Ehegattenunterhalt

Die Eheleute sind seit 2001 geschieden. Damals wurde Ehegattenunterhalt vom Mann an die Frau berechnet und gewährt. Die Zahlungen erfolgen noch immer. Zwischenzeitlich wohnt aber das gemeinsame Kind bei den Eltern des Mannes, der Unterhalt und auch das Kindergeld gehen an die Grosseltern (wenn überhaupt). Der Ex-Gatte will nun die Zahlungen des Ehegattenunterhaltes einstellen, mit der Begründung, die Ex-Frau ist nun, da das Kind nur alle 14 Tage und wöchentlich von Di - Mi bei ihr ist, in der Lage vollzeitig arbeiten zu gehen. Das möchte sie auch gern, findet aber keinen Job. Sie bekommt Arbeitslosengeld (bis 5/2005), bisher den Unterhalt des Ex-Mannes und verdient in einem Aushilfsjob 165,00 Euro. Kann der Ex-Gatte so ohne weiteres den Unterhalt einstellen? Nach Meinung der Ex-Frau verdient er jetzt sogar erheblich mehr, als zur damaligen Festlegung des Unterhaltes.

Frage: Kann er so ohne weiteres den Unterhalt einstellen?

Ich bedanke mich jetzt schon für informative Antworten.

Die Eheleute sind seit 2001 geschieden. Damals wurde
Ehegattenunterhalt vom Mann an die Frau berechnet und gewährt.

Bitte in der Scheidungsvereinbarung genau nachsehen, welcher Betrag wird als Ehegattenunterhalt gezahlt und welcher Betrag als Kindesunterhalt.
Den Betrag der als Kindesunterhalt ausgewiesen ist, den kann er nun einbehalten, den Ehegattenunterhalt nicht.
Steht nur ein Gesamtbetrag drin für Mutter + Kind, ist der Kinderanteil prozentual rauszurechnen.(Bißchen kompliziert, Nachfrage ggfs beim Jugendamt)
Steht nur Ehegattenunterhalt drin, heisst es leider weiterzahlen

Die Zahlungen erfolgen noch immer. Zwischenzeitlich wohnt aber
das gemeinsame Kind bei den Eltern des Mannes, der Unterhalt
und auch das Kindergeld gehen an die Grosseltern (wenn
überhaupt)

An wen das Kindergeld geht, ist bei der Familienkasse zu erfragen, wenn es die Großeltern nicht bekommen, dort beantragen, da sich das Kind nicht mehr beim Kindergeldempfänger befindet

Der Ex-Gatte will nun die Zahlungen des
Ehegattenunterhaltes einstellen, mit der Begründung, die
Ex-Frau ist nun, da das Kind nur alle 14 Tage und wöchentlich
von Di - Mi bei ihr ist, in der Lage vollzeitig arbeiten zu
gehen. Das möchte sie auch gern, findet aber keinen Job. Sie
bekommt Arbeitslosengeld (bis 5/2005), bisher den Unterhalt
des Ex-Mannes und verdient in einem Aushilfsjob 165,00 Euro.
Kann der Ex-Gatte so ohne weiteres den Unterhalt einstellen?
Nach Meinung der Ex-Frau verdient er jetzt sogar erheblich
mehr, als zur damaligen Festlegung des Unterhaltes.

Frage: Kann er so ohne weiteres den Unterhalt einstellen?

Nö. Wenn mehr verdient wird als vorher, sollte er sich dringend von einem Anwalt beraten lasse, so pauschal zu raten ist in solchen Fällen nicht möglich. Es könnte sein, dass er mehr an die Ex zahlen müsste, wenn er jetzt das streiten anfängt und die Ex mehr Unterhalt einklagt und es gilt noch der alte Gundsatz, wo kein Kläger…

Ich bedanke mich jetzt schon für informative Antworten.

Bitteschön
Jule