Erbrecht Pflichtteil

Hallo,

ich gehe von folgendem hypothetischen Fall aus:

Person B, weder verwandt noch verschwägert mit der Erblasserin Z, wird lt. Testament Alleinerbe („erbt mein gesamtes Vermögen“). Frau Z. war verheiratet, der Ehemann ist schon lange tot, es gibt keine Kinder.

Es stellt sich aber heraus, dass es Verwandte dritten Grades gibt (Cousin/Cousine). Gehen wir einemal von 4 Verwandten aus. Wie wird das Vermögen aufgeteilt, wenn man von 50.000 Euro ausgeht ? Wie hoch ist der Pflichtteil der Verwandten ?

Gruss

Andreas

Wie hoch ist der Pflichtteil der Verwandten ?

ziemlich genau 0€, da pflichtteilsberechtigt nur abkömmlinge des erblassers bzw. ehegatten sind, http://dejure.org/gesetze/BGB/2303.html