Fremde Autos mit Parkralle auf Privatgrund sichern

Morgen,

wie sieht es eingetlich rechtlich aus, wenn ein Privater Prakplatz, der sich auf den Grundstück des Eigentümer befindet, immer weider von fremden Fahrzeugen benutz wird. Darf man dieser Fahrzeuge mit einer Parkkralle versehen, so dass der Besitzer des Fahrzeuges sich bei einen Melden muss um wegfahren zu können?

Darf man dieser Fahrzeuge mit einer Parkkralle versehen, so
dass der Besitzer des Fahrzeuges sich bei einen Melden muss um
wegfahren zu können?

Nein. Das ist Nötigung. Genauso wie das Zuparken von Fahrzeugen auf Privatparkplätzen.

Das Thema Privatparkplatz ist IMHO ein großer Mist (auch wenn die Regelung halbwegs verständlich ist). Parkt dort jemand auf fremdem Parkplatz, interessiert das die Polizei keine Bohne. Man bezahlt für seinen Parkplatz, muss sich aber zuparken lassen, denn die Polizeit sagt „Ist Privatgrund, da haben wir nichts zu sagen“. Parkt man die aber zu, kommt die Polizei sofort und der geschädigte ist auf einmal der Dumme.

Gruß,
-Efchen

Quelle: Örtliche Polizeiwache.

ich habe eine andere erfahrung gemacht:
habe auf meinem grundstück jemanden zu geparkt,der die polizei gerufen hatte–die beamten fragten mich,ob ich denn beiseite fahren könne und ich antwortete,dass ich das mache,sobald meine arbeit dies zulässt–der zugeparkte musste halt noch ein wenig warten.
der hat nie wieder da geparkt.

Hallo,

hast Du schon einmal an eine Sperrbügel gedacht? Dann kann nur jemand mit Schlüssel dort parken…

Richtig, es is ja nicht verboten, den eigenen Parkplatz zuzuparken. Wenn sich dort jemand hingestellt hat, ist das dessen Pech.
Die Kralle wird wahrscheinlich deshalb als Noetigung eingestuft, weil es kein geeignetes Mittel ist, den rechtmaessigen Zustand wiederherzustellen sondern eher eine Art „Schikane“.
Die sauberste Loesung ist sicher, den Falschparker abschleppen zu lassen.
Gruss
C.

Schade, dass die anderen Antworten gelöscht wurden, wir hätten halt a, b, c anstatt ich, du, er, Schreiben sollen.

zurück zum Thema:

Habe mich noch bei anderen Quellen erkundigt. Herraus ist gekommen, dass man rein Theoredisch das Recht hat, das fremde Fahrzeug zu entfernen und die Kosten von Falschparker verlangen kann. Praktisch ist es jedoch fast unmöglich das Geld zu bekommen.

Denn mann muss beim Abschleppen darauf achten, dass es für den Fahrzeugeigentümer so günstig wie möglich ist. Damit fällt das Abschleppen und auf den Hof des Abschleppunternehmens das Fahrzeug zu verwaten bis der Eigentümer das Entgelt bezahlt hat flach, da ein umsetzen günstiger ist.

Also darf man in der Praxis nur Umsetzen. Präsentiert man den Eingetümer die Rechnung von ca 150 € wird dieser die Schultern zucken und sagen Klag halt.

Welcher Normalsterblicher hat die zeit und das Geld für den Anwalt um dies Summe Einzuklagen?

Wenn man sich da von Gesetzgeber nicht alleine gelassen oder Verarscht fühlt weiss ich auch nicht weiter. Vor allen, da das Anbringen der Parkkralle ja westlich günstiger ist, da der Geschädigte ja gar nichts oder nur sehr wenig verlangen kann. Dann ist dies also das Günstigste, aber nicht erlaubt, während beim Abschleppen/umsetzen der Falschparker nur das Zahlen muss was möglich währe -Umsetzen und nicht das Abschleppen.

Hallo

Richtig, es is ja nicht verboten, den eigenen Parkplatz
zuzuparken. Wenn sich dort jemand hingestellt hat, ist das
dessen Pech.

