Ehevertrag bei Schulden?

Mein Verlobter und ich wollen nächstes Jahr heiraten.
Er hat allerdings Schulden, und wir wollen nich das ich dafür zahlen muss, nach der Hochzeit.
Hab gelesen das man das in einem Ehevertrag festlegen sollte, was wir dann wohl auch machen werden.
Muss man in nem Ehevertrag auch die Höhe der Schulden festlegen? Warum und wo man die Schulden gemacht hat? Oder nur das die Schulden die vor der Ehe gemacht wurden, seine sind?

Da kann ich leider nicht weiterhelfen, sorry.

Hallo,

ich bin eine Zeremonienleiterin für Trauungen, weshalb ich Euch auf notarielle Fragen leider keine Antwort geben kann.

Herzliche Grüße von Elke

Da kann ich leider nicht weiterhelfen. Ich würde mich beim Notariat danach erkundigen. Denn dort muß der Ehevertrag ja auch geschlossen werden.

Alles Gute

Weder noch !
Du haftstnicht für die Altschulden deines Partners.Auch nicht nach der heirat. Du heiratest also keine Schulden -))
Ein Ehevertrag wäre aber trotzdem nützlich,damit künftiges gemeinsam erworbenes vermögen nicht gepfändet werden kann.
Auf deutsch alles gehört dir er hat nix -))
Ich weiss ja nicht wie und ob ihr das mit der entschuldung schon in Angriff genommen habt, stehe auch da mit Rat zur seite wenn gewünscht

Frohe Weihnachten

hallo,
in einem ehevertrag wird nur festgelegt, daß die schulden, die vor der ehe entstanden sind, nicht übernommen werden in der ehe. die höhe ist da egal.
alles, was in der ehe entsteht, gemeinsam getragen wird. ihr könnt das festlegen wie ihr wollt. das darf nur ein notar schriftlich verfassen.
hier etwas dazu
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehevertrag
und hier:
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/eheve…

Kann Dir diesbezüglich nicht weiterhelfen. Eines sollte eine Ehe jedenfalls nicht sein: eine Vertragsangelegenheit! Dazu hat Gott die Ehe nicht gestiftet.

Bitte den beurkundenden Notar fragen. Der soll schließlich für sein Geld auch beraten. Ich kann dazu nicht viel sagen.

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Ich komme jetzt erst dazu, Ihre Anfrage zu lesen. Ich rate Ihnen, Ihre Situation mit dem Standesbeamten oder Steuerberater zu erörtern. Ich kann keine kompetente Antwort geben.
Eine gute Zeit, ohne Schulden!

HALLO!!!

Da kann ich dir leider auch nicht helfen. Mit so etwas kenne ich mich nicht aus.
Ich denke, bei so einer Frage empfiehlt es sich aber einen Anwalt oder Notar zu fragen. Die sollten es ja schließlich wissen.

Hallo

in einem Ehevertrag kann man zB regeln welches Vermögen zum ehelichen Vermögen zählen soll oder nicht. Das gilt natürlich auch für negatives Vermögen/Schulden. Ausführlichere Infos habe ich hier gefunden: http://www.recht-finanzen.de/contents/familienrecht/…

Deshalb denke ich, dass die Schulden, die vor der Ehe gemacht wurden ausgegrenzt werden können, sodass der andere Ehepartner nicht dafür haftbar gemacht werden kann.

In jedem Fall würde aber auch ich zu einer ausführlichen Beratung durch den Notar raten! Schließlich können sich Folgeprobleme ergeben und es kann auch wichtige Rechtsprechung dazu geben, die ich natürlich nicht überblicken kann.

LG