Darf der Reiseveranstalter den bestätigten Rückflug von Spätabends auf Frühmorgens verlegen?

Also, der Sachbestand:
eine Reise wurde gebucht. Der Reiseveranstalter bestätigt die Buchung und bestätigt auch den Hin- und Rückflug mit genauen Flugzeiten, auch mit Flugnummer. Kurz von der Reise teilt der Reiseveranstalter mit, dass er den Reiserückflug von Spätnachmittag auf Vormittag verlegt. Also, man verliert einen ganzen Urlaubstag. Darf er das? Wie kann man sich wehren?

Hallo,

da müsste man mal in die Vertragsunterlagen schauen. Meist ist das so, das Veranstalter sich gewisse Zeitverschiebungen offen halten, aber ich weiß nicht genau, ob das auf eine bestimmte Stundenzahl gedeckelt ist.

Wir mussten mal zwischenübernachten (je auf der Hin- sowie Rückreise) um dann mit einer Fähre weiterzufahren. Das war im Voraus nur als evtl. Möglichkeit beschrieben und eigentlich auch nur für Hin- oder Rückreise. Haben somit fast zwei Tage verloren, haben aber unsere Ansprüche nicht durchsetzen können.

Versuchen würde ich es trotzdem.

Gruß

Hallo!

Hierzu gibt es einen interessanten Artikl vom ZDF:

http://www.zdf.de/wiso/fluggastrechte-was-sie-bei-de…

Darin findet sich im langen Artikel u.a. folgende Passage inkl. Link auf BGH-Urteil:

Sicherheit bei der zeitlichen Planung
Das hat sich seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 2013 (X ZR 24/13) geändert. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen Europas größten Reiseveranstalter TUI geklagt – und gewonnen. Das nun rechtskräftige Urteil verbietet künftig allen Reiseveranstaltern Klauseln wie die im Reisevertrag der Familie Horstmann. So müssen sich Reiseveranstalter generell an die Flugzeiten halten, die sie in den Reiseunterlagen genannt haben. Es sei denn, sachliche Gründe, wie eine Naturkatastrophe oder politische Unruhen, bedingen diese Änderung. Der Bundesgerichtshof begründete sein Urteil damit, dass Kunden zu Recht eine Sicherheit bei der zeitlichen Planung der Reise erwarten dürfen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen zeigt sich dennoch nicht völlig zufrieden mit dem Urteil. „Leider ist das Urteil etwas schwammig ausgefallen“, kritisiert Kerstin Hoppe vom Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin. „Der Anlass für die Klage war kein konkreter Fall, der uns vorlag.“ Doch es passiere immer wieder, dass Reiseunternehmen seinen Kunden attraktive Flugzeiten nennen, die sie dann nicht einhalten. Dennoch erklärt der BGH grundsätzliche Verschiebungen nicht generell für unzulässig, nämlich wenn ein sachlicher Grund vorliegt und der „aus den vorläufigen Angaben ersichtliche Zeitrahmen nicht vollständig aufgegeben wird.“

Ich würde dir empfehlen, den kompletten Artikel zu lesen, da auf eine Änderung der AGB hingewiesen wird.

Gruß
Falke

PS: Die Medien sind voll mit Artikel zu diesem BGH-Urteil, ua.hier:
http://www.sueddeutsche.de/reise/bgh-urteil-zu-flugz…

Man könnte sich zum Beispiel beschweren.