Erwachsenenadoption einer schon adoptierten Person

Hallo,

ich habe zwar schon viel im Internet gewühlt und google befragt, aber bin doch noch nicht sicher, was nun richtig ist. Vielleicht könnt ihr mir helfen:

Frau X strebt eine Erwachsenenadoption an, soll heißen, Frau X ist die, die adoptiert werden soll, Herr Y der, der sie adoptieren will.

Die Voraussetzungen, damit eine Erwachsenenadoption durchgeführt werden kann, treffen natürlich zu.

Unklar noch: In allen im Internet geschilderten Fällen steht, dass das Verhältnis zum leiblichen Elternteil bzgl. Erbe und Unterstützung im Alter beibehalten bleibt. Aber was wäre, wenn Frau X bereits als Minderjährige adoptiert wurde? Der leibliche Vater also schon im Kindesalter ausgeschaltet und damit die Erb- und sonstigen Ansprüche erloschen sind. Tritt der erste Adoptivvater an die Stelle des leiblichen Vaters oder erlischen die gegenseitigen Ansprüche, da es ohnehin auch „nur“ ein Adoptivvater war?

Mücke

Hallo,

IANAL,

Tritt
der erste Adoptivvater an die Stelle des leiblichen Vaters

Ja, so wurde mir (Adoptivmutter) das erklärt.

Gruß
Elke

Wirkung von Minderjährigenadoption?
Hallo Elke,

vielen Dank. Jetzt hab ich aber doch noch eine weitere Frage:

Ich verstehe doch nicht wie gedacht, wo die Unterschiede zwischen Erwachsenenadoption mit oder ohne Wirkung der Minderjährigenadoption sind. Weißt Du da weiter?

Mücke

Hallo Mücke,

nein, leider nicht.

Gruß
Elke