Fieser Streit ums Erbe

Hallo
Im Streitfall geht es um ein ziemlich altes aber großes Einfamilienhaus, daß von Großmutter und Sohn A mit dessen Familie bewoht wird. Sohn B ist scho vor vielen vielen Jahren ausgezogen. Leider leidet Großmutter an Demenz und muß ihre letzten Lebensjahre im Pflegeheim verbringen, bis sie im Sommer diesen Jahres verstirb.
Leider hat es Großmutter nach Großvaters Tod versäumt, schriftlich festzulegen, daß Sohn A Alleinerbe sein soll und Sohn B, der sich weder am Erhalt des alten Hauses noch an der Pflege und Betreung seiner Eltern beteiligt hat, nur einen Pflichtteil bekommen soll.(Ein späteres Testament was aufgrund des Gesundheitszustands von Großmutter nicht mehr möglich).
Sohn A, der immer im Haus von Großmutter gelebt hat, hat über 25 Jahre lang alle Kosten für Umbauten, Modernisierung, Isolierung, Versicherungen, Steuern etc. getragen. Großmutter wurde von Sohn A und dessen Familie, solang es gesundheitlich ging, zuhause versorgt. Auch den Großteil von Großmutters Heimunterbringung und die Beerdigung bezahlte Sohn A.
Da ja kein Testament gemacht wurde tritt nun der Fall ein, daß beide Söhne zu gleichen Teilen erberechtigt sind.
Sohn B lies nun über seinen gesetzlichen Vertreter ausrichten, daß er auf seinen Anteil besteht - sein Bruder möge ihn schnellstens auszahlen ansonsten läßt er seinen Anteil zwangsversteigern.
Sohn A + B waren seit Großvaters Tod zu je 1/4 Miteigentümer am Haus. Kann Sohn A von Sohn B anteilig die Kosten der Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen einfordern?
Vom Vormundschaftsgericht hatten die Söhne die Auflage, für den Erhalt des Hauses und den finanziellen Rückhalt der Großmutter zu sorgen.
Kann Sohn A diese Kosten von Sohn B einfordern?
Natürlich soll Sohn B seinen Pflichtteil erhalten und nicht mit 0 abgespeist werden. Sohn B will aber richtig Kasse machen.
Welche Rechte hat hier Sohn A??
Besten Dank im Vorraus!!!

hallo,

dazu sollte möglicherweise ein auf erbrecht spezialisierter anwalt befragt werden. „rückforderung aus ungerechtfertigter bereicherung“ könnte ein stichwort sein.

lg dev

Hallo,

Sohn A sollte sich schnellstmöglich zu einem kompetenten Anwalt begeben. Hilfreich wäre, wenn Sohn A anhand von Unterlagen beweisen könnte, welche Gelder in die Sanierung des Hauses usw. geflossen sind.

Gruß
Tina