Folgen bei vorsätzlicher leichter Körperverletzung

Hallo an alle,

folgender Sachverhalt. Person A hat Post von der Polizei bekommen, da ihr „vorsätzliche leichte Körperverletzung“ vorgeworfen wird. In diesem Schreiben wird darum gebeten sich schriftlich zu dem Vorfall zu äußern und es gibt die Möglichkeiten zur Auswahl, z.B: „Ich möchte mich äußern“, „Ich gebe die Strafttat zu“, „Ich gebe die Strafttat nicht zu“ usw.
Person A wurde nach einem Fußballspiel in eine Auseinandersetzung mit Person B verwickelt. Das ganze lief erst verbal ab, ging dann in eine Schubserei über und in Folge dessen kam es zu einigen Schlägen von beiden Seiten aus.
Person A gibt dies auch zu, fühlt sich aber grundsätzlich als Opfer und hat sich nur gewehrt. Nach einem Schlag auf die Nase entfernte sich Person A vom „Tatort“ und die Polizei kam nach einigen Sekunden dazu und nahm die Personalien usw. auf.

Mit welchen Folgen kann Person A in so einem Fall rechnen und wie sollte man sich verhalten? Straftat zugeben, oder abstreiten? Person A hatte vorher noch nie mit ähnlichen Dingen zu tun gehabt.

Noch mal:

Die Person geht davon aus, sich nur verteidigt (also in Notwehr gehandelt) zu haben. Und jetzt fragst du ernsthaft, ob sie die Straftat, die sie nicht begangen hat, zugeben soll…?

Levay

Noch mal:

Die Person geht davon aus, sich nur verteidigt (also in
Notwehr gehandelt) zu haben. Und jetzt fragst du ernsthaft, ob
sie die Straftat, die sie nicht begangen hat, zugeben soll…?

Naja, die Straftat begangen hat die Person ja schon. Sie könnte nur gerechtfertigt sein. Deswegen finde ich schon, dass es eine ernsthafte Frage ist, wie man sich in so einem Fall am besten Verhalten sollte. Insbesondere, wenn man vorher noch nie „mit der Polizei zu tun gehabt“ hat.

gruß
Raoul

Naja, die Straftat begangen hat die Person ja schon.

Eine Tat in Notwehr ist keine Straftat.

Sie
könnte nur gerechtfertigt sein.

Eben. Dann wäre sie rechtmäßig. Und rechtmäßige Straftaten gibt es nicht, weil rechtmäßige Taten nicht strafbar sind.

Deswegen finde ich schon, dass
es eine ernsthafte Frage ist, wie man sich in so einem Fall am
besten Verhalten sollte.

Ich auch. Nur die Option „Straftat gestehen“ kann ich nicht ernstnehmen.

Levay

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Naja, die Straftat begangen hat die Person ja schon.

Eine Tat in Notwehr ist keine Straftat.

Ja, hast recht. Da habe ich in meinen jugendlichen Übermut wieder Tatbestand und Straftat gleichgesetzt :wink:.
Trotzdem darf einem Laien (wie dem Fragesteller) die juristische Fachtermini auch mal nicht geläufig sein. Insofern darf die Frage, trotz der falschen Wortwahl, gleichwohl ernsthaft sein.

gruß

Das sehe ich anders.

Der Fragesteller hat sich das Wort nämlich nicht ausgesucht, sondern er hat es auf dem Anhörungsbogen der Polizei. Dort wird ihm die Möglichkeit gegeben, per Kreuzchen eine Straftat zuzugegeben.

Und das kann doch wohl nicht ernsthaft in Frage kommen.

Keineswegs gehe ich davon aus, dass der Fragesteller hier Tatbestand und Straftat verwechselt hat.

Levay

Du hast natürlich recht, wenn Du sagst, dass man eine Straftat, die man nicht begangen hat nicht zugeben kann bzw sollte.
Allerdings denke ich auch, dass „Ottonormalverbraucher“, gerade was juristische Fachtermini betrifft, oft nicht weiss in welchem Zusammenhang, welches Wort zu verwenden ist. Ich erinnere nur an die Begriffe Firma, Konzern oder Garantie, die juristisch ganz anders besetzt sind als im „Volksmund“. Ob ein Forumsteilnehmer nun wissen muss, dass Tatbestand und Straftat nicht synonym verwendet werden, darüber lässt sich trefflich streiten. Anscheinend sind wir da unterschiedlicher Ansicht.

gruß

Du missverstehst mich.

Es besteht kein Dissens zwischen uns hinsichtlich der Frage, dass ein Forumsteilnehmer mittlerer Art und Güte den Unterschied zwischen Tatbestand und Strafat nicht kennen muss. Das ist selbstverständlich richtig, und etwas anderes habe ich hier nicht behauptet.

Du verkennst aber, dass nicht der Fragesteller, sondern du selbst das Wort Tatbestand hier eingeführt hast. Dem Fragesteller ging es nie um diese Unterscheidung, das liest du in sein Posting rein.

Die Frage lautete, ob man eine Straftat zugeben soll, wenn man sich doch nur verteidigt hat. Diese Frage kann ich nicht (so richtig) ernst nehmen, weil doch klar ist - zumindest aber höchst zweifelhaft sein sollte -, dass man gar keine Straftat begangen hat.

