Einkaufen fahren gleich Nebengewerbe?

Hallo
Würde man darum gebeten werden für jemanden 2-3 mal im Monat mit einkaufen zu fahren und würde auch dafür entlohnt werden: Frage, müsste man das als angebotene Dienstleistung bei dem Finanzamt anmelden oder gibt es da einen Freibetrag im Monat, der nicht Meldepflichtig ist?
mfG

Das würde auch vom Finanzamt als „Nachbarschaftshilfe“ nicht versteuert werden.

Innerhalb der Verwandtschaft, Nachbarschaft, des Freundeskreises, eines Vereins oder einer örtlichen Gesellschaft. „Ganz wichtig ist dabei, dass die Tätigkeit keinesfalls der Gewinnerzielung dient, das heißt, sie darf nicht regelmäßig und allerhöchstens gegen ein geringes Entgelt ausgeführt werden

Hallo,

Das würde auch vom Finanzamt als „Nachbarschaftshilfe“ nicht
versteuert werden.

Ah so.
Dann lies doch mal z.B. http://www.paradisi.de/Freizeit_und_Erholung/Arbeit_…
Vielleicht siehst Du das dann anders.

„Ganz wichtig ist dabei, dass die Tätigkeit
keinesfalls der Gewinnerzielung dient, das heißt, sie darf
nicht regelmäßig und allerhöchstens gegen ein geringes Entgelt
ausgeführt werden

Was unterscheidet denn Deiner Meinung nach wohl " 2-3 mal im Monat" von ‚regelmäßig‘?

An den UP: wie wäre es mit einer Frage im Brett ‚Steuern‘? Die sollten wissen, ob sowas das Finanzamt interessiert.
Gruß

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