Folgeabmahnung Urheberrechtsverletzung

Mein Sohn hat vor Jahren, damals noch minderjährig ,wie es allgemein Mode war, Musikstücke über eine Tauschbörse aus dem Internet gezogen , es kam was kommen mußte , wir wurden von der Kanzlei Rasch abgemahnt, wir haben daraufhin eine modifizierte von einem anderen Anwaltsbüro stammende Unterlassungserklärung unterzeichnet , ein nicht ganz unerhebliches Pauschalhonorar gezahlt , und hofften damit sei es aus der Welt. Nach einiger Zeit erhielten wir aber eine Folgeabmahnung, weder ich noch meine Kinder ,wie sie mir glaubhaft versicherten haben aber diese Tauschbörsen wieder genutzt , es ging dann wieder über einen Anwalt hin und her, als dann über ein Bundesgericht die 100 € Regelung getroffen wurde hielten sie ein Jahr still , jetzt hat sich Rasch wieder mit der alten Abmahnungsgeschichte bei meinem Anwalt gemeldet ,ich habe das Gefühl wenn die dich einmal haben wird es immer wieder probiert , weis jemand wie ich mich verhalten soll ? MfG

mit der alten Abmahnungsgeschichte bei meinem Anwalt gemeldet
,ich habe das Gefühl wenn die dich einmal haben wird es immer
wieder probiert ###### das ist häufig der Fall######, weis jemand wie ich mich verhalten soll ?
MfG

empfehlenswert ist es auf jeden Fall, sich von seinem Anwalt beraten zu lassen. Falls die Abmahnung wirklich ungerechtfertigt ist, kann Sich Euer Anwalt dagegen wehren und seinerseits von dem Gegener Kostenerstattung verlangen

Sorry, kann zu diesem Problem leider nichts beitragen.
Da Sie vermutlich nicht der Einzige sind, den dieses Vorgehen der REA Rasch betrifft, würde ich mich im Netz nach Mitbetroffenen umschauen und mich evtl. mit diesen zusammen gegen diese Mehrfach-Abmahnungen wehren.

Wünsche Ihnen hierbei viel Erfolg!

MfG.
Formator

Insofern Sie einen kompetenten Anwalt in Sachen Urheberrechte haben (das können nämlich nur wenige wirklich!), sind Sie schonmal gut gewappnet.

Jedoch liegen mir zu wenig Infos vor um das weiter bewerten zu können. Mit welchen Ansprüchen kommt den Rasch jetzt auf Sie zu? Es wäre auch die Frage der Verjährung…

Zuersteinmal sollte man die Finger von solchen „modifizierten Unterlassungserklärungen“ lassen - denn diese bestätigen dem Anspruchsteller, dass Sie „schuldig“ sind - sie haben oft schlimmere Folgen als die ursprüngliche Fassung!

Wenn Sie diesesmal 100% sicher sind, dass kein Verstoß begangen wurde (der Versuch ist schon strafbar), dann sollten sie es diesesmal „darauf ankommen lassen“!

Nun kommt es darauf an was der Vorwurf genau ist - WAS wurde WANN und WO genau für ein Verstoß begangen? WAS ist Gegenstand des Verstosses? Nur wenn sie nachweisen können, dass dem nicht so war, dann haben sie Chancen da rauszukommen - nur wie weisen sie das nach? Die Aussage der Familie alleine hilft dabei nicht.

Fatal kann auch sein, wenn bspw das W-LAN Netzwerk gehackt wurde und unbemerkt ein Zugriff darauf statt findet - auch dann haftet man für den Verstoß - das kann nur der Fachmann rausfinden oder versierte Nutzer in den Rooter-Logdateien ist da eine Rechner-IP die nicht zum Haushalt gehört, dann wurden sie gehackt!

Ich schlage vor, sie kontaktieren ihren früheren Anwalt und klären das mit ihm ab … ich würde aber kein kleinbei geben wenn wirklich nichts vorliegt …

Musikstücke über eine Tauschbörse aus dem

Internet gezogen :der Kanzlei Rasch abgemahnt, wir haben daraufhin eine
modifizierte von einem anderen Anwaltsbüro stammende
Unterlassungserklärung unterzeichnet , ein nicht ganz
unerhebliches Pauschalhonorar gezahlt , und hofften damit sei
es aus der Welt. Nach einiger Zeit erhielten wir aber eine
Folgeabmahnung,
als dann über ein Bundesgericht die 100 € Regelung getroffen
wurde hielten sie ein Jahr still , jetzt hat sich Rasch wieder
mit der alten Abmahnungsgeschichte bei meinem Anwalt gemeldet weis jemand wie ich mich verhalten soll ?

Guten Tag,
ich bin als Experte für arbeitsrechtliche Abmahnungen gelistet. Hier geht es um Urheberrecht / IT Recht.
Aus Erfahrung würde ich das jetzt einfach mal ignorieren. Ich erkenne aus der Frage nicht, was man aktuell von Ihnen will. Da gibt es auch keinen Grund auf Schreiben zu reagieren. Wichtig ist, dass Sie auf gelbe oder blaue Zustellungsumschläge reagieren, weil die gerichtliche Fristen auslösen können.
Mfg Schönen Tag noch

Hallo!
„wenn die dich einmal haben wird es immer
wieder probiert…“
RICHTIG!
Aber eigentlich passiert DAS in der Regel nur bei Leuten die einmal gezahlt haben.
Konnte Deiner Geschichte leider nicht eindeutig entnehmen ob Ihr gezahlt habt (100€)?
Es geht auch nicht genau hervor, ob die modUE von Rasch anerkannt wurde, und ob die „alte/neue“ Sache sich auf genau den gleichen Titel/Rechteinhaber bezieht.
So wie es jetzt aussieht würde ich maximal noch ne modUE hinschicken.
Hier:

http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/d…

Anwalt z.Zt. eigentlich noch nicht nötig.

Lasst Euch von den Abmahnern nicht verrückt machen!
Viel Glück
H.R

Ich grüße Sie,
was mich nur wundert, dass Ihr Anwalt den Mißbrauch einfach akzeptiert?

Bitte lesen Sie den folgenden Beitrag:

http://www.123recht.net/article.asp?a=29534&ccheck=1

Wenn Sie beim 1. Mal nicht wußten, dass Sie mit Ihrer Unterschrift ein Dauerschuldverhältnis begründeten, dass Sie auf Dauer verpflichtet sind, sich an Ihr Versprechen zu halten und im Falle der Zuwiderhandlung die vereinbarte Vertragsstrafe zu zahlen, dann könnten Sie den Vertrag durch Anfechtung wegen Irrtum für nichtig erklären (lassen)?

Der eigentliche Fehler war, dass Sie anfangs unterschrieben haben. Dennoch bedeutet das nicht, dass die Briefkastenkanzlei Sie in der Hand hat.

Ich hoffe, es hilft. Ich kann leider nicht mehr dazu sagen, da ich auch nicht weiss, was Sie unterschrieben haben.

Schöne Grüße