Hallo!
muss man vor der Eheschließung einen Ehevertrag abschließen,
wenn im Falle einer Scheidung der Partner X wieder Anspruch
auf sein Vermögen
Nein. Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Wie der Name schon sagt, geht es am Ende der Ehe um den Ausgleich des Zugewinns. Es wird nur das Vermögen, das während der Ehe erworben worden ist, berücksichtigt.
Auch was anstehende Erbschaften etc. angeht braucht man sich keine Gedanken machen, diese fallen auch aus der Betrachtung des Zugewinns heraus.
Muss man sich vor der Eheschließung eine Bestätigung geben
lassen wieviel Geld man vor der Eheschließung auch wirklich
hatte? Oder reicht der Kontoauszug?
Es empfiehlt sich, ein Verzeichnis über die Höhe des Anfangsvermögens zu erstellen. Jeder Ehegatte kann vom anderen die Mitwirkung an einem Solchen Verzeichnis verlangen und im Ernstfall gerichtlich einklagen, § 1377 II BGB. Kommt es zum Zugewinnausgleich, geht das Gericht davon aus, dass das Verzeichnis der Wahrheit entspricht.
Natürlich kann man das auch einen Notar erledigen lassen, der wird u.U. auch Ratschläge erteilen können, ob eventuell ein Ehevertrag doch sinnvoll erscheint.
Gruß,
Florian.