Hallo Liebe User.
Ich bin wiedermal auf eure Hilfe bzw. Rat angewiesen.
Ich habe einen Gebrauchtwagen (bj 2008) in einem Autohaus in meiner Nähe gekauft.Dieses Jahr April.
Nun ist die Kraftstoffpumpe kaputt - Kostenfaktor 300 €. Ich war mir sicher durch die Gewährleistung eines Autohauses die Summe übernommen wird. Aber dann kam der Schock, vor lauter Vorfreude haben wir den Vertrag ungenau gelesen und wir wurden als eine Firma ( Stand nur oben in der Kopfzeile ) nicht als Privatperson behandelt d.h wir haben keine Gewährleistung! „…wird verkauft unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Dekra Gebrauchtwagensiegel wird durchgefügt“
Dieses Auto war ein Kreditkauf mit Inzahlungnahme des alten Fahrzeuges. Der Verkäufer hat unsere Einnahmen überprüft (der Bank weitergeleitet ) und da war es ein sichtlich das wir keine Selbständige sind, bzw. keine Firma sind.
Wir haben als Firma unterschrieben obwohl wir keine Firma sind oder waren. Die Hauptfrage ist kann man den Vertrag der falsch aufgestellt wurde auf die Richtigkeit prüfen bzw. umändern. Habe ich überhaupt eine Chance ? Muss der Autohausbesitzer die Kosten übernehmen?
Habe heute mit meinem Anwalt ein Termin für morgen ausgemacht. Die Sache lässt mir aber keine Ruhe…
Danke im Voraus für nützliche Antworten!!!
LG Anton