Hallo zusammen,
Folgende fiktive Situation:
Eine Studentin war im Sommersemester 2007 noch an der HAW Hamburg immatrikuliert. Allerdings nur, um dann Anfang des Semsters ihre Diplomarbeit abzugeben. Im Laufe des Semsters wurde sie dann regulär mit Diplom exmatrikuliert.
Im SS2007 wurden an der HAW Studiengeühren von 500,- für alle Studenten eingeführt.
Nach ihrer Erinnerung gab es für sie, den letzten Diplomjahrgang, eine Ausnahmeregelung, nach der nur der Semesterbeitrag zu zahlen war, nicht aber die Studiengebühren. Dieser ist auch bezahlt worden.
Soweit das Vorgeplänkel.
Nun kommt im September 2014, also 7 Jahre später, plötzlich ein Brief der Kasse Hamburg (im Auftrag der HAW), mit der Androhung der Zwangsvollstreckung und Kontopfändung für die Gebühren aus 2007 inkl. Verzugszinsen und Verwaltungsgebühren etc.
Ein Widerspruch sei nicht möglich.
Auf Nachfrage bei der Uni heißt es in der Antwort der HAW:
- eine Ausnahmeregelung gab es nicht, sie sei zahlungspflichtig
- es wurde im März 2007 eine Zahlungsaufforderung geschickt
- es wurde im Mai 2007 eine Mahnung geschickt
(eine Kopie der beiden Schreiben legte die Uni als Kopie bei)
Beide Schreiben hat die Studentin damals nicht erhalten (trotz korrekter Adresse), der Brief von der Kasse HH landete bei ihren Eltern.
Was könnte die Studentin jetzt tun?
-
ist wirklich kein Widerspruch möglich?
Wie kann nach 7 Jahren und ohne eine Nachricht plötzlich eine Zwangsvollstreckung rechtskräftig beschlossen werden? -
besteht die Möglichkeit, dass die Forderung ganz oder teilweise verjährt ist?
-
was kann die Studentin tun, wenn plötzlich ihr Konto gepfändet wird?
Danke für eure Einschätzung,
Gruß