Ehevertrag - richtige Vorgehensweise

Guten Tag,
muss man vor der Eheschließung einen Ehevertrag abschließen, wenn im Falle einer Scheidung der Partner X wieder Anspruch auf sein Vermögen (welches er schon vor der Eheschließung hatte) haben möchte? Ich zähle neben Geld auch Grundstückbesitz dazu.

Muss man sich vor der Eheschließung eine Bestätigung geben lassen wieviel Geld man vor der Eheschließung auch wirklich hatte? Oder reicht der Kontoauszug?

muss man vor der Eheschließung einen Ehevertrag abschließen,

Müssen muß man nix, dürfen darf man viel. Ich halte einen Ehevertrag aber in jedem Fall für sinnvoll. Das erspart, wenn die Whe schief geht, viel Ärger und Anwaltshonorare.

wenn im Falle einer Scheidung der Partner X wieder Anspruch
auf sein Vermögen (welches er schon vor der Eheschließung
hatte) haben möchte? Ich zähle neben Geld auch
Grundstückbesitz dazu.

Bei einer Scheidung wird nur der Zugewinn während der Ehe verteilt. Was den Eheleuten vor der Eheschließung gehört hat, bleibt unangetastet. Vorsicht bei Immobilien: Eine evt. Wertsteigerung wäre auszugleichen (z.B. Vor der Ehe Wiese, bei der Scheidung Bauland)

Muss man sich vor der Eheschließung eine Bestätigung geben
lassen wieviel Geld man vor der Eheschließung auch wirklich
hatte? Oder reicht der Kontoauszug?

Man sollte belegen können, welches Vermögen man in die Ehe eingebracht hat. Dann hat man im Fall der Fälle keine Beweisprobleme.

Hallo!

muss man vor der Eheschließung einen Ehevertrag abschließen,
wenn im Falle einer Scheidung der Partner X wieder Anspruch
auf sein Vermögen

Nein. Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Wie der Name schon sagt, geht es am Ende der Ehe um den Ausgleich des Zugewinns. Es wird nur das Vermögen, das während der Ehe erworben worden ist, berücksichtigt.
Auch was anstehende Erbschaften etc. angeht braucht man sich keine Gedanken machen, diese fallen auch aus der Betrachtung des Zugewinns heraus.

Muss man sich vor der Eheschließung eine Bestätigung geben
lassen wieviel Geld man vor der Eheschließung auch wirklich
hatte? Oder reicht der Kontoauszug?

Es empfiehlt sich, ein Verzeichnis über die Höhe des Anfangsvermögens zu erstellen. Jeder Ehegatte kann vom anderen die Mitwirkung an einem Solchen Verzeichnis verlangen und im Ernstfall gerichtlich einklagen, § 1377 II BGB. Kommt es zum Zugewinnausgleich, geht das Gericht davon aus, dass das Verzeichnis der Wahrheit entspricht.
Natürlich kann man das auch einen Notar erledigen lassen, der wird u.U. auch Ratschläge erteilen können, ob eventuell ein Ehevertrag doch sinnvoll erscheint.

Gruß,

Florian.

Hallo,

zum Zugewinn wurde ja schon Einiges gesagt. Ich möchte aber auch noch einmal auf die Formulierung „einen Ehevertrag abschließen“ eingehen. „Ein Ehevertrag“ ist kein taugliches Mittel um irgendetwas zu regeln. Wenn man sich zu Fragen des Güterstandes, etc. unsicher ist und angesichts größerer Vermögenswerte und/oder -unterschiede denkt, dass ein Ehevertrag u.U. sinnvoll sein könnte, dann sollte man zum Anwaltskollegen oder Notar gehen und sich beraten lassen. Das kostet nur Kleingeld, spart aber ggf. riesige Summen im Falle des Falles. Es kann dann sein, dass man nach der Beratung feststellt, dass man mit der Zugewinngemeinschaft gut bedient ist, es kann aber auch sein, dass man zu einem dann ganz individuell zu vereinbarenden Ehevertrag kommt. Allgemeine Aussagen wie „Gütertrennung ist besser“ oder „man braucht einen Ehevertrag“ taugen leider nicht viel. Es kommt wirklich auf den konkreten Einzelfall an.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank für die Infos.

Kann man eigentlich einen Ehevertrag auch NACH der Eheschließung noch abschließen?
Wenn ja, gibt es dann Unterschiede zwischen einen Vertrag den man vor einer Ehe abgeschlossen hat?

Hallo nochmal,

Kann man eigentlich einen Ehevertrag auch NACH der
Eheschließung noch abschließen?

Selbstverständlich und grundsätzlich auch jederzeit (nur nicht unbedingt knapp vor der Scheidung)

Wenn ja, gibt es dann Unterschiede zwischen einen Vertrag den
man vor einer Ehe abgeschlossen hat?

Grundsätzlich nicht, es gibt aber einige Feinheiten zu beachten. Hierüber klärt dann der Anwalt/Notar im konkreten Einzelfall auf.

Gruß vom Wiz