Erbengemeinschaft

Hallo,
wie sieht es aus wenn bei einer Erbengemeinschaft, die Mehrheit das geerbte Objekt (z.B. ein Haus) verkaufen will?

Bei einer Erbengemeinschaft ist jeder ideeler Eigentümer des ihm zustehenden Bruchteils. Ein Verkauf des Ganzen kann daher nur einstimmig erfolgen: Mehrheitsentscheidungen, die für alle gelten, gibt es nicht.

Allerdings können diejenigen, die verkaufen wollen, dies auch mit ihrem jeweiligen Anteil tun. Stellt sich nur die Frage, ob sich ein Käufer für etwa einen 7/9 Anteil eines Grundstücks findet ?!

Hallo,
wie sieht es aus wenn bei einer
Erbengemeinschaft, die Mehrheit das
geerbte Objekt (z.B. ein Haus) verkaufen
will?

Jeder Miterbe kann jederzeit die Teilung des Nachlasses verlangen. Wenn man sich nicht einigen kann, kann ein Teilungsversteigerung (Zwangsversteigerung) erwirkt werden - auch gegen den Willen der anderen Erben.

Gruß
Stefan