Erbe übernehmen

Hallo Rechtskundige!

Folgendes Beispiel: Eine Nichte kommt für Kosten und Schulden Ihrer verstorbenen Tante auf, die vormals in einem Heim der gleichen Gemeinde lebte. Die Nichte hat zuerst das Erbe ausgeschlagen mangels Masse, fühlte sich dann aber doch verpflichtet, Schulden der Tante in örtlichen Geschäften und bei Dienstleistern der „Familienehre“ wegen zu übernehmen. Um wenigstens eine Teil der Auslagen zurückzuerhalten, möchte die Nichte jetzt das Erbe dennoch antreten, um die Auslagen steuerlich als Sonderausgaben absetzen zu können.

Fragen: Wie stellt man es an, um als Erbe 9 Monate nach dem Tod des Erblassers eingesetzt zu werden (kein Testament vorhanden, Nichte ist einzige Blutsverwandte).
Welche Kosten fallen dabei etwa an (es werden nur Schulden vererbt)?
Anerkennt das Finanzamt die Sonderausgaben nachdem leicht zu durchschauen ist, dass das Erbe nur übernommen wurde um Steuern zu sparen?
Würde das Finanzamt die Sonderausgaben auch dann anerkennen, wenn kein Erbeschein vorliegt? Die Tatsache, dass die Nichte Kosten übernommen hat, beweist doch, dass sie sich der Verstorbenen besonders sittlich verpflichtet fühlte.

Danke für Eure Mitteilungen!

Wolfgang D.