Führerschein und S-Pedelec

Moin,

S-Pedelecs (das sind solche, die eine Unterstützung bis 45 km/h gewähren) gelten ja grob gesagt als Kleinkrafträder und müssen ein Versicherungskennzeichen tragen und die Fahrer (so sie nach dem 1.4. 1965 geboren sind) einen gültigen Führerschein besitzen.

Wie ist es nun, wenn dem Fahrer der Fürhrerschein entzogen wird.
Man kann solch ein Rad ja auch ohne Unterstützung fahren, als normales Fahrrad eben.
Darf ein Fahrer ohne Führerschein dann damit fahren, oder nur dann, wenn der Akku ausgebaut wurde oder überhaupt nicht?
Nun sei der Fahrer vor dem 1.4.1965 geboren und benötigt zum Führen eines Mofas keinerlei Führerschein, gülte das auch für ein S-Pedelec?

Die StVO machte mich in dieser Hinsicht nicht schlau, oder liegt das nur an meinem Laien(un)wissen?

Gandalf

Hallo

Die StVO machte mich in dieser Hinsicht nicht schlau, oder
liegt das nur an meinem Laien(un)wissen?

Ich denke hier ist eher die Strassenverkehrszulassungsordnung statt der StVO gefragt…

Ein S-Pedelec ist ein Kraftfahrzeug und darum ist eine Betriebserlaubnis nötig und der Hersteller benötigt eine Zulassung. Das heisst für mich, dass man ein S-Pedelc nicht einfach „umbauen“ kann (selbst wenn es nur das Ausbauen des Akkus ist) um den Zulassungsstatus zu ändern.

Darum würden dann meiner Meinung nach auch die Führerscheinbedingungen gleich bleiben, sprich Pappe weg - kein S-Pedelec.

Grüße,
.L

Moin,

Darum würden dann meiner Meinung nach auch die
Führerscheinbedingungen gleich bleiben, sprich Pappe weg -
kein S-Pedelec.

jeh nuh, ich habe auch die Meinung gehört, daß mit Ausbau des Akku ein normales Fahrrad vorliegt (was es technisch dann ja auch ist), weil der Motor nicht mehr arbeiten kann.

Allein, mit §§ konnte mir bisher keiner dienen.

Gandalf