Führerscheinentzug (seltsam)

Hi zusammen,

ein etwas seltsames Szenario:

Herr X ist ahnungslos bei der Arbeit als plötzlich ein Mensch von der Stadt (o. ä.) auftaucht und ihm den Führerschein abnimmt.

Angeblich hätte X einen Brief bekommen, dass er seinen Führerschein für 4 Wochen abgeben müsse, weil er Ende Oktober 2004 zu schnell gefahren sei. Herr X hat keine Mitteilung bekommen, keinen Anhörungsbogen, keinerlei Nachricht, er hat nicht einmal mitbekommen überhaupt geblitzt worden zu sein. Der Beamte meint das seie nicht sein Problem, die Post sei verschickt worden und damit auch angekommen, dass sie nicht angekommen sei müsse Herr X erstmal beweisen. (Dass man etwas beweisen kann, dass nicht ist wäre mir neu, dies war jedoch die Auskunft.)

Jetzt frage ich mich, ob das alles so einfach machbar ist. Muss der Beamte / die Stadt (wer auch immer die Vorwürfe erhebt) nicht nachweisen, dass die Post angekommen ist? Müssen sie nicht zuerst nachweisen, dass überhaupt ein Vergehen begangen wurde? Und was mich ehrlich gesagt am meisten beschäftigt ist der lange Zeitraum zwischen dem angeblichen Vergehen und der Durchsetzung der Strafe - kann „der Staat“ wirklich nach fast einem Jahr ankommen, wenn niemand mehr wissen kann ob er ein Jahr zuvor wirklich auf dieser Straße überhaupt unterwegs war?

Welche Möglichkeiten hätte Herr X nun? Zum einen geht es dabei um eine Geldstrafe (es ist nicht bekannt ob er eine bekommt / bekommen hat, da wie gesagt nie ein Schreiben angekommen ist. Ihm soll das ganze nochmal zugehen aber das könne eine Weile dauern) und natürlich um die Punkte aber auch um eine eventuelle Entschädigung für die führerscheinlose Zeit durch die Herrn X natürlich verschiedene Nachteile und Kosten entstanden sind.

Übrigens geht es in diesem Fall nicht um mich selbst aber da ich den Verlauf so äußerst seltsam finde würden mich fachkundige Antworten interessieren.

Liebe Grüße
Sue

hi sue,

Herr X ist ahnungslos bei der Arbeit als plötzlich ein Mensch
von der Stadt (o. ä.) auftaucht und ihm den Führerschein
abnimmt.

hättest du statt „stadt“ das wort „behörde“ verwendet,
hätte ich auf franz kafka als autor des szenarios getippt.

cu
alex
der sich den kommantar nicht verkneifen konnte
;->

Vollkommen richtig.

Aus bitterer eigener Erfahrung kann ich berichten, dass die Einladung zum vierwöchigen ÖPNV-Fahren per Einschreiben mit Rückschein kommt.

HM

Hallo,
bevor es zur Beschlagnahme kommt, werden soooooo viel Briefe verschickt, dass es extrem unwahrscheinlich ist, dass du keinen davon erhalten hast.
Du kannst jetzt nur schnellstens dich an die Bußgeldstelle wenden und dort nachhören, wann dir wie der Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Grundsätzlich geht die Behörde von ordnungsgemäßer Zustellung aus (auch wenn die Post nachgelassen hat, seit die Zusteller keine Bemate mehr sind) - der der dir vor Ort den FS abgenommen hat, musste dir gar nichts sagen - der konnte es auch gar nicht.

Gruß
HaweThie

Aus bitterer eigener Erfahrung kann ich berichten, dass die
Einladung zum vierwöchigen ÖPNV-Fahren per Einschreiben mit
Rückschein kommt.

Kam aber nicht, und nu?

Wie siehts denn überhaupt mit der Verjährungsfrist aus? Liege ich da mit 3 Monaten richtig? Also selbst wenn zB letzten Monat ein Einschreiben gekommen wäre (was nicht ist) wäre das doch viel zu spät gewesen oder nicht?

Liebe Grüße
Sue

Ich vergaß:

Müssen sie nicht zuerst nachweisen, dass überhaupt ein Vergehen :begangen wurde?

Ja - im Bußgeldverfahren. Das ist jedoch mit der Rechtskraft abgeschlossen.

