Hallo liebe Fachleute,
der Großvater von A ist verstorben. Da der Vater von A vorverstorben ist sind nun A und seine Tante B erbberechtigt.
Da A lange Zeit keinen Kontakt zum Erblasser hatte ist er sich über das Vermögen im unklaren.
B gibt faktisch keine Auskunft („Kristallgläser und ein Herrenring“).
Wenn bekannt wäre das der Erblasser ein Wohnhaus mit vermieteten Wohnungen besaß müßte da ja auch noch wenigstens ein Konto existieren über das die Zahlungen laufen. Dieses Konto würde dann wohl von B verwaltet werden.
B gibt, wie gesagt, keinerlei Auskunft über das Konto, vermutete weitere Konten und ein Aktiendepot.
A ist nun gerade dabei einen Erbschein zu beantragen.
B wollte einen Erbschein der ihn als Alleinerben ausweist. Dieses wurde aber vom Nachlassgericht als unbegründet abgelehnt.
Welche Auskunftsmöglichkeiten gibt es für A (mit oder ohne Erbschein) um Konten und ähnliches des Verstorbenen ausfindig zu machen?
Es ist nichtmal bekannt bei welcher Bank/ welchen Banken sich das oder die Konten u.s.w. befinden.
Danke
Christian