Falsche Lieferung

Hallo,

also heute habe ich mich mal selber wieder vor ein kleines Rechtsrätsel gestellt und google hat nichts genaueres ausgespuckt:

Nehmen wir mal an, dass jemand bei einem Versandhaus oder Internetkaufhaus etc. etwas bestellt, bekommt auch seine Lieferung, jedoch ist ein Teil der Lieferung falsch und sollte an jemand anderes gehen.

Das man es nicht auf eigene Kosten zurückschicken muss ist mir bereits klar. Wenn dann der Lieferant das Angebot macht es wieder abzuholen könnte man dann theoretisch Lagergebühren verlangen?

Gruß
Daniel

Lagervertrag
Hi !

Zum Lagervertrag siehe §§ 467 ff HGB. Die Voraussetzungen sind meines Erachtens nach nicht gegeben, sodass die Zahlung nicht möglich wäre. Denkbar wäre aber sicherlich ein Schadenersatz. Dabei käme es sicherlich auf das gelieferte Gut an. Wenn es z.B. irgendwelche Pflanzen sind, die ganz erbärmlich stinken,… dürfte es wahrscheinlich einen Schadenersatz geben.
Aber so lange durch die „Lagerung“ kein Schaden entsteht, sehe ich keinen Rechtsanspruch auf irgenwelche Lagergebühren.

BARUL76