Fitness-Studio Beitrag

Hi, ich brauche Hilfe:
Ich habe einen Vertrag im Fitness Studio unterschrieben. Und eigentlich ist der Betrag monatlich pauschal, doch jetzt wird mir Mwst berechnet und eine Getränkepauschale.
Jetzt hab ich gesehen, dass die Getränkepauschale im Vertrag steht, aber darüber wurde ich nicht aufgeklärt.
Komme ich da irgendwie raus? Wie ist denn die Rechtslage?

Verträge die man abschließt sollte man lesen und MWST muss jeder bezahlen!

Hallo,
das ist schwierig. In der Regel geht der Gesetzgeber davon aus, dass man Verträge, die man unterschreibt, vorher durchliest.
Gruß Pif

Guten morgen,
Sie geben an,dass Ihnen zusätzlich zum Grundbetrag die MwSt. und eine Getränkepauschale zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Gibt es das Angebot, auf welches Sie sich beziehen, in schriftlicher Form? Wurde der „Pauschalbetrag“ öffentlich ausgelegt oder Ihnen in irgendeiner schriftlichen Form zusätzlich zum unterzeichneten Vertrag ausgehändigt oder vorgelegt? Falls nicht, wird die Beweisbarkeit schwierig werden. In diesem Falle bleibt nur eine/n oder mehrere Bekannten/in hinzuschicken, welche das Aufnahmeprozedere durchlaufen, den Vertrag jedoch nicht unterzeichnen und darum bitten etwas schriftliches in die Hand zu bekommen. Mit den Angaben der Zeugen wäre bei Bestätigung der Vorgehensweise der Rücktritt und evt. eine Strafanzeige möglich. Öffentlich ausgelegte und zugängliche Preise an Endverbraucher müssen die MwSt. beinhalten.

Viel Erfolg

*Dies ist die persönliche Meinung des Forenteilnehmers und keine Rechtsberatung, basierend auf den hier dagelegten Sachverhalt. Um eine konkrete Aussage zur Fragestellung und zur rechtlichen Einschätzung zu erhalten, ist eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt erforderlich.

Hallo Pinebiene,
i.d.R. ist ein unterschriebener Vertrag rechtsgültig. Es lag in deiner Verantwortung, die aufgeführten Leistungen zur Kenntnis zu nehmen und ggf. nicht zu akzeptieren. Nur wenn man eine „ungute Lage“ ausgenutzt hätte, was aber nicht vorliegt, könnte man den Vertrag für nichtig erklären lassen. Leider gibt es für die Gestaltung von Verträgen noch keine „gestalterische Norm“ durch den Gesetzgeber, d.h. sie können frei und somit manchmal auch etwas undurchsichtig aufgemacht sein - also gründlicher beim nächsten Mal lesen, bevor du zum Kulli greifst.
Es gäbe nur eine Chance, den Vertrag anzufechten, wenn die Klauseln, wie Getränkepauschale, im Kleingedruckten versteckt sind und wenn dir gesagt wurde, dass der Betrag x pro Monat komplett für Alles gelten würde. Ansonsten bleibt dir nur eins: Den Vertrag erfüllen - für die Mindestlaufzeit (Kündigungsfrist beachten) und die Getränkepauschale „bis an die Grenze ausnutzen“.
Viele Grüße,
TT

Hallo,
wenn man einen Vertrag unterzeichnet, ohne den Inhalt zu lesen, kann auch kein Gericht einem aus der Patsche helfen.
Wenn aber Sie nachweisen können, dass man Ihnen den Vertrag unter unvollständiger Erklärungen wissentlich also falsch untergejubelt hat, hätten Sie evt. eine Chance. Sie aber müssen beweisen können, dass man Sie arglistig getäuscht hat.
Ich glaube aber nicht, dass Sie das können.
Da haben Sie also aus einem Fehler lernen müssen.
mfg
PB

Hallo,

wenn das Angebot nur den Nettobetrag beinhaltet hat, aber nicht den tatsächlich zu zahlenden Endbetrag, dann ist der Vertrag anfechtbar. Das Verbraucherschutzgesetz sieht bei Privatpersonen klar vor, das der Preis transparent sein muss, sprich: der Kunde muss auf einen Blick sehen, wieviel ihn das Produkt kostet. Im Supermarkt stehen die Preise ja auch inkl. Mehrwertsteuer am Regal.
Was die Getränke angeht kann ich nur sagen: dumm gelaufen, wenn der Vertrag nicht richtig gelesen wurde. Unseriös ist es allemal, wenn vorher nicht darauf hingewiesen wurde, zumal auch eigene Getränke mitgebracht werden dürfen. Hierzu gibt es Gerichtsurteile.

Gruß,

twilight666