Erbmasse feststellen ( Konten und ähnliches)

Hallo liebe Fachleute,
der Großvater von A ist verstorben. Da der Vater von A vorverstorben ist sind nun A und seine Tante B erbberechtigt.
Da A lange Zeit keinen Kontakt zum Erblasser hatte ist er sich über das Vermögen im unklaren.
B gibt faktisch keine Auskunft („Kristallgläser und ein Herrenring“).
Wenn bekannt wäre das der Erblasser ein Wohnhaus mit vermieteten Wohnungen besaß müßte da ja auch noch wenigstens ein Konto existieren über das die Zahlungen laufen. Dieses Konto würde dann wohl von B verwaltet werden.
B gibt, wie gesagt, keinerlei Auskunft über das Konto, vermutete weitere Konten und ein Aktiendepot.
A ist nun gerade dabei einen Erbschein zu beantragen.
B wollte einen Erbschein der ihn als Alleinerben ausweist. Dieses wurde aber vom Nachlassgericht als unbegründet abgelehnt.
Welche Auskunftsmöglichkeiten gibt es für A (mit oder ohne Erbschein) um Konten und ähnliches des Verstorbenen ausfindig zu machen?
Es ist nichtmal bekannt bei welcher Bank/ welchen Banken sich das oder die Konten u.s.w. befinden.

Danke
Christian

Welche Auskunftsmöglichkeiten gibt es für A (mit oder ohne
Erbschein) um Konten und ähnliches des Verstorbenen ausfindig
zu machen?

Vermutlich wird niemand dem A ohen Erbschein Auskunft geben. Wenn es Vermögen geben könnte, sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden, der wird sich schon Einsicht in die Papiere des Erblassers zu verschaffen wissen.

Es ist nichtmal bekannt bei welcher Bank/ welchen Banken sich
das oder die Konten u.s.w. befinden.

Das ist schlecht. Wenn es kein Testament gibt, werden die Nachforschungen schwierig.

Hallo und Danke für deine schnelle Antwort,

Vermutlich wird niemand dem A ohen Erbschein Auskunft geben.
Wenn es Vermögen geben könnte, sollte ein spezialisierter
Rechtsanwalt hinzugezogen werden, der wird sich schon Einsicht
in die Papiere des Erblassers zu verschaffen wissen.

Ich verstehe nicht warum B offensichtlich sämtliche Bankgeschäfte erledigen kann. B wurde doch kein Erbschein erteilt.

Es ist nichtmal bekannt bei welcher Bank/ welchen Banken sich
das oder die Konten u.s.w. befinden.

Das ist schlecht. Wenn es kein Testament gibt, werden die
Nachforschungen schwierig.

Ich hatte gehofft das es soetwas wie ein zentrales Verzeichnis gibt wo Konten und ihre Inhaber erfasst sind.
Würde es Sinn machen bei den Banken am Wohnort des Verstorbenen mit einem Erbschein vorstellig zu werden und nach Konten zu fragen? Wenn ja wäre das bestimmt `ne Wahnsinnsrennerei :frowning:

Danke nochmal
Christian

Hallo,

das ist ein Standardthema mit dem man als in dem Gebiet spezialisierter Anwalt täglich konfrontiert ist. Zunächst einmal sollte bei Immobilienvermögen und Fehlen eines notariellen Testaments ein Erbschein beantragt werden. Bei mehreren Erben ist dies ein gemeinsamer Erbschein. Bei Testament (ob notariell oder nicht) reicht für die Ermittlung des Vermögens auch das eröffnete Testament.

Sitzt ein Erbe auf den Unterlagen und dem Vermögen und hindert andere Erben an Ermittlungen, muss man juristischen Druck bis hin zur Klage aufbauen. Oft hilft es aber auch schon, dem ggf. aus Unwissenheit bockigen Erben mal die eindeutige Rechtslage mit einem verbindlichen Schreiben auseinander zu setzen.

Von verschollenen Konten würde ich hier erst mal weniger ausgehen. Die Witwe wird die Konten kennen, und notfalls mit gerichtlicher Hilfe wird man von ihr die nötigen Infos bekommen. Ansonsten gibt es auch noch zwei Adressen über die man nach verschollenen Konten fahnden kann.

Schließlich muss das Erbe dann verteilt werden. Entweder im Guten oder notfalls eben durch Teilungsversteigerung. Aber ganz ehrlich: Wenn ich mir ansehen, vor wieviel 1001 Detailproblemen man selbst als Fachmann noch nach Jahren in jedem neuen Fall steht, sind die Erfolgsaussichten für einen Laien eher mäßig, wenn ein anderer Erbe bockt.

Gruß vom Wiz

Ich verstehe nicht warum B offensichtlich sämtliche
Bankgeschäfte erledigen kann. B wurde doch kein Erbschein erteilt.

Sie wird eine Vollmacht haben. Ohne Legitimation wird die bank keine Aufträge von ihr annehmen, alleine schon aus Haftungsgründen.

Ich hatte gehofft das es soetwas wie ein zentrales Verzeichnis
gibt wo Konten und ihre Inhaber erfasst sind.

Höchstens die Schufa. Wiz schrieb etwas von zwei Adressen, und er kennt sich in Erbschaftsdingen aus.

Würde es Sinn machen bei den Banken am Wohnort des
Verstorbenen mit einem Erbschein vorstellig zu werden und nach

Nein, ohne anwaltiche Hilfe würde ich gar nichts tun.

Dir auch vielen Dank für die schnelle Antwort,

das ist ein Standardthema mit dem man als in dem Gebiet
spezialisierter Anwalt täglich konfrontiert ist. Zunächst
einmal sollte bei Immobilienvermögen und Fehlen eines
notariellen Testaments ein Erbschein beantragt werden.

Der Erbschein wird durch einen Notar beantragt. A muß die dafür notwendigen Urkunden beschaffen.

Sitzt ein Erbe auf den Unterlagen und dem Vermögen und hindert
andere Erben an Ermittlungen, muss man juristischen Druck bis
hin zur Klage aufbauen. Oft hilft es aber auch schon, dem ggf.
aus Unwissenheit bockigen Erben mal die eindeutige Rechtslage
mit einem verbindlichen Schreiben auseinander zu setzen.

B würde in diesem Fall behaupten das noch nicht eindeutig geklärt ist ob A Erbe oder Pflichtteilsberechtigt ist. Der Erblasser hat mit seiner Frau ein handschriftliches Berliner Testament unterzeichnet. Nach dem Ableben seiner Frau hat der Erblasser ein neues Testament (handschriftlich) erstellt in dem er B (die gemeinsame Tochter) zur Alleinerbin macht. Darum der Erbscheinsantrag.

Von verschollenen Konten würde ich hier erst mal weniger
ausgehen. Die Witwe wird die Konten kennen, und notfalls mit
gerichtlicher Hilfe wird man von ihr die nötigen Infos
bekommen.

Die Frau des Erblassers ist ebenfalls vorverstorben (sorry, hätte ich erwähnen müssen).

Ansonsten gibt es auch noch zwei Adressen über die
man nach verschollenen Konten fahnden kann.

?

Auch ich würde in so einem Fall nicht ohne anwaltliche Hilfe vorgehen. Ich bin nur neugierig wie der Fall von Leuten gesehen wird die mehr Ahnung als ich haben. Das würde mir bei einer Einschätzung der Aussichten und des Ablaufs helfen.

Gruß
Christian

Vielen Dank an Dich,
du hast mir sehr geholfen und die schnelligkeit mit der du geantwortet hast ist super.

Toll, das es so hilfsbereite Leute wie euch gibt. Bin begeistert.

Christian