Eidesstattliche Versicherung= Ende?!

Hallo,

nehmen wir an, eine Frau A hätte ihr Auto vor einem Haus geparkt (Parken erlaubt), an dem eine Gerüstbaufirma B ein Gerüst befestigt hätte. Nun würde ein bisschen Wind kommen und das Gerüst würde umfallen, uA auf das Auto von Frau A.
Diese würde nun ihre Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen und zu einem Anwalt gehen.
Dieser Anwalt würde nun die Firma B und dann deren Versicherung anschreiben um für den Schaden aufzukommen. Die Versicherung von B würde aber zurückschreiben, dass B in einem solchen Falle nicht versichert sei. Draufhin würde der Anwalt von A Firma B nocheinmal anschreiben und sie bitten den Schaden (Wert des Autos vor Unfall abzüglich Restwert, Gutachter (von Frau A bezahlt) und Anwaltskosten) zu bezahlen. Darauf würde Firma B nicht reagieren, woraufhin der anwalt von A einen Gerichtsvollzieher schickt. Danach hört Frau A länger nichts von ihrem Anwalt und würde dann einen Brief bekommen, in dem der Anwalt schreibt, dass die Firmeninhaber von B nun eine eidesstattliche Versicherung abgegebn hätten und die Sache somit erledigt sei. Frau A würde später einen Vollstreckungstitel von ihrer Versicherung bekommen.
Wenn Frau A nun aber ihr Auto hätte reparieren lassen und sich das Greld hierfür geliehen hätte, nun aber niemand den Schaden zahlt, würde Frau A auf den Schulden sitzen bleiben.
Ein bekannter von Frau A meinte, wenn die Firma B nicht zahlen könnte, müsste der Hauseigentümer C, sprich Auftraggeber der Gerüstes zahlen.
Stimmt das?
Hat Frau A irgendwelche Chance ihr geld zu bekommen?
Was könnte sie mit dem Vollstreckungstitel machen?

Danke im voraus.

Viele Grüße

Ich blicke nicht ganz durch. Um was für eine eidesstattliche Versicherun geht es denn? Bewegen wir uns hier schon auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung oder wie?

Und warum sollte der Hauseigentümer für etwas zahlen müssen, für das er nichts kann?

Levay

Hallo,
der Anwalt von A schrieb ihr einen Brief und schrieb darin, dass er leider mitteilen müsse, dass die Vollstreckung gegen die Schuldner ergebnislos verlaufen sei. Diese haben auf sein Betreiben hin eine eidesstattliche Versicherung vor dem Amtsgericht abgegeben.
Dann wurde A eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses mitgeschickt.
Der anwalt schreibt, die vollstreckungsmöglichkeiten seien nun erschöpft und eine Weiterverfolgung sei nicht mehr möglich.

Warum der Hauseigentümer zahlen sollte weiß ich nicht, das hat A nur so erzählt bekommen.

Was kann A mit dem Vollstreckungstitel bewirken, wenn sie ihn hat`?

Gruß
Ilka

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Der anwalt schreibt, die vollstreckungsmöglichkeiten seien nun
erschöpft und eine Weiterverfolgung sei nicht mehr möglich.

Dann ist das wohl so. Vereinfacht gesagt: Wenn jemand kein Geld hat, kann man ihm auch kein Geld mehr nehmen. Und so liegt die Sache dann wohl hier. Der Gläubiger ist im Recht, aber der Schuldner pleite. Da kann mit schlicht und ergreifend gar nichts tun.

Warum der Hauseigentümer zahlen sollte weiß ich nicht, das hat
A nur so erzählt bekommen.

Niemand muss einfach nur so was bezahlen. Wenn hier keine besonderen Gründe vorliegen, dann muss auch der Hauseigentümer nicht bezahlen. Ich sehe dafür jedenfalls keine Anspruchsgrundlage.

Was kann A mit dem Vollstreckungstitel bewirken, wenn sie ihn
hat`?

Nichts. Der Schuldner hat kein Geld.

Levay