Hallo,
also heute habe ich mich mal selber wieder vor ein kleines Rechtsrätsel gestellt und google hat nichts genaueres ausgespuckt:
Nehmen wir mal an, dass jemand bei einem Versandhaus oder Internetkaufhaus etc. etwas bestellt, bekommt auch seine Lieferung, jedoch ist ein Teil der Lieferung falsch und sollte an jemand anderes gehen.
Das man es nicht auf eigene Kosten zurückschicken muss ist mir bereits klar. Wenn dann der Lieferant das Angebot macht es wieder abzuholen könnte man dann theoretisch Lagergebühren verlangen?
Gruß
Daniel