Einschreiben sind nervig

Hi,
kurze Frage,
also ich bin kein Freund von Einschreiben; ob die vom Vermieter, Polizei oder sonst woher sind…
Was passiert eigentlich wenn man auf eine entsprechnende Benachrichtigung nicht reagiert, der Brief geht dann als unzustellbar zurück, oder abgelehnte Annahme?
Kommt dann ein erneutes Einschreiben?
Markus

Zustellungsvereitelung
Hallo Markus,

hier muss unterschieden werden zwischen Einschreiben von Privatpersonen und gerichtlichen Zustellungen.

Bei gerichtlichen Zustellungen (z. B. Mahnbescheid, Bussgeldbescheid) beginnen die Fristen trotzdem zu laufen. Hier ist es also sehr gefährlich, die Benachrichtigungen nicht abzuholen oder eine Zustellung zu verweigern.

Bei Kündigungen (z. B. Arbeitgeber, Vermieter) ist die Sache etwas komplizierter. Die Willenserklärung wird grundsätzlich erst mit Zugang beim Empfänger wirksam, zugegangen ist dir aber nur die Abholbenachrichtigung der Post. In einem Prozess hat die Benachrichtung der Post, dass das Schreiben nicht abgeholt worden ist, somit allenfalls eine Indizwirkung. Wenn Du weisst, dass eine Kündigung kommt und du sie nicht abholst, gilt dieses Verhalten als Zustellungsvereitelung. Meistens werden Kündigungen, die nicht abgeholt werden, per Bote nochmals überbracht oder der Gerichtsvollzieher mit der Zusendung beauftragt.

Es ist insgesamt also sehr gefährlich, Einschreiben nicht abzuholen, wenn es darum geht, Fristen einzuhalten.

Gruss,
Simone

Bei Kündigungen (z. B. Arbeitgeber, Vermieter) ist die Sache
etwas komplizierter. Die Willenserklärung wird grundsätzlich
erst mit Zugang beim Empfänger wirksam, zugegangen ist dir
aber nur die Abholbenachrichtigung der Post. In einem Prozess
hat die Benachrichtung der Post, dass das Schreiben nicht
abgeholt worden ist, somit allenfalls eine Indizwirkung. Wenn
Du weisst, dass eine Kündigung kommt und du sie nicht abholst,
gilt dieses Verhalten als Zustellungsvereitelung. Meistens
werden Kündigungen, die nicht abgeholt werden, per Bote
nochmals überbracht oder der Gerichtsvollzieher mit der
Zusendung beauftragt.

Es ist insgesamt also sehr gefährlich, Einschreiben nicht
abzuholen, wenn es darum geht, Fristen einzuhalten.

Na, ja:
siehe
http://www.lexsoft.de/aktuelles/19158
„Trotz Einschreiben Zustellung der Kündigung nicht garantiert“

und gibt es nicht genau aus den genannten Gründen das Einschreiben mit Rückschein? Bzw. hat sich da die Rechtslage geändert?
siehe
http://dejure.org/gesetze/ZPO/175.html

Grüße
Peter

Könnte man nicht einfach behaupten, man hätte keinen Zettel im Briefkasten vorgefunden?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Könnte man nicht einfach behaupten, man hätte keinen Zettel im
Briefkasten vorgefunden?

Ja man kann behaupten und manchmal wird so etwas sogar stimmen. Die Behörde oder das Gericht wird halt im Verfahren dann den Postzusteller als Zeugen laden und der wird aussagen, dass er den Zettel in das Postfach gelegt hat.

Gruß
Tom

Hallo,

Behörden und Gerichte wählen aus gutem Grund meistens die Zustellung per Postzustellungsurkunde.
Da gilt das Schreiben mit der Niederlegung beim Postamt (roter Zettel im Briefkasten, das etwas zugestellt wurde) als zugestellt, womit evtl. Rechtsmittelfristen zu laufen beginnen.

Der Empfänger muss hier den Gegenbeweis erbringen - was so gut wie unmöglich ist. (ich hatte in fünf Jahren Bußgeldstelle einen Fall, wo jemand beweisen konnte, dass er von der Zustellung nichts wusste).

Gruß
HaWeThie