Fenster einer Wohnungseigentumsgemeinschaft

ich habe eine Frage.

Mal angenommen, für die teilungserklärung eines ehemaligen Mehrfamilienhauses wurden die alten Baupläne verwendet von 1905

Die Fassade war ursprünglich mit Stuck, Luken für Außentoiletten, zur Straße hin befanden sich Türen für Läden etc. die Fenster waren geteilte holzkastenfenster.

während das haus noch mehrfamilienhaus war, wurden die Fenster getauscht größtentiels in ungeteilte Kunststofffenster, die Ladentüren gibt es auch nicht mehr auch die luken für die Außentoiletten und der Stuck sind weg.

Das Haus wird irgendwann von den besitzern einer Erbengemeinschaft in wohneigentum aufgeteilt,- es wird u. A. eine Teilungserklärung aufgesetzt.
hierzu werden aber die alten zeichnungen der Hausfronten verwendet.

Ein Eigentümer verkauft seine Wohnungen, sodass der übrig gebliebene nur noch die hälfte hat. Also 50:50 an Anteilen ca.
Der neue Eigentümer möchte nun geteilte Fenster einbauen lassen eben nach der Teilungserklärung.

Wie sieht das nun aus, wie gesagt bei abschluss der Teilungserklärung waren überwiegend durchgehende Fenster eingebaut und auch das Expose der Verkaufsanzeige wies auf moderne Kunststoffenster hin, auf den Fotos waren deutlich die ungeteilten Fenster sichtbar.
Kann der neue Eigentümer nun darauf pochen die Fenster in geteilte zu tauschen,

theoretisch müsste dann ja auch die fassade etc. überholt werden.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar,
Bürger 79

Hallo,

der derzeitige Zustand des Objektes wurde damals von den Eigentümern so beschlossen. Änderungen des Gemeinschaftseigentum, die über Modernisierung und Instandhaltung hinausgehen bedürfen der Allstimmigkeit (nicht mit Einstimmigkeit verwechseln)

http://dejure.org/gesetze/WEG/22.html

erst einmal Danke für die Antwort!!!

Zur Sicherheit möchte ich aber noch einmal nachfragen.

Das heißt also, die ungeteilten Fenster können bleiben und der neue Eigentümer, musste sich dem anpassen und das bereits ausgewechselte Fenster zurück bauen?

vielen Dank
Sabine