Und was mich ehrlich gesagt am meisten beschäftigt ist
der lange Zeitraum zwischen dem angeblichen Vergehen und der :smiley:urchsetzung der Strafe - kann „der Staat“ wirklich nach fast einem :Jahr ankommen, wenn niemand mehr wissen kann ob er ein Jahr zuvor :wirklich auf dieser Straße überhaupt unterwegs war?

Irrellevant, da der Bescheid rechtskräftig ist.
Wenn der Bescheid ordnungsgemäß zugestellt wurde und kein Einspruch eingelegt wird, kannst du zum Tatzeitpunkt nachweislich in Simbabwe gewesen sein - er ist rechtskräftig und damit vollstreckbar
(war jetzt nur ein Beispiel.)

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Hallo,

bevor es zur Beschlagnahme kommt, werden soooooo viel Briefe
verschickt, dass es extrem unwahrscheinlich ist, dass du
keinen davon erhalten hast.

also ich kann bestätigen, dass nicht ein Brief ankam, weil ich in der fraglichen Zeit mit der betreffenden Person zusammengelebt habe und logischerweise innerhalb des letzten Jahres auch mal ab und an in den Briefkasten geschaut habe :wink: Es kam wirklich definitiv nichts.

Du kannst jetzt nur schnellstens dich an die Bußgeldstelle
wenden und dort nachhören, wann dir wie der Bußgeldbescheid
zugestellt wurde. Grundsätzlich geht die Behörde von
ordnungsgemäßer Zustellung aus (auch wenn die Post
nachgelassen hat, seit die Zusteller keine Bemate mehr sind) -
der der dir vor Ort den FS abgenommen hat, musste dir gar
nichts sagen - der konnte es auch gar nicht.

Okay, da weiß ich nciht ganz genau wie das gelaufen ist, ob es da ne lange Diskussion gab oder sonstwas, mir ist eben nur zugetragen worden, dass der Beamte (oder was immer es war) gesagt hätte man müsse nachweisen, dass man nichts bekommen hätte und das allein finde ich schon seltsam ohne Ende.

Die Info wurde ja schon erfragt und das einzige, was man zu hören bekam war, dass alles noch einmal zugestellt würde, dass das aber eine Weile dauern könne. :-/

Liebe Grüße
Sue

Ich vergaß:

Müssen sie nicht zuerst nachweisen, dass überhaupt ein Vergehen :begangen wurde?

Ja - im Bußgeldverfahren. Das ist jedoch mit der Rechtskraft
abgeschlossen.

Hm… ohne eine Anhörung o.ä.? Also ich bin selbst noch nie geblitzt worden (mangels Führerschein :wink: aber da bekommt man doch normalerweise so ein Briefchen mit Foto usw. - oder gilt das nicht mehr wenn es in den Bereich geht wo der Lappen dann auf Urlaub geht?

Und was mich ehrlich gesagt am meisten beschäftigt ist
der lange Zeitraum zwischen dem angeblichen Vergehen und der :smiley:urchsetzung der Strafe - kann „der Staat“ wirklich nach fast einem :Jahr ankommen, wenn niemand mehr wissen kann ob er ein Jahr zuvor :wirklich auf dieser Straße überhaupt unterwegs war?

Irrellevant, da der Bescheid rechtskräftig ist.
Wenn der Bescheid ordnungsgemäß zugestellt wurde und kein
Einspruch eingelegt wird, kannst du zum Tatzeitpunkt
nachweislich in Simbabwe gewesen sein - er ist rechtskräftig
und damit vollstreckbar
(war jetzt nur ein Beispiel.)

Aber es liegt ja wohl an der Behörde nachzuweisen, dass der Bescheid zugestellt wurde oder nicht?

hallo,

der „sünder“ heisst nicht zufällig „thomas schulz“, wohnt in einer „hauptstraße“ mit noch vielen vielen anderen schulz familien?

stichwort namensverwechslung?! soll es geben, sogar bei der zustellung von mahnbescheiden etc. i.d.R. sollte ein anruf in der behörde die sache aufklären, zumindest eine kopie des bußgeldbescheides sollte vorhanden sein…

gruss vom

showbee

Hallo,

stichwort namensverwechslung?!

es wäre nicht das erste Mal, dass die Post beim Nachbarn eingeworfen worden wäre, weil es tatsächlich jemandem im gleichen Haus gibt, der gleich heißt (Verwandschaft). Es wäre allerdings das erste Mal, dass derjenige dann den Brief nicht einfach in den richtigen Briefksten geworfen hätte, das lief schon über Jahre so, wenn mal ein Brief falsch eingeworfen wurde.