Nein, das ist eine Nötigung. Man kann diese selbstverständilch auch auf dem eigenen Eigentum begehen. Die Tatsache, dass jemand anders unerlaubt auf dem eigenen Grundstück parkt, rechtfertigt nicht zu einer Nötigung diesem gegenüber. Man kann ihn abschleppen lassen und auf Kostenersatz klagen, einparken darf man ihn nicht.

Die Kralle wird wahrscheinlich deshalb als Noetigung
eingestuft, weil es kein geeignetes Mittel ist, den
rechtmaessigen Zustand wiederherzustellen sondern eher eine
Art „Schikane“.

Nein, es ist eine Nötigung, weil es dem andern die Nutzung seines Autos unmöglich macht.

Die sauberste Loesung ist sicher, den Falschparker abschleppen
zu lassen.

Nicht nur die sauberste sondern auch die einzig rechtmäßige…

Gruß
Dea

Hallo,

Das Thema Privatparkplatz ist IMHO ein großer Mist (auch wenn
die Regelung halbwegs verständlich ist). Parkt dort jemand auf
fremdem Parkplatz, interessiert das die Polizei keine Bohne.

das ist richtig und auch gut so, dass sich in Deutschland die Polizei nicht in zivilrechtliche Dinge einschaltet.

Gruß

S.J.

Wie ich, oben, leider an etwas falscher Stelle geschrieben haben (verklicktnochmla warum kann man nicht editieren)Darf man eben nicht Abschleppen lannsen, sondern muss die günstigste Variante wählen. Dies ist das Umsetzen lassen. Der nachteil an der ganzen Sache ist einfach, dass man nur das theoretische Recht dazu hat. Verusche doch mal in der praxis das Geld vom halter wieder zu bekommen.

Erstens wird es recht schwer sein den Halter über das Kennzeichen zu ermitteln. Hat man diesen, wird es sehr schwer die Kosten von ihn erstatte zu bekommen. Denn wer hat wirklich die Zeit wegen der Summe vor Gericht wieder zu sehen. Währe ich der Falschparker würde ich den geschädigten einfach ins Gesicht sagen Klag halt. Denn er hat damit mehr Arbeit und Ärger als auf die 150 € zu verzichten.

daher bin ich der meinung, dass dort der Gesetzgeber etwas nachbessern müsste udn das einparken sowie das anbringen von parkgrallen under bestimmten Umständen zu erlauben.

Evtl. so nach 2 Stunden unberechtigten Parken die Parkkralle/zuparken zu erlauben, wenn diese zwischen 6:30 und 21:00 innerhalb von ca. 2 Stunden von Eingetümer wieder entfernt werden kann.

Hallo,
offensichtlich hast Du nur einen Haufen Halbinformationen über das Abschleppen. Vielleicht liest Du erst nochmal nach:
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschlepp…
Einige Deiner Einwände sollten sich damit schon erledigt haben.
Gruß
loderunner

Hallo,

offensichtlich hast Du nur einen Haufen Halbinformationen über
das Abschleppen. Vielleicht liest Du erst nochmal nach:
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschlepp…
Einige Deiner Einwände sollten sich damit schon erledigt
haben.

Die übrigen auch, da ständig die Kosten für solche Fahrzeugverbringungen erfolgreich vor Gericht eingeklagt werden. Das kostet auch keine Zeit, da das der Anwalt macht, der ebenfalls von der Gegenseite bezahlt werden muss.

Gruß
Dea

gut und schön, aber so wie dieser passus da steht, darf ich im enddefkckt, oder besser gesagt, darf A nicht abschleppen lassen sondern nur Umsetzen, da er die günstigste Möglichkeit wählen muss.

Tielzitat von obigen Link anfang:
Soweit privatrechtlich auf § 859 Abs. 3 BGB zurückgegriffen wird, ist darauf zu achten, daß bei Maßnahmen gegen den Besitzentzug der Grundsatz der Schadensgeringhaltung („Schadensminderungspflicht“) eingehalten wird… . .

