Fälligkeitsdatum von Rechnungen

Hallo,
wo ist gesetzlich geregelt, wonach sich das Fälligkeitsdatum einer Rechnung für Lieferungen und Leisungen bemisst.

Zum Beispiel wurden Waren bezogen. Liefer- und Leistungsdatum ist, wenn nichts anderes ausgewiesen, das Rechnungsdatum.
Zahlungsziel soll 10 Tage sein.

Rechnungseingang ist unter Umständen eine Woche später.

Kann dann das Eingangsdatum zur Ermittlung des Fälligkeitsdatums zur Bezahlung der Rechnung genutzt werden?

Wo kann man diesbezüglich was nachlesen?

Wo kann man diesbezüglich was nachlesen?

Bürgerliches Gesetzbuch - 2. Buch
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

Danke für den Link!
Kannst du mir auch den Paragraphen nennen?

Ich habe zwar ein BGB vor mir auf dem Tisch liegen, finde aber nicht den Paragaphen. :frowning:

Es geht mir in der Sache um einen kleinen Disput mit einen Chef.
Dieser ist der Meinung, dass Rechnungen erst zur Zahlung fällig seien, 14 Tage nach Eingangsstempel und nicht wie Eingangs erläutert.

Regards

Zum Beispiel wurden Waren bezogen. Liefer- und Leistungsdatum
ist, wenn nichts anderes ausgewiesen, das Rechnungsdatum.
Zahlungsziel soll 10 Tage sein.

Rechnungseingang ist unter Umständen eine Woche später.

Kann dann das Eingangsdatum zur Ermittlung des
Fälligkeitsdatums zur Bezahlung der Rechnung genutzt werden?

Wo kann man diesbezüglich was nachlesen?

hier mal etwas grundsätzliches:

eine rechnung ist grds. keine fälligkeitsvoraussetzung (ausnahmen: z.b. vob oder arztrecht) d.h. eine leistung wird grds. sofort fällig und nicht erst mit rechnungsstellung, § 271 I bgb.

ein zahlungsziel stellt nach bgh eine leistungszeitbestimmung nach § 271 II bgb dar. d.h. fällig wird die forderung erst nach ablauf der z.b. 10 tage, kann aber bereits vorher bewirkt werden.

der „gag“ an der ganzen sache wäre nun, wenn in der rechnung, die ein zahlungsziel vorsieht vorsorglich „gemahnt“ wird.
diese „mahnung“ stellt keine solche iSd § 286 bgb dar, da eine „mahnung“ vor fälligkeit wirkungslos ist. d.h. um verzugsschaden zu verlangen, müsste erneut gemahnt werden bzw. § 286 III bgb.

daher sind sehr viele rechnungen einfach fehlerhaft…

p.s. übrigens nachzulesen in jedem kommentar zu §§ 286 bzw. 271 bgb