Wenn ein Kind das Erbe des Vaters ausschlägt,verwirkt es damit gleichzeitig sein sogenanntes Eintrittsrecht beim Ableben der Großeltern,oder ist das nicht relevant?
Vielen Dank im Vorraus für die Antwort!
Hallo!
Nein, das Ausschlagen wirkt nur auf den einen Erbfall.
Beispiel : Erbschaft Vater wird ausgeschlagen. Hat aber keinen Einfluss auf Erbschaft Großvater (und alle anderen auch).
MfG
duck313
Herzlichen Dank für die Antwort,das ging ja superschnell =)
Hallo!
Nein, das Ausschlagen wirkt nur auf den einen Erbfall.
Beispiel : Erbschaft Vater wird ausgeschlagen. Hat aber keinen
Einfluss auf Erbschaft Großvater (und alle anderen auch).
scheint das ja nun nicht zu sein
http://www.n-tv.de/ratgeber/Erbverzicht-hat-Folgen-a…
wie man da nachlesen kann.
MfG ramses90
MfG
duck313
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das ist doch ne ganz andere Baustelle
Rosinen picken?