Der Todestag des Erblassers liegt über ein

… Jahr zurück, ebenfalls der Antrag für den Erbschein für zwei Kinder des Erblassers. Nun ist Anfang dieses Jahres ein Testament aufgetaucht, was die Verteilung anders regelt. Die alten Erbscheine wurden durch das Gerticht eingezogen. Auf der Grundlage dieses Testaments wurd nun kürzlich ein neuer Erbschein beantragt. Dies alles ist den Erben bekannt. Frage: Kann zum jetzigen Zeitpunkt einer der Erben oder mehrere das Erbe ausschlagen?

Hi, Erben können binnen 6 Wochen nach Kenntnisnahme des Todes des Erblassers ausschlagen.
Die irrtümlichen und damit, laut Schilderung, wahrscheinlich gesetzlichen Erben, können und müssen garnichts ausschlagen da sie nach dem Testamentsfund gar keine Erben sind und waren.
Für die testamentarischen Erben dürfte die Frist für einen Ausschlagung inzwischen auch abgelaufen sein.
MfG ramses90

Die Ausschlagungsfrist beginnt beim test. Erben nicht vor Zustellung des eröffneten Testamentes. Gleichwohl sind die Ausschlagungsfristen hier vorbei, zumal schon ein Erbschein auch erteilt wurde.

Um jetzt nicht als Erbe dazustehen gibt es:

  1. die Möglichkeit der Anfechtung der Annahme der erbschaft. Gier bedarf es jedoch eines fundierten Anfechtungsgrundes, z.B. erst kürzlich erfahrene Überschuldung des Nachlasses (Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses). Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier 6 Wochen ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund. Sie muss ggf. dem Nachlassgericht erklärt werden.

  2. Die Möglichkeit der Erbteilsübertragung/Erbteilsverkauf

ml.