Erbschaft über viele Jahre nur in kleinen Raten

Kann ein Erbe auf ein anderes Konto gehen und vom Kontoinhaber dem Erben über viele Jahre in kleine Raten gezahlt werden?

Hier ist doch was im ARGEn!

Kann ein Erbe auf ein anderes Konto gehen und vom Kontoinhaber
dem Erben über viele Jahre in kleine Raten gezahlt werden?

Mit dem „anderen Konto“ ist wahrscheinlich eine andere Person gemeint.
Wann das so zwischen dem Erben und dem Kontoinhaber vereinbart ist, dann machen die das so.
Natürlich hat der Erbe immer noch das hier anzunehmende Geldvermögen geerbt und nicht der andere Kontoinhaber! D.h. dem Erbe ist es zugeflossen und er hat es als sein Vermögen anzugeben, wo es wirkt, z.B. Fiskus, ARGE usw.
Ansonsten macht der Erbe mit seinem geerbeten Vermögen was er will. Er kann es auch einer anderen Person mit einem Konto geben und sich von dieser Person, sein Erbe in Raten auszahlen lassen, wenn es ihm beliebt.
Z.B. könnte dies der Fall sein, wenn der Erbe nicht mit Geld umgehen kann und es ihm lieber ist, er erhält immer nur kleine Teile von. Ansonsten gehe ich davon aus, dass mit hier mit dem Erben eine volljährige nicht in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Person gemeint ist.
MfG

Kann ein Erbe auf ein anderes Konto gehen und vom Kontoinhaber
dem Erben über viele Jahre in kleine Raten gezahlt werden?

Hi, wie wär´s denn, wenn das mal so verständlich formuliert würde, dass die Leser wissen, was man eigentlich wissen will?
ramses90

Z.B. könnte dies der Fall sein, wenn der Erbe nicht mit Geld
umgehen kann und es ihm lieber ist, er erhält immer nur kleine
Teile von. Ansonsten gehe ich davon aus, dass mit hier mit dem
Erben eine volljährige nicht in ihrer Geschäftsfähigkeit
eingeschränkte Person gemeint ist.

Spekulation: Vielleicht ist die Erbauszahlung in kleinen Teilen aber auch vom Erblasser so veranlasst?

Gruß
Tina

2 Like

ja mein Engelchen
Hallo Engelchen .

Z.B. könnte dies der Fall sein, wenn der Erbe nicht mit Geld
umgehen kann und es ihm lieber ist, er erhält immer nur kleine
Teile von. Ansonsten gehe ich davon aus, dass mit hier mit dem
Erben eine volljährige nicht in ihrer Geschäftsfähigkeit
eingeschränkte Person gemeint ist.

Spekulation: Vielleicht ist die Erbauszahlung in kleinen
Teilen aber auch vom Erblasser so veranlasst?

Ja, aber dazu passt die Fragestellung weniger. Dann müsste doch eher der „Kontoinhaber“ der Testamentsvollstrecker sein, welcher das Vermächstnis, der vom Erblasser gewünschten Telauszahlung, vollstreckt. Es bliebe aber immer noch die Gesamtsumme als beziffertes Erbe. Z.B. „Mein geliebter Schwager bekommt 100.000 EUR aus meinem aufzulösenden Aktiendepot, welche ihm auf die dauer von 10 Jahren in gleichen Raten auszuzahlen sind.“

Jetzt die Frage Engelchen?
A) Erbt jetzt der Schwager einmal eine Summe oder
B) erbt der Schwager jeden Monat neu, eine Teilsumme?

Wieviel mal wird man bei einem Erblasser Erbe und erbt?

Lieber Schritt2,

Spekulation: Vielleicht ist die Erbauszahlung in kleinen
Teilen aber auch vom Erblasser so veranlasst?

Ja, aber dazu passt die Fragestellung weniger.

es könnte aber sein, das das ein zukünftiger Erblasser so machen möchte.

Dann müsste
doch eher der „Kontoinhaber“ der Testamentsvollstrecker sein,
welcher das Vermächstnis, der vom Erblasser gewünschten
Telauszahlung, vollstreckt.

Jep.

Es bliebe aber immer noch die

Gesamtsumme als beziffertes Erbe. Z.B. „Mein geliebter
Schwager bekommt 100.000 EUR aus meinem aufzulösenden
Aktiendepot, welche ihm auf die dauer von 10 Jahren in
gleichen Raten auszuzahlen sind.“

Jetzt die Frage Engelchen?
A) Erbt jetzt der Schwager einmal eine Summe oder

B) erbt der Schwager jeden Monat neu, eine Teilsumme?

Er erbt die Gesamtsumme, die aber in Teilen ausgezahlt wird. Er erbt nicht jeden Monat neu.

Wieviel mal wird man bei einem Erblasser Erbe und erbt?

Einmal, trotzdem kann der Erblasser doch verfügen, daß die Summe nicht auf einmal ausgezahlt wird?

Gruß
Tina

Na klar.
Hallo.

Einmal, trotzdem kann der Erblasser doch verfügen, daß die
Summe nicht auf einmal ausgezahlt wird?

Na klar kann er das. Aber die Fragestellung klang nach „nachträglicher Lösung“.
MfG

Hallo.

Einmal, trotzdem kann der Erblasser doch verfügen, daß die
Summe nicht auf einmal ausgezahlt wird?

Na klar kann er das. Aber die Fragestellung klang nach
„nachträglicher Lösung“.

Die dann aber keinen Sinn macht, jedenfalls nicht, wenn man Geld vor der Arge o. ä. verstecken will.

Dann dürfte das Erbe als ein Erbe gelten und wird mit der Gesamtsumme angerechnet, egal ob man sich das in Raten auszahlen läßt oder nicht.