FSK-Angaben auf Theatervideo nötig?

Hallo zusammen,

eine Theatergruppe filmt ein von ihr inszeniertes Theaterstück und hat dafür die Rechte beim Theaterverlag erworben. Diese schließen den Verkauf der DVDs ein.

Ist es richtig, dass diese Videos eine Altersfreigabe der FSK benötigen, um an der Abendkasse verkauft werden zu dürfen?

Eine entsprechende Nachfrage bei der FSK bleibt seit nun mehr 4 Wochen trotz Nachhakens leider unbeantwortet.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo,
ich weise ausdrücklich darauf hin dass ich KEIN rechtsexperte bin; dennoch:

Ist es richtig, dass diese Videos eine Altersfreigabe der FSK
benötigen, um an der Abendkasse verkauft werden zu dürfen?

Eine entsprechende Nachfrage bei der FSK bleibt seit nun mehr
4 Wochen trotz Nachhakens leider unbeantwortet.

ich denke JA!
und ich denke auch dass das hier:
http://www.fsk.de/index.asp?SeitID=1253&TID=473
ziemlich deutlich steht:
Muss ich mein Produkt prüfen lassen?
Eine gesetzliche Vorlagepflicht bei der FSK besteht nicht, allerdings dürfen nicht von der FSK gekennzeichnete Trägermedien nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Für eine Jugendfreigabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Alterskennzeichnung erforderlich, die von der FSK vorgenommen wird. Die in der SPIO (Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.) zusammengeschlossenen Wirtschaftsverbände haben im Rahmen einer Selbstverpflichtung ihre Mitglieder verpflichtet, nur von der FSK geprüfte Trägermedien öffentlich anzubieten.

würde die dvd innerhalb der theatergruppe, sozusagen auf „persönliche“ bestellung veräussert werden sähe das sicher anders aus; aber da der verkauf öffentlich ist meine ich dass der oben genannte grundsatz greift.
das heisst wenigstens muss die dvd den hinweis „ungeprüft“ haben und dürfte nur an nachweislich volljährige verkauft werden. (das prozedere dafür ist mir allerdings unklar)

Stichwort dazu wäre aber der jugendschutz; die FSK ist ja nur das organ das diese prüfung dann auch vollzieht.

nebenbei:

und hat dafür die Rechte beim Theaterverlag erworben

das sind dann aber die rechte der INSZENIERUNG, also an allem was die „theaterleute“ dafür gemacht haben.
sollten die aber zb ein lied verwenden (und sei es nur "nach"gesungen) so sind auch da noch rechtefragen zu klären !!!
die theatergruppe mag zwar das „recht“ erworben haben irgendetwas zu singen oder zu spielen, dieses recht geht aber natürlich NICHT über die theaterbühne hinaus.

aber auch das weiss ich nicht genau genug um mich als experte zu schimpfen; also nur ein hinweis

grüße

Vielen Dank!
Das hilft mir sehr weiter!

Schöne Grüße,
Jule

gerne

danke

:wink: