Hallo Momo,
sorry, bin heute etwas verspätet dran.
Wenn im Mietvertrag steht, dass Tierhaltung nicht erlaubt ist und der Genehmigung des Vermietrrs bedarf, kann nur in Ausnahmefällen Tierhaltung erlaubt sein. Darunter fallen Blindenhunde oder Tiere (Katzen oder Hunde) für Personen, die nachweisen können, dass sie aus seelischen Gründen ein Haustier benötigen.
Es gibt eine Reihe von Urteilen. Die Gerichte vertreten überwiegend die Auffassung, wenn in einem Haus ein Vermieter einer Partei Tiere erlaubt, dass er dann anderen Mietern Tiere nicht verbieten darf.
Ist es jedoch eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit unterschiedlichen Vermietern ist es jeweils dem Vermieter überlassen - wenn die Hausordnung für das Haus nichts anderes bestimmt - Tierhaltung auf Antrag zu erlauben.
ich hätte so gerne einen Hund. Als ich in meine Wohnung
eingezogen bin, habe ich gedacht das Tiere im Allgemeinen
erlaubt sind. nachbarn haben eine Katze, der Hausmeister HATTE
vor meiner Zeit einen Hund. Im Mietvertrag steht, das Tiere
mit erlaubnis des Vermieters erlaubt sind, aber mein Vermieter
erlaubt mir keinen Hund, denn „er könnte in den Hof kacken“.
Darf er mir den Hund verbieten?
Grüsse Günter