Die Situation:
Ich bin Eigentümerin von Wohnung A, dazu gehört laut Teilungserklärung der Tiefgaragenstellplatz 1.
Jetzt werde ich im Frühling Wohnung B kaufen, zu dieser Wohnung gehört Stellplatz 2. Wohnung A werde ich verkaufen.
Kann die Teilungserklärung dahingehend geändert werden, dass ich den viel besseren Stellplatz 1 mit Erwerb von Wohnung B behalten kann und dass ich Wohnung A mit dem Stellplatz 2 verkaufen kann?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Christine.