Durchbrüche für neue STEckdosen wegen dünner Wandstärke

Wer haftet für Bohrlöcher für neue Steckdosen in Wänden, die max. 7cm stark sind und durch das Bohrwerkzeug nicht verhindert werden konnte, dass es zu den Durchbrüchen kam? Der Handwerker oder der Bauherr?

Servus,

besser, wenn der Handwerker haftet, weil der die Dosen setzt und dann die Rückseiten, wo die Krone durch die Wand gekommen ist, in ungefähr zehn Minuten verspachtelt hat.

Wenn das am Bauherrn hängt, wird eine halbe Doktorarbeit daraus. Das ist es nicht wert.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

sollte auf die andere Seite nicht auch eine Steckdose?:wink:
Und wenn nein, dann wäre der Lochbohrer gefragt, dies so zu verkaufen!*lol*

16BIT

servus

wie der Vorredner schon schreibt, wird das im Einzelfall entschieden und kann ein Aktenordnerfüllendes Verfahren werden, was sich lange hinziehen kann.
Gutachter werden dann üblicherweise hinzugezogen, die bezahlt werden müssen

Die Frage wird sein
Konnte der Handwerker erkennen, daß die Wand nur 7cm Stärke hat, hätte er es mit mehr Sorgfalt verhindern können, arbeitete er fehlerhaft?

Oder Ist das Bauwerk normwidrig mit zu dünnen Wänden ausgestattet worden, was manchmal bei Uraltbauten zutrifft?

Ist mir auch schon passiert, bin in der Nachbarwohnung rausgekommen (Trennwand zwischen 2 Wohneinheiten war 12cm)
im Regelfall erkennen die Vertragsparteien selbst die Situation und einigen sich unkompliziert, wenn beim Handwerker kein grobes Bearbeitungsverschulden zu erkennen ist

viele Grüße

Hallo Georg,

Die Frage wird sein
Konnte der Handwerker erkennen, daß die Wand nur 7cm Stärke
hat, hätte er es mit mehr Sorgfalt verhindern können,
arbeitete er fehlerhaft?

Oder Ist das Bauwerk normwidrig mit zu dünnen Wänden
ausgestattet worden, was manchmal bei Uraltbauten zutrifft?

Dies gibt es auch heute noch und zwar bei Fertighäusern!

Gruß Merger

Wer haftet für Bohrlöcher

Wem gegenüber?

und durch das Bohrwerkzeug nicht
verhindert werden konnte

Wenn es tatsächlich nicht verhindert werden konnte, klingt das für mich nach:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sowiesokosten

Gruß,
Max

hi

Oder Ist das Bauwerk normwidrig mit zu dünnen Wänden
ausgestattet worden, was manchmal bei Uraltbauten zutrifft?

Dies gibt es auch heute noch und zwar bei Fertighäusern!

hab die Frage grad nochmal gelesen, ich bezog mich dabei auf Trennwände zwischen 2 MIETBEREICHEN, also zwischen zwei Wohnungen/Häusern

Innerhalb einer Wohnung können die Wände natürlich wirklich sehr dünn sein, dann hätte der Handwerker dies allerdings sehr leicht vorher ausmessen können
und dort logischerweise gar nicht bohren dürfen

lG