Fahrzeug gehört, dies auch evtl. durch eine Halteranfrage. Der Zulassungsstelle ist die Beeinträchtigung glaubhaft zu machen. …

Hätte ein Versetzen des Fahrzeugs statt einem Abschleppen genügt, so hat der Auftraggeber sicherlich nur einen Erstattungsanspruch in Höhe der Versetzungskosten, dies aus dem Prinzip der Schadensminderung…
Zitat Ende

Hat schon mal einer von euch versucht bei der Zulassungsstelle ein Halter ermittlen zu lassen? Ich habe es noch nie geschaft, da es sich dort die Angestelten einfach bzw Sicher machen, in dem diese Sagen, Nö, datenschutz. Also ist es beinahe ummöglich den Halter als Privatperson zu ermitteln.

Ohne Halter kann man nicht Klagen.

Was man noch aus diesen Text herausnimmt, ist das in der Regel ein Umsetzen immer möglich ist. Also muss man dies auch tun.

Wenn A aber dennoch die Namen und Daten hat, ist immer noch das Zeitaufwendige Klagen zu tun. Auch wenn hier gemeint ist, dass dies ja denn die Anwälte machen (denke bei so etwas freut sich jeder Anwalt über das leicht verdiente Geld). Dennoch habe ich einen erheblichen Aufwand. Muss mir einen Anwalt suchen, muss mit ihm die Fakten abklären und was weis ich noch alles. Das dies sicherlich mehr Zeit und Ärger im Anspruch nimmt als eine Stunde sollte wohl klar sein.

Daher denke ich, dass die meisten Leute, darauf verzichten werden diese Schritte zu machen. Außer den ist wirklich Langweilig.

Daher verstehe ich nicht, welche meiner Einwände sich damiterledinge sollen. Ausser ich habe dabei etwas wichtiges übersehen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

sorry, aber was meinst du mit „die übrigen auch“

Wenn das mit den Umsetzen oder Abschleppen der anwalt vor Gericht macht, muss ich da nicht anwesend sein?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

gut und schön, aber so wie dieser passus da steht, darf ich im
enddefkckt, oder besser gesagt, darf A nicht abschleppen
lassen sondern nur Umsetzen, da er die günstigste Möglichkeit
wählen muss.

Wenn es denn möglich ist, das Umsetzen.

Wobei ich da jetzt grad das Problem nicht erkennen kann. Ist das dem Parkplatzbesitzer nicht teuer genug als Strafe für den Falschparker? Oder weiß A nur nicht, was das ist oder wo das Fahrzeug landen soll?

Hat schon mal einer von euch versucht bei der Zulassungsstelle
ein Halter ermittlen zu lassen? Ich habe es noch nie geschaft,
da es sich dort die Angestelten einfach bzw Sicher machen, in
dem diese Sagen, Nö, datenschutz. Also ist es beinahe
ummöglich den Halter als Privatperson zu ermitteln.

Kann sein, dass Du halt keinen vernünftigen Grund hattest. Oder den der Person am anderen Ende nicht klarmachen konntest. Nur ist das kein prinzipielles Problem.

Ohne Halter kann man nicht Klagen.

Hm. Was glaubst Du denn, wie der Halter wieder an sein Fahrzeug kommt, wenn es weg ist? Und wo ist das Problem für A, wenn er die Sache ganz einfach seinem Anwalt übergibt - den der Falschparker ja auch bezahlen muss?

Was man noch aus diesen Text herausnimmt, ist das in der Regel
ein Umsetzen immer möglich ist. Also muss man dies auch tun.

Ja. Und?

Wenn A aber dennoch die Namen und Daten hat, ist immer noch
das Zeitaufwendige Klagen zu tun.

Nö. Dafür ist der Anwalt da.

Auch wenn hier gemeint ist,
dass dies ja denn die Anwälte machen (denke bei so etwas freut
sich jeder Anwalt über das leicht verdiente Geld).

Du solltest Dich entscheiden: entweder ist das leicht verdientes Geld oder wahnsinnig aufwändig. Beides gleichzeitig kann ja wohl nicht stimmen.

