Doppelte Staatsangehörigkeit !

Hallo,

folgende Situation:

Eine deutsche Frau lernt einen deutschen Mann im Ausland (Nicht EU) kennen. Sie heiraten und leben dort viele Jahre und bekommen ein Kind.
Das Kind bekommt automatisch einen Pass dieses Landes, indem es geboren wurde.
Wiederum Jahre später geht das deutsche Paar mit dem Kind zurück nach Deutschland.
Das Kind bekommt einen Deutschen Pass.

Die Deutschen Behörden ignorierten den Hinweis, dass das Kind bereits einen Pass vom Geburtsland hat, so nach dem Motto… Eltern deutsch, Kind deutsch.

Seither lebt das, inzwischen erwachsene, Kind mit 2 Pässen.

Die Frage dazu: Wird die doppelte Staatsangehörigkeit in diesem Fall offiziell von den Deutschen Behörden anerkannt?

Vielen Dank im voraus für eine Antwort.

Hallo,
schau mal bei info4alien.de nach, da gibts da Staatsangehörigkeitsgesetz zum nachlesen.

Gruss Sid

Ich kenne solche Fälle.
Eine angeborene BRD-Staatsbürgerschaft kann das Kind ungeachtet einer zweiten Staatsbürgerschaft behalten, da sagt keiner was. Es kann sie, wenn volljährig, freiwillig aufgeben, solange es die andere Staatsbürgerschaft noch hat (was mit der ist, wird hier wohl kaum wer wissen). Unfreiwllig verlieren wird es die deutsche wohl nur im Extremfall.

LG

Gitta

Die Frage dazu: Wird die doppelte Staatsangehörigkeit in diesem Fall offiziell von den Deutschen Behörden anerkannt?

Klar das die Staatsangehörigkeit von den deutschen Behörden anerkannt wird (MUSS anerkannt werden!!!). Allerdings verstehe ich die Bezeichnung „offiziell“ nicht. Was sollte eine inoffizielle Anerkennung darstellen?

Gruss

Iru

Vielen Dank für die Hinweise. Die Bezeichnung ‚offiziell‘ war wohl falsch gewählt. Ich meinte eigentlich damit, ob die Deutschen Behörden dem Kind die ‚angeborene‘ Staatsbürgerschaft wegnehmen können bzw. das Kind sich entscheiden muss, welches es behalten will.

Weil im deutschen Pass steht: Nationalität: Deutsch
Im ausländischen (nicht EU) Pass steht: Nationalität: Ausländisch

PS: Dem Geburtsland dem Kindes ist es egal, ob das Kind noch eine weitere Staatsangehörigkeit hat.

Gruss
Andrea

Nein, die Staatsangehörigkeit qua Geburt, kann nicht aberkannt werden. Die deutsche Stang kann ggf. dann aberkannt werden, wenn jemand eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt.
Z.B. jemand gibt seine Staatsangehörigkeit auf um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Nachdem er die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, erwirbt er wieder die Staatsangehörigkeit, die er vorher hatte und hat dann zwei Staatsangehörigkeiten.

Gruss

Iru