Firmeninternes Inkasso - Rechtens?

Hi Leute,

da ich leider in letzter Zeit nicht viele Antworten bekommen habe und der Fall sich wiedermal geändert hat, versuche ich einfach noch mal eine Frage zu stellen…

Ich hoffe manch ein Experte fasst sich ein Herz und liest sich den langen Beitrag durch…

Herr P erhält einen Mahnbescheid seiner ehemaligen Hausverwaltung über 57 Euro HF, 23 Euro MB und 47 Euro Inkassogebühr.

Grund dafür: Herr P erhielt am 07.09.2011 eine Betriebskostenabrechnung in Höhe von 30,23 Euro. Herr P zahlte etwas spät, Anfang Dezember.
Anfang Januar der MB.

Angeblich gab es eine Nachberechnung der Betriebskosten und Herr P sollte 57 Euro mehr zahlen. Diese wurde am 13.09.11 an Herrn P geschickt - Brief kam nie an.

Die Forderung wurde nicht an ein Inkassobüro abgetreten, sondern die Hausverwaltung hat eine Inkassoabteilung, wodurch sie statt 3 Euro pro Mahnung ganze 47 Euro verlangen kann.

Die Inkassogebühr ist demnach höher als die Kosten eines mahnenden Anwalts.

Am Telefon wurde Herrn P folgendes mitgeteilt:

  • Die Sachbearbeiterin sei nicht da. Es gäbe nur eine einzige Rechnung über 364 Euro - P stritt ab. Und wurde dann abgewürgt.

Nächster Tag - Sachbearbeiterin erreicht:

  • Brief 1 am 07.09.11
  • Brief 2 mit der Nachberechnung am 13.09.11
  • Das hauseigene Inkasso wurde beauftragt, da dieses günstiger sei, als externe Inkassobüros.
  • Die 47 Euro wären die Gebühr (ist explizit als „Inkasso-Gebühr“ im MB aufgeführt) für die Beantragung des MB.
  • Ein RA wäre teurer.
  • Sämtlicher Briefverkehr ging an die Mutter von Herrn P (Gemeinsam angemietet)
  • Kein Brief wurde per Einschreiben verschickt - es gibt also keine Nachweise.
  • Der Briefverkehr sei nicht mehr nachzuvollziehen.
  • Er solle Widerspruch einlegen um dann zu verlieren und mehrere Hundertwuro mehr zahlen.
  • Wenn nicht gezahlt wird, würde ein RA eingeschaltet werden.

Herr P ist der Meinung, dass der Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen ist.
Weiterhin denkt er, dass es die Briefe nie gab. Das hauseigene Inkasso dient dazu den Profit zu erhöhen.
Er denkt weiterhin, dass er nie im Zahlungsverzug gewesen ist. Wieso auch, er kann schließlich nicht wissen, dass es eine Nachberechnung gab!
Inkasso und RA gleichzeitig würde ebenfalls gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen.

Herr P wohnte von 15.07.09 bis 31.08.10in der Wohnung. Er zog um und vergaß die neue Adresse mitzuteilen.
Die Hausverwaltung betrieb Adressforschung und hatte demnach die neue Adresse von Herrn P. Dafür hatte Herr P damals auch gezahlt.
Die Nebenkostenabrechnung ist datiert mit dem 20.05.11.

Interessant ist hier eventuell: Hatte die Adressforschung eine aufschiebende Wirkung oder ist die Abrechnung ansich schon verjährt?
Und wieso schickt die Hausverwaltung die erste Abrechnung, aber nicht die zweite hinterher? Wurde diese erst im September angefertigt? Ist die Nachberechnung verjährt oder gab es auch hier eine aufschiebende Wirkung?

Ein Mahnbescheid kostet per RA ca. 58 Euro - insgesamt durch das hauseigene Inkasso liegt Herr P bei 70 Euro. Wo ist die Schadensminderung?

Herr P hat nun Widerspruch gegen alles eingelegt, da er kein Dokument hat, welches belegt, wieviel er zu zahlen hat. Die 57 Euro könnten schließlich ein Fantasiebetrag sein.

Wie sehen die Chancen von Herrn P vor Gericht aus?

Grüße
Basti

Kann es sein, dass Herr P. ein Mietnomade ist ?
…vergißt, neue Anschrift mitzuteilen…

Schon merkwürdig.

Herr P. sollte sich einen Rechtsanwalt in der Interessenvertretung
MIETRECHT suchen.

Geschichte ist sehr verworren und verwirrend.
Wünsche geruhsames Wochenende
Viel Glück an Herrn P.