Forderung aus 2006

Auszug 2006 -
Forderung heute 12.10.2011 für Mietzahlung in Höhe von 1500 € bei sofortiger Zahlung 1000 €.
Angeblicher Schuldner weiss nichts von offenen Rückstaenden.

  1. kann man vom Verjaehrungsrecht Gebrauch machen, es wurden vorher keine Forderungen gestellt?
  2. Wie antwortet man auf so eine Forderung?
  1. kann man vom Verjaehrungsrecht Gebrauch machen, es wurden
    vorher keine Forderungen gestellt?

Ja. Miete ist grundsätzlich immer am 3. Werktag des Monats fällig, insofern ist das mit der Verjährung auch unproblematisch.

  1. Wie antwortet man auf so eine Forderung?

Gar nicht. Erst wenn ein Mahnbescheid oder eine Klageschrift da ist, muss man antworten.