Hallo,
nehmen wir an, eine Frau A hätte ihr Auto vor einem Haus geparkt (Parken erlaubt), an dem eine Gerüstbaufirma B ein Gerüst befestigt hätte. Nun würde ein bisschen Wind kommen und das Gerüst würde umfallen, uA auf das Auto von Frau A.
Diese würde nun ihre Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen und zu einem Anwalt gehen.
Dieser Anwalt würde nun die Firma B und dann deren Versicherung anschreiben um für den Schaden aufzukommen. Die Versicherung von B würde aber zurückschreiben, dass B in einem solchen Falle nicht versichert sei. Draufhin würde der Anwalt von A Firma B nocheinmal anschreiben und sie bitten den Schaden (Wert des Autos vor Unfall abzüglich Restwert, Gutachter (von Frau A bezahlt) und Anwaltskosten) zu bezahlen. Darauf würde Firma B nicht reagieren, woraufhin der anwalt von A einen Gerichtsvollzieher schickt. Danach hört Frau A länger nichts von ihrem Anwalt und würde dann einen Brief bekommen, in dem der Anwalt schreibt, dass die Firmeninhaber von B nun eine eidesstattliche Versicherung abgegebn hätten und die Sache somit erledigt sei. Frau A würde später einen Vollstreckungstitel von ihrer Versicherung bekommen.
Wenn Frau A nun aber ihr Auto hätte reparieren lassen und sich das Greld hierfür geliehen hätte, nun aber niemand den Schaden zahlt, würde Frau A auf den Schulden sitzen bleiben.
Ein bekannter von Frau A meinte, wenn die Firma B nicht zahlen könnte, müsste der Hauseigentümer C, sprich Auftraggeber der Gerüstes zahlen.
Stimmt das?
Hat Frau A irgendwelche Chance ihr geld zu bekommen?
Was könnte sie mit dem Vollstreckungstitel machen?
Danke im voraus.
Viele Grüße