Definitionen

Hallo,

Kann mir jemand schön juristisch die Definitionen von

  • Personenschaden
  • Sachschaden
  • Vermögensschaden
    herausstellen ???

Danke Euch,

Lars !

Hallo Lars,
ich versuche es mal…

  • Personenschaden

Die Verpflichtung zum Schadenersatz kann sich aus dem Tod, der Verletzung oder der Gesundheitsschädigung einer Person ergeben. In diesem Fall spricht man von Personenschaden. (z.B. Arztkosten einer Heilbehandlung)

  • Sachschaden

Ein Sachschaden ist die Beschädigung, die Zerstörung oder der Verlust einer Sache. (z.B. Reparaturkosten einer Sache)

  • Vermögensschaden

Hat eine Schädigung nur einen finanziellen Schaden zur Folge, der weder auf einen Personen- noch auf einem Sachschaden beruht, so liegt ein reiner Vermögensschaden vor. Ist der finanzielle Schaden die Folge eines Personen- oder Sachschadens, handelt es sich um einen unechten Vermögensschaden.

herausstellen ???

Geregelt in allen Bereichen der Ersatzpflicht ( sowohl für Delikt- als auch für Kontrakthaftung) in den §§ 249 ff. BGB.

Genauere §§: 249, 252, 254, 823, 842, 843, 844 I+ II, 847, 1922

Bitte…
Marco

Hi Lars,

Als Schaden gilt jeder Nachteil, den jemand durch ein bestimmtes Ereignis erleidet (Creifelds Rechtswörterbuch).
Personenschaden ist eine Bezeichnung aus dem Versicherungsrecht im Zusammenhang mit Schadenersatzleistungen. Gemeint sind Körperverletzungen jeglicher Art bis hin zu psychischen Schäden, die durch das verursachende Ereignis ausgelöst worden sind.
Mit Sachschaden ist die Beschädigung an Sachen gemeint, also an dinglichen Objekten. Im deutschen Recht gelten Tiere ja auch als sachen.
Vermögensschaden ist ein anderer Begriff. Hiermit ist der in Geld oder geldwerten Gütern (Verpflichtungen) ausdrückbare Nachteil gemeint. Insofern umfaßt er allgemein auch den Sachschaden.

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,

Vermögensschaden ist ein anderer Begriff. Hiermit ist der in
Geld oder geldwerten Gütern (Verpflichtungen) ausdrückbare
Nachteil gemeint. Insofern umfaßt er allgemein auch den
Sachschaden.

Das wäre dann der unechte Vermögensschaden :smile:

Der echte Vermögensschaden…

berühmtestes Beispiel :smile:

Du willst aus deiner Garage und die ist zugeparkt… wohnst so, dass es dir nunmehr unmöglich ist, deinen wichtigen Geschäftstermin noch wahrnehmen zu können… --> Vertrag mit dem Geschäftpartner kommt nicht zu stande, Vermögenseinbuße dadurch…

= echter Vermögensschaden…

Marco