Erbrecht

Mann stirbt (keine Eltern oder Kinder) und vererbt laut Testament alles seinen beiden Schwestern. Sein Bruder soll nichts bekommen und ist daher im Testament nicht bedacht. Nun sind die beiden Schwestern leider auch schon verstorben, so dass das Testament unwirksam ist. Es tritt wohl die gesetzliche Erbfolge ein und der Bruder erbt ein Drittel, die beiden anderen Drittel gehen an die Nachkommen der Schwestern.
Frage: wie sind die Aussichten gegen den Bruder/Onkel zu klagen, damit er nichts bekommt, wie es ja der Wille seines Bruders war (Hintergrund: nicht ausgezahlter Erbanteil beim Tod ihrer Eltern)?
Frage 2: Die KlĂ€ger (Nachkommen der Schwestern) wollen vom „Enterben“ des Bruders nicht profitieren. Können sie diesen Mehranteil/Streitwert einem gemeinnĂŒtzigen Zweck zukommen lassen, und zwar so, dass dies schon vor dem Gerichtsverfahren klar ist?
Gruß (ist hoffentlich nicht zu lang)
Werner

Hallo erstmal,

wenn dem Testament nicht zu entnehmen ist, dass es bei einem Vorversterben der Erben nicht mehr gelten soll, dann sollte man zunĂ€chst einmal davon ausgehen, dass an die Stelle der Erben ihre Nachkommen treten, so wie es bei gesetzlicher Erbfolge auch wĂ€re. D.h. die faktische Enterbung des Bruders wĂŒrde bestehen bleiben und statt der beiden Schwestern wĂŒrden deren Nachkommen zu den Anteilen erben, wie es nach StĂ€mmen vorgesehen ist. D.h. wenn die eine Schwester einen Nachkommen hat, bekommt dieser die HĂ€lfte, hat die andere Schwester zwei Nachkommen, bekommen diese jeweils ein Viertel (zusammen also wieder die HĂ€lfte, die die Schwester hĂ€tte bekommen sollen).

NatĂŒrlich muss man damit rechnen, dass jemand diese Geschichte angreift. Stellt sich eben nur die (ohne die konkreten UmstĂ€nde zu kennen nichtbeantwortbare) Frage, wie gut die Chancen dafĂŒr stehen, damit durchzukommen.

BTW: Es macht immer Sinn in Testamenten ersatzerben genau fĂŒr diesen Fall vorzusehen, dann kommt erst gar keine Unsicherheit auf.

Gruß vom Wiz

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Hallo erstmal,

wenn dem Testament nicht zu entnehmen ist, dass es bei einem
Vorversterben der Erben nicht mehr gelten soll, dann sollte
man zunÀchst einmal davon ausgehen, dass an die Stelle der
Erben ihre Nachkommen treten, so wie es bei gesetzlicher
Erbfolge auch wÀre.

Bist du dir sicher, dass es so lĂ€uft? Demnach mĂŒsste der Bruder ja klagen. Befragte (nicht beauftragte) Notare/AnwĂ€lte gaben hier ganz unterschiedliche AuskĂŒnfte. (zum Teil leider kompletten Blödsinn)
Gruß,
Werner