Falsche Betriebskostenabrechnung

Hallo,

angenommen, ein Vermieter berechnet in der Betriebskostenabrechnung zu hohe Nebenkosten bzw. berechnet Posten, die überhaupt nicht angefallen sind. Der Mieter hat diese überhöhten Betriebskosten 14 Jahre lang ohne Nachfrage bezahlt. Jetzt hat er erstmals die einzelnen Belege angefordert. Sowohl der Vermieter als auch der Hausverwalter geben aber nur einen Teil der Belege heraus, für den Rest verweigern sie mit abenteuerlichsten Begründungen die Einsicht. Die Nachzahlungsforderung ist inzwischen von etwa 1.600 € auf 700 € zurückgegangen. Das ist ihnen lieber als die Belege herauszugeben. Der Mieter hat inzwischen herausgefunden, dass ihm pro Jahr mindestens 250,- € zu viel berechnet wurden, was insgesamt ungefähr 3500,- € ausmacht. Das meiste davon ist natürlich inzwischen verjährt.

Meine Frage ist: Da hier offensichtlich Vermieter und Hausverwalter bewusst und gezielt zusammenarbeiten, um die überhöhten Abrechnungen zu vertuschen, möchte der Mieter Betrugsanzeige erstatten. Meint ihr, damit hat der Mieter Erfolg? Oder werden solche Verfahren gewöhnlich eingestellt?

Betrug. Damit ist man immer schnell bei der Hand.

Das setzt die Absicht, den Plan voraus, die/den Mieter finanziell zu schädigen, indem man ihm wissentlich Posten aufführt, die nicht in die Abrechnung gehören oder die gar nicht angefallen sind.

Abrechnungen, deren einzelne Posten man nicht aus eingesehenen Originalrechnungen ersehen und als plausibel nachvollziehen kann, bezahlt man nicht.
Man zahlt nur die unstrittigen Posten.

MfG
duck313

Das setzt die Absicht, den Plan voraus, die/den Mieter
finanziell zu schädigen, indem man ihm wissentlich Posten
aufführt, die nicht in die Abrechnung gehören oder die gar
nicht angefallen sind.

Ok, davon gehe ich aus. Denn jetzt ist es ja so, dass der Vermieter lieber einige Posten fallen lässt, als die entsprechenden Belege rauszugeben. Seine ursprünglich für letztes Jahr erhobene Nachzahlungsforderung in Höhe von 1.650,- € hat er ja schon auf 720,- € reduziert. Da er auch dafür immer noch nicht die entsprechenden Belege auf den Tisch legt, sondern stattdessen selbst verfasste Kontenblätter verschickt, scheint auch das noch zu hoch zu sein. Da in diesem Fall Vermieter und Hausverwalter einmütig zusammenarbeiten, gehe ich von der gemeinsamen Absicht aus, nicht nur den Mieter schädigen, sondern durch die Nichtherausgabe der Belege das Ganze gezielt vertuschen zu wollen.

Hallo Fragewurm,

Das setzt die Absicht, den Plan voraus, die/den Mieter
finanziell zu schädigen, indem man ihm wissentlich Posten
aufführt, die nicht in die Abrechnung gehören oder die gar
nicht angefallen sind.

Ok, davon gehe ich aus. Denn jetzt ist es ja so, dass der
Vermieter lieber einige Posten fallen lässt, als die
entsprechenden Belege rauszugeben. Seine ursprünglich für
letztes Jahr erhobene Nachzahlungsforderung in Höhe von
1.650,- € hat er ja schon auf 720,- € reduziert. Da er auch
dafür immer noch nicht die entsprechenden Belege auf den Tisch
legt, sondern stattdessen selbst verfasste Kontenblätter
verschickt, scheint auch das noch zu hoch zu sein.

Posten für welche es keine Belege gibt, existieren Buchhalterisch nicht :wink:
Also rechnet man das Ganze nur mit den Belegten Kosten nochmals durch.

OK, über manche Kosten kann man streiten, wie z.B. welchen Anteil der Kosten für die Hauswartung über die Heizkosten zu verrechnen sind.
Allerdings macht das keinen grundsätzlichen Unterschied, da die Hauswartungskosten so oder so in den Nebenkosten auftauchen (nur nicht doppelt :wink: ).

Da in
diesem Fall Vermieter und Hausverwalter einmütig
zusammenarbeiten, gehe ich von der gemeinsamen Absicht aus,
nicht nur den Mieter schädigen, sondern durch die
Nichtherausgabe der Belege das Ganze gezielt vertuschen zu
wollen.

Am besten wäre es, du, bzw. ihr Mieter, gehst mal zum Mieterschutzbund, oder wie das bei euch heisst.
Die hätten dann auch die Möglichkeit mit dir zusammen Einsicht in die Buchhaltung zu nehmen. Entsprechend können die dann auch besser rechtlich beraten.

MfG Peter(TOO)