Darf Vermeiter mir einen Hund verbieten?

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich hätte so gerne einen Hund. Als ich in meine Wohnung eingezogen bin, habe ich gedacht das Tiere im Allgemeinen erlaubt sind. nachbarn haben eine Katze, der Hausmeister HATTE vor meiner Zeit einen Hund. Im Mietvertrag steht, das Tiere mit erlaubnis des Vermieters erlaubt sind, aber mein Vermieter erlaubt mir keinen Hund, denn „er könnte in den Hof kacken“.
Darf er mir den Hund verbieten?

Mit freundlichen Grüßen

Momo

Hi Momo,

grunsätzlich darf der Vermieter das meines Wissens schon. Aber Günther W. gibt sicher noch genauer fundiert Auskunft.

Viele Vermieter verbieten die Haustierhaltung - das kann durchaus in einem Haus dann unterschiedlich gehandhabt sein.

Grüße

Wendy

Hallo Momo,

sorry, bin heute etwas verspätet dran.

Wenn im Mietvertrag steht, dass Tierhaltung nicht erlaubt ist und der Genehmigung des Vermietrrs bedarf, kann nur in Ausnahmefällen Tierhaltung erlaubt sein. Darunter fallen Blindenhunde oder Tiere (Katzen oder Hunde) für Personen, die nachweisen können, dass sie aus seelischen Gründen ein Haustier benötigen.

Es gibt eine Reihe von Urteilen. Die Gerichte vertreten überwiegend die Auffassung, wenn in einem Haus ein Vermieter einer Partei Tiere erlaubt, dass er dann anderen Mietern Tiere nicht verbieten darf.

Ist es jedoch eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit unterschiedlichen Vermietern ist es jeweils dem Vermieter überlassen - wenn die Hausordnung für das Haus nichts anderes bestimmt - Tierhaltung auf Antrag zu erlauben.

ich hätte so gerne einen Hund. Als ich in meine Wohnung
eingezogen bin, habe ich gedacht das Tiere im Allgemeinen
erlaubt sind. nachbarn haben eine Katze, der Hausmeister HATTE
vor meiner Zeit einen Hund. Im Mietvertrag steht, das Tiere
mit erlaubnis des Vermieters erlaubt sind, aber mein Vermieter
erlaubt mir keinen Hund, denn „er könnte in den Hof kacken“.
Darf er mir den Hund verbieten?

Grüsse Günter

Hallo,

Wenn im Mietvertrag steht, dass Tierhaltung nicht erlaubt ist
und der Genehmigung des Vermietrrs bedarf, kann nur in
Ausnahmefällen Tierhaltung erlaubt sein.

Also meines Wissens ist ein generelles Verbot der Tierhaltung nichtig. Kleintiere dürfen immer gehalten werden, solange von ihnen keine Belästigung ausgeht (Geruch, Lärm). Inwiefern Katzen und kleine Hunde zu den „Kleintieren“ gehören ist aber in der Rechtsprechung nicht eindeutig. Bei Katzen geht die Tendenz wohl dazu, sie als Kleintiere zu bezeichnen.

Gruss, Niels

Hallo Niels,

Also meines Wissens ist ein generelles Verbot der Tierhaltung
nichtig. Kleintiere dürfen immer gehalten werden, solange von
ihnen keine Belästigung ausgeht (Geruch, Lärm). Inwiefern
Katzen und kleine Hunde zu den „Kleintieren“ gehören ist aber
in der Rechtsprechung nicht eindeutig. Bei Katzen geht die
Tendenz wohl dazu, sie als Kleintiere zu bezeichnen.

Gerade gelesen: Die „Faustformel“ gilt, dass alles, was kleiner ist als eine Katze gehalten werden darf. Katze selbst und Hund nicht unbedingt.

Viele Grüße
Jana

Hallo Niels,

grundsätzlich gehören - hier ist die Rechtssprechung eindeutig - Katzen und Hunde nicht zu den Kleintieren. Inwieweit Ratten oder Meerschweine auch unter diese Kategorie fallen ist dagegen umstritten.

Gruss Günter

Wenn im Mietvertrag steht, dass Tierhaltung nicht erlaubt ist
und der Genehmigung des Vermietrrs bedarf, kann nur in
Ausnahmefällen Tierhaltung erlaubt sein.

Also meines Wissens ist ein generelles Verbot der Tierhaltung
nichtig. Kleintiere dürfen immer gehalten werden, solange von
ihnen keine Belästigung ausgeht (Geruch, Lärm). Inwiefern
Katzen und kleine Hunde zu den „Kleintieren“ gehören ist aber
in der Rechtsprechung nicht eindeutig. Bei Katzen geht die
Tendenz wohl dazu, sie als Kleintiere zu bezeichnen.

Gruss, Niels

Hallo Günter,

grundsätzlich gehören - hier ist die Rechtssprechung eindeutig

  • Katzen und Hunde nicht zu den Kleintieren.

wirklich eindeutig?

LG Kassel Az.:1S503/96
Das Landgericht Kassel entschied, Yorkshire-Terrier seien der Kleintierhaltung zuzurechnen, denn diese Hunde seien winzig klein, etwa so groß wie Meerschweinchen. Für die Haltung von Kleintieren sei die Zustimmung des Vermieters nicht erforderlich.

LG München Az.: 14S 13615/98
Nach Auffassung des Vermieters war das Halten einer Katze in dessen Mietwohnung unerlaubt, und er kündigte das Mietverhältnis fristlos. Nach dem Urteil des Landgerichts München stellt das Halten einer Katze trotz Abmahnung des Vermieters keinen Pflichtverstoß dar. Die Haltung von Kleintieren, zu denen auch Katzen gehören, kann nicht vertraglich untersagt werden. Erst recht nicht bei Formalmietverträgen.

(beides entnommen: http://www.geliebte-katze.de/)

Gruss, Niels

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