Frage zu Sex mit 'Minderjährigen'

Mal angenommen ein 25-jähriger hat sexuellen Kontakt zu einer 16-jährigen.
Ist das erlaubt? Oder ab wann „darf“ ein/e Jugendliche/r Sex mit einem Erwachsenen haben?

Danke und Gruß
funr@cer

P.S. intressiert mich nicht persönlich, sondern beruht auf einer Diskussion im Bekanntenkreis *g*

§§ 174, 176, 182 StGB
Hi funracer,

deine Frage wird in den §§ 174, 176 und 182 des Strafgesetzbuches eindeutig beantwortet.
Das Schutzalter liegt bei 14 Jahren (Kinder).
Sexuelle Kontakte mit 14- bis 16-järigen (Jugendlichen) sind nur strafbar, wenn sie unter Ausnutzung einer Zwangslage, gegen Entgelt oder unter Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung geschehen.
Bei Jugendlichen über 16 Jahren sind sexuelle Handlungen nur noch strafbar, wenn es sich um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen handelt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter

Grüße
Wolfgang

Hi,

bin zwar kein Jurist, aber habe da was gefunden.
Mal davon ausgehend, dass laut Gesetzt ein sexueller Mißbrauch
vorliegen muss:

Nach StGB § 182 liegt Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
dann vor, wenn man über 18 und die andere Person unter 16 Jahren
ist.

Ein Sonderfall ist nach § 174 StGB der sexuelle Mißbrauch von
Schutzbefohlenen. Dann genügt es, wenn die missbrauchte Person
unter 18 Jahren ist.

Wie das in der Praxis geahndet wird, kann ich nicht sagen.

Gruß

Christian

Danke
Das hatte ich gesucht… Merci

Hi,

kommt es aber hin, daß bei dem Fall daß einer über 18 und der andere 14-16 ist, nur auf Antrag verfolgt wird? (Also die Eltern ggf. Anzeige erstatten können?)

Grüßle
Winni

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