Erbrecht, Vater gestorben, ein Teil der Kinder enterbt, Lebensgefährte Alleinerbe

Vater hat 5 Kinder, Lebensgefährten hat 3 Kinder. Vater ist 2008 an Darmkrebs erkrankt, wußte, das er bald sterben wird. Keine Kinder waren zu diesem Zeitpunkt enterbt. 1 Kind hat Einblick in die Finanzen bekommen, Finanzstatus: 250000 Euro. 2014 stirbt der Vater, 3 eigene Kinder wurden 2014 enterbt, Finanzstatus 60000 Euro, Lebensgefährtin Alleinerbin. Lohnt sich das einklagen des Pflichtteils? Lebensgefährtin hat 1000 Euro angeboten. Darf der der Vater (oder die Lebensgefährtin) den Großteil des Erbes verschwinden lassen, wenn er weiß, das er bald sterben wird?

Hallo !

Frage :

enterbt ?  oder meint man, sie sollen nur Pflichteil bekommen ?

Ganz enterben ist schwierig bis unmöglich.

Und Lebensgefährtin ist was genau ?
Eingetragende Lebenspartnerschaft (wäre erbrechtlich wie Ehefrau gleichzusetzen) ?

Natürlich kann man zu Lebzeiten mit seinem Vermögen machen was man will, verbrauchen,verjubeln, sogar verschenken.
An Ehepartner sogar völlig anrechnungsfrei auf Ergänzungsanspruch.

Sonst besteht generell 10 Jahre lang rückwirkend ein Ergänzungsanspruch auf Schenkungen  gegenüber den Erben/Pflichtteilen.

Im Erbfall Vater erben aber die 3 Kinder der Lebensgefährtin nichts, denn sie sind ja mit ihm überhaupt nicht verwandt (außer, die sind adoptiert worden).

MfG
duck313

Servus,

wer Geld oder sowas hat, darf damit machen, was er will. Wenn sich jemand für die letzten Monate seines Lebens die Escortlady anheuert, die er sich immer gewünscht hat, und dafür ein Vermögen ausgibt, darf er das tun.

Aber: Wenn der Erblasser das Geld der Lebensgefährtin und Alleinerbin geschenkt hat, wird das bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs der enterbten Kinder berücksichtigt.

Auch wenn nicht nachzuweisen ist, was mit dem Geld geschehen ist, ist schon zwischen den Pflichtteilsansprüchen aus den übrigen 60 k€ und den von der Erbin angebotenen 1.000 € Luft für ein ganz ordentliches Anwaltshonorar.

Schöne Grüße

MM

Und Lebensgefährtin ist was genau ?
Eingetragende Lebenspartnerschaft (wäre erbrechtlich wie
Ehefrau gleichzusetzen) ?

geht doch nur gleichgeschlechtlich oder?

gruß inder

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. 
Hier dürfte es sich als um 1/10 handeln. 
Bei Annahme eine Nachlasses von 100.000 Euro also 10.000 Euro.

Genau genommen gibt es zwei Pflichtteilsansprüche - den ordentlichen Pflichtteilsanspruch, der sich auf das richtet, was als Nachlass vorhanden ist - hier als die 60.000 - 1/10 also 6.000.

Hinzu kommt aber nocht die ergänzungspflichtigen Zuwendungen - als mögliche Schenkungen an die Lebensgefährtin, Kinder oder Dritte… insoweit könnte weitere Vermögen erfasst werden.

Hier dürfte die Geltendmachung von Auskunftsansprüche sinnvoll sein.

Zur Wahrung Ihrer Rechte kann man Ihnen nur empfehlen sich an einen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden.

Weitere Hinweise zum Pflchtteilsrecht finden Sie unter: http://www.pflichtteil-erbrecht.de

Hallo!

Ja, stimmt. Darüber bin ich gar nicht gestolpert.

Entweder Ehefrau oder nichts !

Also hat sie erbrechtlich keinen eigenen Status, sie erbt nach Testament, aber die 5 Kinder haben immer das Pflichtteil.
Das wäre hier die Hälfte des Vermögens.

MfG
duck313

Hallo ,den Leiblichen Kindern steht ein Pflichtteil zu.Aber lasst euch nicht abspeisen ,nehmt euch einen guten Anwalt ,da die leiblichen kindern ja die einsigsten Nachkommen sind  sind sie auch die einsigsten ERBEN ,Lasst euch auf keinen Vergleich ein Kostet nur unnötig viel Geld .Verlengt deteilierte Kontenaufstellung und Bittet den Anwalt um schnelle Klärung .
Ihr habt nur 3 Jahre zeit um euer Erbe einzuklagen , Aus eigener Erfahrung es geht nicht ohne Anwalt .

Servus,

Pflichtteilsberechtigte sind keine Erben.

Schöne Grüße

MM

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Die Antwort des Dr. Buestedde ist vollinhaltlich zutreffend. Auf jeden Fall Rechtsanwalt beauftragen!!!