Auszug 2006 -
Forderung heute 12.10.2011 für Mietzahlung in Höhe von 1500 € bei sofortiger Zahlung 1000 €.
Angeblicher Schuldner weiss nichts von offenen Rückstaenden.
- kann man vom Verjaehrungsrecht Gebrauch machen, es wurden vorher keine Forderungen gestellt?
- Wie antwortet man auf so eine Forderung?