Levay

Die Frage lautete, ob man eine Straftat zugeben soll, wenn man
sich doch nur verteidigt hat. Diese Frage kann ich nicht (so
richtig) ernst nehmen, weil doch klar ist - zumindest aber
höchst zweifelhaft sein sollte -, dass man gar keine Straftat
begangen hat.

Ich hingegen denke schon, dass man die Frage ernstnehmen sollte. Weil doch bereits die Frage impliziert, dass der Fragesteller eben nicht weiss, dass keine Straftat vorliegt, wenn er nur in Notwehr gehandelt hat. Für ihn stellt sich doch gerade die Frage, ob die Straftat trotz Notwehr vorliegt oder nicht. Deswegen fragt er ja auch (zumindest habe ich das so verstanden) ob er die Straftat zugeben soll (weil der Tatbestand ja erfüllt ist) oder ob er die Straftat nicht zugeben soll (weil er ja in Notwehr gehandelt hat).
Nunja, letztendlich ist es müßig über den Kenntnisstand des Fragestellers zu streiten und ehrlich gesagt ist mir dieser Streit auch nicht so wichtig, dass ich da jetzt unbedingt recht behalten möchte :wink:.

einen schönen Nachmittag wünsch ich Dir trotzdem :wink:

Na gut, dann sei es so. Aber ich habe die Frage ja insofern ernst genommen, als ich sie beantwort habe. Ich habe meiner Ansicht dann halt dadurch Ausdruck verliehen, dass ich gesagt habe, die Frage könne doch nicht ernst gemeint sein.

Und jetzt sei so gut und beantworte mir meine Frage zum Kostenrecht weiter oben!

Levay

Und jetzt sei so gut und beantworte mir meine Frage zum
Kostenrecht weiter oben!

Kann ich leider nicht. Bin doch (noch) popliger Student und habe von Kostenrecht (bis auf beim Schönfelder nachsortieren) noch nie etwas gesehen bzw gehört…

grüße

Person A ist sich halt nicht sicher, ob das ganze als Notwehr gilt.
Sicherlich ging es darum sich zu verteidigen, allerdings hat Person A wie gesagt auch zugeschlagen, hätte dies aber auch sein lassen können und sich direkt vom Tatort entfernen können. Man ließ sich allerdings auf die Provokation von Person B ein und erwiderte sowohl das Schubsen als auch die Schläge.
Ob Person B dabei irgendwelche Blessuren davon trug ist Person A nicht bekannt. Person A hatte Nasenbluten, welches von der Polizei auch aufgenommen wurde.
Bei Person A wurde auch ein Alkoholtest durchgeführt. Das Ergebnis dieses Testes durfte Person A allerdings nicht einsehen, sondern der Polizist schrieb nach dem Pusten verdeckt einen Wert in sein Buch. Person A gab auch zu, 3 Bier konsumiert zu haben. Er weiß auch nicht inwiefern sich das ganze überhaupt auswirkt.
Generell denkt Person A darüber nach, den Bogen mit „nicht schuldig“ auszufüllen, da man sich keines „Vorsatzes“ bewusst sei. Dazu würde Person noch eine schriftliche Stellungnahme von der Situation beilegen.
Ein befreundeter Anwalt hat Person A geraten vorsorglich Einsicht in die Akten zu verlangen um sich über eventuelle Zeugenaussagen zu informieren, damit es bei der Stellungnahme nicht so kleineren Widersprüchen kommt.
Ist sowas wirklich ratsam oder wird man dadurch nicht noch eher verdächtigt Schuld an der Tat zu haben?
Wenn man sich unschuldig fühlt kann man dies der Polizei ja so mitteilen, der Anwalt meint aber das kann und darf keine negativen Auswirkungen haben wenn man sich Einsicht in die Akten holt.

Person A ist sich halt nicht sicher, ob das ganze als Notwehr gilt.
Sicherlich ging es darum sich zu verteidigen, allerdings hat Person A wie gesagt auch zugeschlagen, hätte dies aber auch sein lassen können und sich direkt vom Tatort entfernen können. Man ließ sich allerdings auf die Provokation von Person B ein und erwiderte sowohl das Schubsen als auch die Schläge.
Ob Person B dabei irgendwelche Blessuren davon trug ist Person A nicht bekannt. Person A hatte Nasenbluten, welches von der Polizei auch aufgenommen wurde.
Bei Person A wurde auch ein Alkoholtest durchgeführt. Das Ergebnis dieses Testes durfte Person A allerdings nicht einsehen, sondern der Polizist schrieb nach dem Pusten verdeckt einen Wert in sein Buch. Person A gab auch zu, 3 Bier konsumiert zu haben. Er weiß auch nicht inwiefern sich das ganze überhaupt auswirkt.
Generell denkt Person A darüber nach, den Bogen mit „nicht schuldig“ auszufüllen, da man sich keines „Vorsatzes“ bewusst sei. Dazu würde Person noch eine schriftliche Stellungnahme von der Situation beilegen.
Ein befreundeter Anwalt hat Person A geraten vorsorglich Einsicht in die Akten zu verlangen um sich über eventuelle Zeugenaussagen zu informieren, damit es bei der Stellungnahme nicht so kleineren Widersprüchen kommt.
Ist sowas wirklich ratsam oder wird man dadurch nicht noch eher verdächtigt Schuld an der Tat zu haben?
Wenn man sich unschuldig fühlt kann man dies der Polizei ja so mitteilen, der Anwalt meint aber das kann und darf keine negativen Auswirkungen haben wenn man sich Einsicht in die Akten holt.