Liebe Grüße
Sue

Hallo nochmal.

also: die Beschlagnahme des FS erfolgte erst einmal zu recht, da die Behörde von der Rechtskraft des Bescheides ausgeht - da ist nichts dran zu rütteln.

Allerdings ist die Behörde durchaus in der Lage, mitzuteilen, wie die Zustellung des Bußgeldbescheides erfolgte. Ich würde um eine Kopie der Zustellungsurkunde bitten.
Erst dann, wenn diese vorliegt, ist es am Betroffenen, nachzuweisen, dass diese Urkunde falsch ist.

BTW: hat sich die Stadtkasse noch nicht gemeldet um den Bußgeldbetrag zu kassieren??

Gruß
HaWeThie

(wie allerdings gesagt: Anhörung, Bußgeldbescheid, Mahnung, Vollstreckungsankündigung, Beschlagnahmeandrohung, Beschlagnahmeanordnung - alles Schreiben, die nicht angekommen sind???)

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Hi,

also: die Beschlagnahme des FS erfolgte erst einmal zu recht,
da die Behörde von der Rechtskraft des Bescheides ausgeht - da
ist nichts dran zu rütteln.

deswegen wurde der Fs dann ja auch überlassen. Wahrscheinlich hätte jeder in dieser Situation den Fs abgegeben, zum einen aus Überraschung, zum anderen aber auch aus einem schlechten Gewissen, denn wenn schon jemand kommt (der kam ja sogar zur Arbeitsstelle, also doppelt unangenehm…) wird der schon recht haben, auch wenn man es selbst vielleicht noch gar nicht weiß, irgendwas wird man schon verbrochen haben…

Allerdings ist die Behörde durchaus in der Lage, mitzuteilen,
wie die Zustellung des Bußgeldbescheides erfolgte. Ich würde
um eine Kopie der Zustellungsurkunde bitten.
Erst dann, wenn diese vorliegt, ist es am Betroffenen,
nachzuweisen, dass diese Urkunde falsch ist.

Und diesen Nachweis kann man wie genau erbringen? Ich meine wenn nun eine Zustellungsbestätigung vorgelegt wird, wie kann man denn nachweisen, dass da trotzdem nichts angekommen ist?

Und nochmal die Frage nach dem Zeitraum: Nehmen wir mal an es wäre alles was da hätte kommen sollen angekommen. Dauert es dann (mit allen Fristen usw.) ein Jahr bis der Fs abgegeben werden muss? Also kann das hinkommen?

BTW: hat sich die Stadtkasse noch nicht gemeldet um den
Bußgeldbetrag zu kassieren??

Ähm… nein?

(wie allerdings gesagt: Anhörung, Bußgeldbescheid, Mahnung,
Vollstreckungsankündigung, Beschlagnahmeandrohung,
Beschlagnahmeanordnung - alles Schreiben, die nicht angekommen
sind???)

Es ist definitiv gar nichts angekommen. Schreiben von der Stadt werden mit besonderer Sorgfalt behandelt (da die Stadt auch in einer anderen wichtigen Sache ab und an schreibt) und ich würde jeden Eid schwören, dass nicht ein einziger Brief bezüglich dieser Sache gekommen ist.

Mir geht jetzt allerdings eine ganz andere Frage durch den Kopf: Was kann man tun, wenn man den Verdacht hat, dass der Briefträger die Post nicht wirklich komplett einwirft? (Mir fällt nämlich gerade ein, dass ich auch eine Weile auf verschiedene Briefe gewartet habe (also Post von der ich wusste, sie muss demnächst ankommen) und sie bis heute nicht erhalten habe. Ich hatte das bisher nicht mit dieser Sache in Verbindung gebracht, weil ich ja nicht wusste, dass man so viele Schreiben bekommt bevor dann der Beamte selbst kommt um den Fs mitzunehmen. Aber 5 oder 6 Schreiben von der Stadt plus die Briefe auf die ich vergeblich gewartet habe machen mich jetzt schon irgendwie stutzig… :-/)

Liebe Grüße
Sue

hast du den denn schon befragt?

Hallo,
Ebenso,

stichwort namensverwechslung?!

es wäre nicht das erste Mal, dass die Post beim Nachbarn
eingeworfen worden wäre, weil es tatsächlich jemandem im
gleichen Haus gibt, der gleich heißt (Verwandschaft). Es wäre
allerdings das erste Mal, dass derjenige dann den Brief nicht
einfach in den richtigen Briefksten geworfen hätte, das lief
schon über Jahre so, wenn mal ein Brief falsch eingeworfen
wurde.

