Erwerbsminderngsrente

Hallo zusammen,

ich habe schon öfter gehört, dass die auf der Rentenauskunft der Rentenversicherung ausgewiesene Erwerbsminderungsrente gar nicht der tatsächlichen Erwerbsminderungsrente entspricht. Auch auf vielen Internetseiten habe ich Berechnungen mit dem letzten Jahresgehalt und den erworbenen persönlichen Entgeltpunkten bei der Rentenversicherung gefunden.
Wer kann mir sagen, was an diesen Berechnungen auf Internetseiten dran ist?
Danke & Gruß

Phillyboy

Hallo !

In der Renteninformation dazu steht doch drin : „Wären sie HEUTE wegen gesundheitlichen Gründen voll erwerbsgemindert,dann bekämen sie von uns eine monatl. Rente in Höhe von … Euro“

Das stimmt schon.

Aber auf der Info auf der Rückseite steht "Sollten sie zum Zeitpunkt noch nicht 60 Jahre alt sein,bekommen sie zusätzlich Entgeltpunkte ohne eigenen Beitrag gutgeschrieben.
Das heisst,es gäbe dann mehr Rente.

Und das berücksichtigen die „Ausrechenprogramme“ wohl,wenn man Alter eingibt.

MfG
duck313

Hallo,

Wer kann mir sagen, was an diesen Berechnungen auf
Internetseiten dran ist?
Danke & Gruß

kann stimmen, kann auch nicht stimmen, kann vielleicht stimmen.

Bei den Renteninformationen (nicht zu verwechseln mit Auskünften, die sind mWn genauer) wird mit schon mit den tatsächlichen Zahlen gerechnet mWn. Soweit ich weiß wird aber nur mit dem Standardfall gerechnet, es wird nicht geschaut, ob man zB Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente ohne Abzüge hat oder sontige Ausnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Wenn mich meine Erinnerung nicht trübt, gab es für diese Fälle bei Rentenauskünften immer noch einen extra Fragebogen, wo man die ganzen Besonderheiten abgefragt hat.

Aber da spielen einige Faktoren rein, warum das nicht der tatsächlichen Rente entspricht:

  1. Es wurde noch keine Kontenklärung gemacht, daher fehlen Zeiten im Versicherungsverlauf
  2. Das Entgelt des laufendes Jahres fehlt, bzw. die komplette Meldung fürs Vorjahr, schließlicht schert es den Arbeitgeber wenig, ob eine Renteninformation erteilt werden soll, er hält sich an seine Meldefristen.
  3. Etwaige "Sonder"ansprüche wurde nicht geprüft, ggfs. nach irgendeiner von tausend Millionen Übergangsvorschriften
  4. Fehlen Zeiten vor dem Rentenbeginn, können sie auch nicht mit in die Berechnung der Zurechnungszeit einfließen.

Berechnungen im Internet sind zwar nett, aber dafür ist die Rentenberechnung zu komplex, um das alles über einen Kamm zu scheren und zu versuchen, eine allgemeingültige Formel aufstellen zu wollen. Zumindest haben wir beim Studium gute drei Monate mit dem Thema zugebracht, ums von vorne bis hinten und oben bis unten durchzukauen.

Das wärs, was mir dazu adhoc einfällt.

Greetz
S_E

Wer kann mir sagen, was an diesen Berechnungen auf Internetseiten dran ist?

Obwohl wir kürzlich lernen mußten, dass auch die DRV Renten falsch berechnet, würde ich doch eher der offiziellen Rentenauskunft glauben, als irgendwelchen Internetseiten. Wer selbst der DRV mißtraut, dem bleibt nur der Weg zum (kostenpflichtigen) Rentenberater.