Eintragungen ins Handelsregister - wie schnell?

Liebe Experten,

ein Kaufmann muss eine bestimmte Tatsache im Handelsregister eintragen; die Frage lautet: wie schnell? Wie kann ich herausfinden, für welche Eintragungen wie viel Zeit ist?

Danke + Gruß
Levay

Hallo,

ein Kaufmann muss eine bestimmte Tatsache im Handelsregister
eintragen; die Frage lautet: wie schnell? Wie kann ich
herausfinden, für welche Eintragungen wie viel Zeit ist?

da würde ich direkt beim zuständigen Registergericht nachfragen, da die Eintragungen ja von Rechtspflegern/Richtern vorgenommen werden.
Die Bearbeitungszeit wird vermutlich vom momentanen Arbeitsauswand und der Personalaustattung des Gerichts abhängen.

In der HRV habe ich jedenfalls keine Fristenregelung gefunden.
Lediglich für die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger konnte ich Veröffentlichungsfristen finden.
https://www.ebundesanzeiger.de/download/Informatione…

Agnes

Hi,

da habe ich dich wohl total falsch verstanden *rotwerd*. Es geht ja darum, wie lange man sich Zeit lassen kann, eine Eintragung vorzunehmen, nicht darum, wie lange diese dauer *g*.

Nunja, Vorgaben habe ich keine gefunden, nur den §8a HGB, der die Wirksamwerdung bestimmt, und § 15, welcher nach erfolgter Eintragung eine Frist von 15 Tagen einräumt, um diese Eintragung bei Nachweis der Unkenntnis nicht gegen sich gelten lassen zu müssen.

Wenn wichtige Eintragungen unterlassen werden, und es dadurch zu Problemen kommt, haftet man eben für etwaige Folgen durch die nicht bekanntgegebenen Änderungen.
Hierzu könnte vielleicht dies hilfreich sein.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/detail.php?id=2307

Da es im Interesse des Unternehmers liegt, wichtige, juristisch bedeutsame Infomrmationen zeitnah bekannt zu gebeben, nehme ich an, dass da keine Fristen vorgegeben sind, da sich der Unternehmer der evtl. rechtlichen Konsequenzen bewusst sein müsste.

Gefunden habe ich zu Fristen leider nichts, außer bei Wertpapiergeschäften und AGn.

Agnes