Dennoch habe ich einen erheblichen Aufwand. Muss mir einen Anwalt
suchen, muss mit ihm die Fakten abklären und was weis ich noch
alles. Das dies sicherlich mehr Zeit und Ärger im Anspruch
nimmt als eine Stunde sollte wohl klar sein.

Tja - man muss schon wissen, was man will und ob es einem die Sache wert ist.
Aber tröste Dich - mit der Zeit bekommt A Übung in der Sache, der Anwalt ist schon beim zweiten Mal schnell gefunden, Schadenersatz für den ganzen Aufwand und für das Blockieren des Platzes käme ggf. ja auch in Frage.

Daher denke ich, dass die meisten Leute, darauf verzichten
werden diese Schritte zu machen.

Das ist doch nicht Dein Problem, oder?

Außer den ist wirklich Langweilig.

Manchen ist sogar so langweilig, dass sie sich lieber völlig ergebnislos in einem Forum beschweren, anstatt so eine Sache auch mal real durch zu ziehen. Mit mindestens dem gleichen Zeit- und Nervenaufwand.

Daher verstehe ich nicht, welche meiner Einwände sich
damiterledinge sollen. Ausser ich habe dabei etwas wichtiges
übersehen.

Da hast übersehen, dass es halt immer Aufwand bedeutet, seine Rechte auch durchzusetzen. Und dass es genau dieser Punkt ist, der überhaupt erst dazu führt, dass man sie ggf. durchsetzen muss.

Gruß
loderunner

Wobei ich da jetzt grad das Problem nicht erkennen kann. Ist
das dem Parkplatzbesitzer nicht teuer genug als Strafe für den
Falschparker? Oder weiß A nur nicht, was das ist oder wo das
Fahrzeug landen soll?

nun das hat diesen Grund, ich habe von einen Fall gehört, in den sich das Abschleppunternehmen, das Geld von Abgeschleppten Fahrzeugen, vom Halter und nicht vom Auftraggeber hat geben lassen, in dem das Abschleppunternehmen sich auf ihr Pfandrecht berufen haben. Erst nach Zahlung der Kosten wurde das KFZ Freigeben.

Dies ist eigentlich gar keine so schlechte Lösung bei solchen vergehen. Aber da man ja die Kfz umsetzen muss wurde diese regelung ganz schnell von den Gerichten gekippt. Also ist doch A wwieder derjenige mit den meisten Ärger.

Hallo,

nun das hat diesen Grund, ich habe von einen Fall gehört,

Aha.

in den sich das Abschleppunternehmen, das Geld von Abgeschleppten
Fahrzeugen, vom Halter und nicht vom Auftraggeber hat geben
lassen, in dem das Abschleppunternehmen sich auf ihr
Pfandrecht berufen haben. Erst nach Zahlung der Kosten wurde
das KFZ Freigeben.

Tja, da hast Du offensichtlich etwas falsches gehört. Das Abschleppunternehmen hat nämlich gar kein Pfandrecht ggü. dem Abgeschleppten. Beauftragt hat natürlich der Parkplatzbesitzer, ergo muss der auch erstmal zahlen.

Geht doch alles aus dem Link hervor, den Du von mir bekommen hast. Schon wieder vergessen oder nicht gesehen?

Dies ist eigentlich gar keine so schlechte Lösung bei solchen
vergehen.

Doch. Weil sie ungesetzlich ist.

Aber da man ja die Kfz umsetzen muss wurde diese
regelung ganz schnell von den Gerichten gekippt.

Nein. Sondern deshalb, weil gar kein Pfandrecht besteht.

Also ist doch A wwieder derjenige mit den meisten Ärger.

Unsinn. Den Ärger hat der Falschparker, der darf den ganzen Spass nämlich zahlen.

A ist nur derjenige, der alles haben, aber nichts dafür tun will.

Gruß
loderunner

Hallo

Wenn das mit den Umsetzen oder Abschleppen der anwalt vor
Gericht macht, muss ich da nicht anwesend sein?

Noe, es sei denn, das persönliche Erscheinen der Parteien würde ausnahmsweise angeordnet werden, was in so einer Sache sicher nicht der Fall ist.

Dea