Moin,
S-Pedelecs (das sind solche, die eine Unterstützung bis 45 km/h gewähren) gelten ja grob gesagt als Kleinkrafträder und müssen ein Versicherungskennzeichen tragen und die Fahrer (so sie nach dem 1.4. 1965 geboren sind) einen gültigen Führerschein besitzen.
Wie ist es nun, wenn dem Fahrer der Fürhrerschein entzogen wird.
Man kann solch ein Rad ja auch ohne Unterstützung fahren, als normales Fahrrad eben.
Darf ein Fahrer ohne Führerschein dann damit fahren, oder nur dann, wenn der Akku ausgebaut wurde oder überhaupt nicht?
Nun sei der Fahrer vor dem 1.4.1965 geboren und benötigt zum Führen eines Mofas keinerlei Führerschein, gülte das auch für ein S-Pedelec?
Die StVO machte mich in dieser Hinsicht nicht schlau, oder liegt das nur an meinem Laien(un)wissen?
Gandalf