Erbrecht

Folgender Fall: Ehepaar, 3 Kinder, Vermögen: 1 Haus, 120000€
Mutter stirbt, kein Testament, es wird kein Erbschein beantragt und kein Erbe ausgezahlt
1 Jahr später stirbt Vater mit Testament: 1 Kind erbt Haus, die beiden anderen je 60000€
Wie ist die gesetzliche Grundlage?
a) ist Testament so gültig?
b) ist Testament ungültig und alles wird durch 3 geteilt?
c) muss erst Mutter beerbt werden, und Testament gilt dann für Rest?
Demnach würde 1 Kind 10/12 vom Haus und 10000€ bekommen,
die beiden anderen 1/12 vom Haus und 55000€.

Hallo,

das Testament ist - wenn da nicht mehr verfügt wurde - unwirksam. Erbrechtlich muss ein Erbe eingesetzt werden bzw. mehrere zu Bruchteilen. Daneben können dann noch bestimmte Gegenstände aus dem Erbe an bestimmte Personen vermacht werden. Daher gesetztliche Erbfolge. Beim Tod der Mutter haben bei gesetzlichem Güterstand Ehegatte 1/2 und Kinder je 1/6 geerbt. Nun erben die Kinder nochmals vom Vater, d.h. jedes Kind hat nun 1/3 von allem.

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Hallo erstmal,

da geht einiges durcheinander:

  1. Ich gehe mal davon aus, dass nur der Vater ein Testament als Einzeltestament hinterlassen hat, und es sich nicht um ein gemeinsames Testament handelt. Dies ist selbstverständlich grundsätzlich zulässig, es käme dann aber auf den Inhalt an.

  2. Vererbt wird immer nur das Vermögen an sich bzw. Bruchteile hiervon, nie aber einzelne Vermögensgegenstände. Diese können nur als Vermächtnis zugewendet werden (und müssen dann ggf. mit kollidierenden Erb- bzw. Pflichtteilsansprüchen verrechnet werden.

  3. Es fehlt die Information über den Güterstand der Ehe der beiden Erblassen. Ich gehe daher mal vom gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) aus.

Dann käme man nach der Mutter zur gesetzlichen Erbfolge. Demnach würde sie 1/2 an den Ehemann (1/4 Erbteil + 1/4 pauschalierter Zugewinnausglich) vererben und die andere Hälfte zu gleichen Teilen an die Kinder. D.h. bei drei Kindern bekäme jedes 1/6 (ob dies schon zum Todeszeitpunkt des Vaters abgewickelt war, spielt zunächst keine Rolle). Wichtig ist hierbei jetzt insbesondere mit welchem Wert das Haus angesetzt wird und ob es beiden Ehegatten zu jeweils ideellen Hälften gehört hat, oder ob es ggf. nur auf den Vater eingetragen war.

Nach dem Vater käme jetzt die gewillkürte Erbfolge nach Testament. D.h sein eigenes Vermögen (ggf. 1/2 des Hauses) und die zuvor von der Mutter ererbte Vermögenshälfte gehen jetzt gemäß Testament auf die Kinder über.

Nimmt man jetzt an, dass das Haus mehr Wert ist, als die Anteile der beiden anderen Kinder, so ist dies grundsätzlich zulässig. Allerdings nur bis zur Höhe der Pflichtteile der anderen Kinder. Und dieser wäre 1/2 des gesetzlichen Erbteils. D.h. man müsste jetzt zunächst mal dass gesamte Vermögen auf 1/3-Teile herunterrechnen und diese dann noch mal halbieren um zu den Pflichtteilen zu kommen. Bekommen die beiden anderen Kinder mehr als dieses 1/6 ist der Fall hier zu Ende, bekommen Sie aufgrund des höheren Wertes des Hauses weniger, stehen Ihnen Pflichtteilsergänzungsansprüche zu um auf ihr 1/6 zu kommen.

Inhaltlich kann man natürlich jetzt zu dem Testament nur Vermutungen anstellen. Wenn es da Zweifel gibt (bei privatschriftlichen Testamenten immer angebracht) müsste man die mit einem spezialisierten Anwaltskollegen besprechen.

Gruß vom Wiz

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