Evg

Hallo.

VOB-Vertrag.

Angenommen, ein EVG (E-Vorschaltgerät einer Leuchte) geht nach zB 7 Monaten defekt.
Die Firma würde ablehnen und sich auf Verschleiß- und Abnutzungserscheinung berufen.
Wie ist dies zu beurteilen ?

Gruss
Frank

Moin,

bei einem EVG von Abnutzung oder Verschleiss zu sprechen ist unsinnig.
Alle namhaften Hersteller (Osram, Philips, Tridonic, Vossloh, Hüco etc.)
tauschen ein defektes Gerät nach 7 Monaten anstandslos aus.
Tridonic und Osram gewähren jeweils 3 Jahre Garantie, Vossloh sogar 5 Jahre (gut für Bauleister).
Die Vermutung liegt also nahe, dass es sich um reine Abwehrtaktik handelt. Für weitere Fragen / Hilfe stehe ich gern per mail zur Verfügung.

Gruss Jakob

Hallo,

zB 7 Monaten defekt.

Wenn keine Garantie besteht, muss der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag. Denn nur auf Mängelfreiheit zum Zeitpunkt des Kaufs bezieht sich die Sachmangelhaftung, nicht auf eine Mindesthaltbarkeit. Vermutlich wird er das nicht können. Ergo wird er auch keine Ansprüche durchsetzen können.
Siehe FAQ:1152
Gruß
loderunner (ianal)

Dank
danke!

an Jakob und [EDIT: Name auf Wunsch entfernt].