Dauer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Liebes Forum,

wenn man länger krank ist, zahlt doch der Arbeitgeber 6 Wochen das volle Gehalt weiter. Dann zahlt 6 Wochen die Krankenkasse (in welcher Höhe?). Und was passiert danach?

Wie ist das, wenn man (frau) z.B. mit Zwillingen schwanger ist und deshalb ab der 21. Woche nicht mehr arbeiten darf. Wird man da krank geschrieben? Wenn krank, würde man bis zum Ende der 32. Schwangerschaftswoche Geld bekommen. Und was passiert danach??

Über Aufklärung freut sich
Dany

wenn man länger krank ist, zahlt doch der Arbeitgeber 6 Wochen
das volle Gehalt weiter. Dann zahlt 6 Wochen die Krankenkasse
(in welcher Höhe?). Und was passiert danach?

Wie ist das, wenn man (frau) z.B. mit Zwillingen schwanger ist
und deshalb ab der 21. Woche nicht mehr arbeiten darf. Wird
man da krank geschrieben? Wenn krank, würde man bis zum Ende
der 32. Schwangerschaftswoche Geld bekommen. Und was passiert
danach??

Krankengeld wird bis zu 78 Wochen bezahlt. I. H. v. max 90 % des Nettoarbeitsentgelts, aber nicht mehr als 70% des Regelentgelts.

Aber in Bezug auf eine Schwangerschaft ist das völlig irrelevant, hier gilt das Mutterschutzgesetz. Selbst dann, wenn man (nicht frau) schwanger sein sollte.

Suchempfehlungen: http://www.bmfsfj.de/top/dokumente/Artikel/ix_27550… oder http://www.google.de/search?q=mutterschutzgesetz&ie=…

Hallo Schorsch,

meinst Du im Mutterschutzgesetz speziell diese Passage wegen Verdienst?

"Weitere wichtige Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes sind, dass im Falle eines Beschäftigungsverbotes die werdende Mutter ihren bisherigen Durchschnittsverdienst (Mutterschutzlohn) behält. Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt und für den Entbindungstag sind die Frauen finanziell abgesichert, indem sie Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Arbeitgeberzuschuss erhalten."

Dany

Das ist keine Passage aus dem Gesetz, allenfalls eine Kommentierung.

Die Schwangere erhält während der Schwangerschaft und auch noch 12 Wochen nach der Geburt (bei Zwillingen) das sog. Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld (§ 13 und § 14 MuSchG).

Insgesamt ergibt dies das bisherige monatliche Nettogehalt.

Mit Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit hat das nichts zu tun. Denn Schwangerschaft ist ja keine Krankheit, denn Krankheit wird definiert als ein „REGELWIDRIGER körperlicher Zustand“ :smile:

Hallo,
hier wird etwas verwechselt:

  1. Besteht eine Arbeitsunfähigkeit (auch wegen der Schwanger-
    schaft), dann zahlt zunächst der Arbeitgeber für sech Wochen
    (Regelfall) und dannn die Kasse bis max. zum Beginn der
    Mutterschutzfrist (um beim Fall zu bleiben).

Übt die werde Mutter eine Beschäftigung aus, deren Weiterführung
während der Schwangerschaft die Gesundheit von Mutter und/oder
Kind gefährden, dann kann der Arzt ein Beschäftigungsverbot
erteilen. In diesem Falle zahlt nur der Arbeitgeber bis max. zum
Beginn der Mutterschutzfrist.

Während der Schutzfrist zahlt dann die Kasse max 13,00 Euro tgl.
Mutterschaftsgeld - die Differenz um Netto übernimmt
der Arbeitgeber.

Noch Fragn ? gerne !!

Günter Czauderna

2 Like

Hallo Günter,

Übt die werde Mutter eine Beschäftigung aus, deren
Weiterführung
während der Schwangerschaft die Gesundheit von Mutter und/oder
Kind gefährden, dann kann der Arzt ein Beschäftigungsverbot
erteilen. In diesem Falle zahlt nur der Arbeitgeber bis max.
zum
Beginn der Mutterschutzfrist.

Während der Schutzfrist zahlt dann die Kasse max 13,00 Euro
tgl.
Mutterschaftsgeld - die Differenz um Netto übernimmt
der Arbeitgeber.

Das ist es, was ich wissen wollte!

Danke
Dany