Hallo,
ich habe zwar schon viel im Internet gewühlt und google befragt, aber bin doch noch nicht sicher, was nun richtig ist. Vielleicht könnt ihr mir helfen:
Frau X strebt eine Erwachsenenadoption an, soll heißen, Frau X ist die, die adoptiert werden soll, Herr Y der, der sie adoptieren will.
Die Voraussetzungen, damit eine Erwachsenenadoption durchgeführt werden kann, treffen natürlich zu.
Unklar noch: In allen im Internet geschilderten Fällen steht, dass das Verhältnis zum leiblichen Elternteil bzgl. Erbe und Unterstützung im Alter beibehalten bleibt. Aber was wäre, wenn Frau X bereits als Minderjährige adoptiert wurde? Der leibliche Vater also schon im Kindesalter ausgeschaltet und damit die Erb- und sonstigen Ansprüche erloschen sind. Tritt der erste Adoptivvater an die Stelle des leiblichen Vaters oder erlischen die gegenseitigen Ansprüche, da es ohnehin auch „nur“ ein Adoptivvater war?
Mücke