Hallo,
folgende Situation:
Eine deutsche Frau lernt einen deutschen Mann im Ausland (Nicht EU) kennen. Sie heiraten und leben dort viele Jahre und bekommen ein Kind.
Das Kind bekommt automatisch einen Pass dieses Landes, indem es geboren wurde.
Wiederum Jahre später geht das deutsche Paar mit dem Kind zurück nach Deutschland.
Das Kind bekommt einen Deutschen Pass.
Die Deutschen Behörden ignorierten den Hinweis, dass das Kind bereits einen Pass vom Geburtsland hat, so nach dem Motto… Eltern deutsch, Kind deutsch.
Seither lebt das, inzwischen erwachsene, Kind mit 2 Pässen.
Die Frage dazu: Wird die doppelte Staatsangehörigkeit in diesem Fall offiziell von den Deutschen Behörden anerkannt?
Vielen Dank im voraus für eine Antwort.