Wenn dem wirklich so ist, vielleicht ist der es ja, der geblitzt wurde und dann auch brav gezahlt hat etc. So dass alle Briefe und Einschreiben an den gingen. Ich finde es übrigens sehr merkwürdig, dass der LAppen am Arbeitsplatz abgenommen wurde, dass fällt unter Datenschutz und geht meinen Arbeitgeber nichts an (nicht mal wenn ich ihn beruflich brauche, selbst dann hab immer noch ich zu entscheiden, ob ichdas Risiko auf mich nehme ohne zu fahren und richtig verknackt zu werden, oder ob ich meinem Arbeitsgeber es gestehe). Zumal woher will der Stadtfuzzi wissen wo ich arbeite? Sowas hab ich nicht mal von meinen Eltern gehört, die öfters mal im Aussendienst für die Stadt im Parkverbot standen (mit Dienstparkausweis). Da kamen die Schreiben immer nach Hause, nie ins Büro.
Ich vermute da will ihm jemand einen Streich spielen, hat er sich den Dienstausweis zeigen lassen? ISt er sicher, dass der Schein jetzt bei der Stadt liegt. Ich würde mal beim Ordnungsamt anfragen ob das dort das übliche Verfahren ist… etc. Mit etwas Pech ist der LAppen geklaut.
Schöne Grüße Susanne

Hallo,

stichwort namensverwechslung?!

es wäre nicht das erste Mal, dass die Post beim Nachbarn
eingeworfen worden wäre, weil es tatsächlich jemandem im
gleichen Haus gibt, der gleich heißt (Verwandschaft). Es wäre
allerdings das erste Mal, dass derjenige dann den Brief nicht
einfach in den richtigen Briefksten geworfen hätte, das lief
schon über Jahre so, wenn mal ein Brief falsch eingeworfen
wurde.

Wenn dem wirklich so ist, vielleicht ist der es ja, der
geblitzt wurde und dann auch brav gezahlt hat etc.

also mir wurde gesagt, dass der Beamte wohl ein Schreiben bei sich hatte und dort das richtige Kennzeichen drauf stand. Es handelte sich zumindest um das richtige Auto, das in der Regel nur von dieser Person gefahren wird.

Ich finde es
übrigens sehr merkwürdig, dass der LAppen am Arbeitsplatz
abgenommen wurde

Soweit es mir erzählt wurde war der Beamte erst bei uns zu Hause, hat dort aber niemanden angetroffen (kann ich weder bestätigen noch verneinen weil ich ausgerechnet in dieser Woche im Urlaub war). Wie er dann an die Adresse des Arbeitsplatzes gekommen ist weiß ich ehrlich gesagt nicht, es kann durchaus sein, dass die Verwandschaft im Haus die Adresse rausgegeben hat. Mal abgesehen von Datenschutz etc. finde ich es einfach im höchsten Maße peinlich wenn irgendwelche Beamte an meinem Arbeitsplatz auftauchen und etwas von mir wollen. Doppelt peinlich wenn man dann später auch noch das Auto am Arbeitsplatz stehen lassen muss weil man es nicht mehr fahren darf.

Da kamen die Schreiben immer nach
Hause, nie ins Büro.

Die Schreiben kamen ja auch angeblich nach Hause und der Beamte war ja auch erst dort, wie gesagt weiß ich nicht wie es dann kam, dass er beim Arbeitsplatz aufgetaucht ist. Das hatte mich jetzt aber ehrlich gesagt auch nicht sonderlich schockiert, abgesehen eben von der Peinlichkeit.

Ich vermute da will ihm jemand einen Streich spielen, hat er
sich den Dienstausweis zeigen lassen? ISt er sicher, dass der
Schein jetzt bei der Stadt liegt.

Hm… also ich weiß nicht ob er den Dienstausweis gesehen hat, mir wurde nur von irgendeinem Schreiben erzählt wo eben die richtige Autonummer drauf stand. Ich hoffe ja mal nicht, dass es da einfach nur einen Scherzkeks gibt… ich denke zwar Humor ist ganz nett aber diese Art von Humor würde meinen Horizont ehrlich gesagt übersteigen.

Mit etwas Pech ist der LAppen geklaut.

