ETW - Teilungserklärung ändern?

Die Situation:
Ich bin Eigentümerin von Wohnung A, dazu gehört laut Teilungserklärung der Tiefgaragenstellplatz 1.
Jetzt werde ich im Frühling Wohnung B kaufen, zu dieser Wohnung gehört Stellplatz 2. Wohnung A werde ich verkaufen.

Kann die Teilungserklärung dahingehend geändert werden, dass ich den viel besseren Stellplatz 1 mit Erwerb von Wohnung B behalten kann und dass ich Wohnung A mit dem Stellplatz 2 verkaufen kann?

Vielen Dank schon mal im Voraus.
Christine.

Hi Christine,
a. Die Sache ist völlig unproblematisch, wenn für den TG-Stellplatz Teileigentum gebildet worden ist, der Stellplatz also ein eigenes Grundbuchblatt hast; dann verkaufst Du das Teileigentum an dem Stellplatz nicht mit.

b. Wenn an dem TG-Stellplatz nur ein zur Wohnung gehörendes Sondernutzungsrecht unter Ausschluß der weiteren Wohnungeigentümer gebildet worden ist, kannst Du die Teilungserklärung ändern, wobei, solange Du nicht Eigentümer beider Wohnungen bist, auch der Eigentümer der ETW B mitwirken muß (kann bereits im Kaufvertrag) erfolgen.

c. Auf jeden Fall müssen die in den Grundbüchern eingetragenen Gläubiger (Hypotheken, Grundschulden) mitwirken, was aber in der Regel keinerlei Probleme, sondern nur ein paar Kosten verursacht.

Schönes Wochenende!
Gruß Wilhelm

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Die Änderung der Teilungserklärung macht ziemliche Kosten (obwohl
für den Notar wenig zu tun ist, errechnet sich seine Gebühr aus
dem Wert der Immobilie). Lässt sich der Stellplatztausch nicht
auch durch einen gegenseitigen Mietvertrag lösen? Jeder vermietet
dem anderen seinen Stellplatz mit entsprechender
Kündigungsregelung.
Gruß
R.B.

Hi Rudolf,
diesmal hast Du - denke ich - nicht recht. Der Notar berechnet, wie das Grundbuchamt, für diesen Fall die Gebühren nach dem Wert des Nutzungsrechts, also mit ca. 10.000,00 DM; die durch die Änderung der TE entstehenden Kosten sind zu vernachlässigen im Verhältnis zu der Rechtssicherheit, die der Eigentümer für sich und seine Rechtsnachfolger mit der Änderung der TE erreicht; das ist mit einem Mietvertrag niemals möglich.
Gruß Wilhelm

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