Hm, was genau könnte man denn mit einem fremden Führerschein anfangen?

Liebe Grüße
Sue

Tach nochmal,

Und diesen Nachweis kann man wie genau erbringen? Ich meine
wenn nun eine Zustellungsbestätigung vorgelegt wird, wie kann
man denn nachweisen, dass da trotzdem nichts angekommen ist?

Dazu müsste man die Urkunde haben.
Es gibt div. Möglichkeiten:

  • persönlich ausgehändigt wurde angekreuzt man war aber nachweislich am anderen Ende der Welt
  • Angekreuzt wurde: in den Brifkasten geworfen - es existiert jedoch gar keiner
  • angekreuzt wurde: der erwachsenen Tochter ausgehändigt - diese hat jedoch einen „blauen Brief“ vermutet und das Schreiben vernichtet (der Fall kam wirklich vor)

Und nochmal die Frage nach dem Zeitraum: Nehmen wir mal an es
wäre alles was da hätte kommen sollen angekommen. Dauert es
dann (mit allen Fristen usw.) ein Jahr bis der Fs abgegeben
werden muss? Also kann das hinkommen?

Ja - da immer mehr am Personal gekurz wird (Beamte sind ja soooo teuer) spürt der Bürger das halt an der langen Bearbeitungszeit.

Ähm… nein?

Fragt doch mal nach, ob das bezahlt wurde.
Da meistens überwiesen wird, lässt sich sicher anhand der Bankverbindung nachvollziehen, wer das gemacht hat - warum wohl??

Mir geht jetzt allerdings eine ganz andere Frage durch den
Kopf: Was kann man tun, wenn man den Verdacht hat, dass der
Briefträger die Post nicht wirklich komplett einwirft? (Mir
fällt nämlich gerade ein, dass ich auch eine Weile auf
verschiedene Briefe gewartet habe (also Post von der ich
wusste, sie muss demnächst ankommen) und sie bis heute nicht
erhalten habe. Ich hatte das bisher nicht mit dieser Sache in
Verbindung gebracht, weil ich ja nicht wusste, dass man so
viele Schreiben bekommt bevor dann der Beamte selbst kommt um
den Fs mitzunehmen. Aber 5 oder 6 Schreiben von der Stadt plus
die Briefe auf die ich vergeblich gewartet habe machen mich
jetzt schon irgendwie stutzig… :-/)

Mich auch.
Mal an die Post wenden.

Abgesehen davon täte ein Anwalt auch ganz gut.

Gruß
HaWeThie

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Mit etwas Pech ist der LAppen geklaut.

Hm, was genau könnte man denn mit einem fremden Führerschein
anfangen?

Hallo, wenn es noch so ein rosafarbener ist, lässt sich da ziemlich leicht ein anderes Foto reinkleben und dann damit fahren. dann hat man zumindest etwas zum Vorzeigen, auch wenn die eigentlichen Daten in Flensburg liegen. Vielleicht gibts auch einen Markt im Ausland dafür, man kann ja durchaus mit dem Schein eine zeitlang im Ausland fahren.
Ausserdem ist der Führerschein auch ein Bilddokument, wie der Ausweis, und wennman mal den Perso (der ja laminiert ist und somit das Bild nicht so einfach austauschbar) nicht dabei hat, kann man sich auch mit dem Führerscehin ausweisen.
Ich würde mal beim Ordnungsamt anrufen und nachfragen ob der Führerschein dort wirklich angekommen ist, und mich wegen des AUftretens in der Firma beschweren. Ausserdem würde ich mir einen Anwalt nehmen, denn das war eine Verletzung des Datenschutzes und war rufschädigend (fördert die Bürogerüchteküche und könnte einem schließlich den Job kosten, wenn der Chef will).
Hoffentlich wars wirklich kein Scherzkeks.
So lässt sich wenigstens was machen
Schöne Grüße Susanne

Hallo nochmal,

also der Fs ist bei der entsprechenden Stelle angekommen, dazu hat er inzwischen einen Brief erhalten. Ansonsten ist immer noch nichts gekommen, keine Nachricht von der Stadtkasse, auch die anderen Unterlagen (die ihm noch einmal zugesand werden sollten) nicht.

Abgesehen davon war es schon ein neuer Fs, also diese kleine Scheckkarte. Aber Gott sei Dank ist wenigstens die Vermutung es könne sich um einen (zweifellos schlechten) Scherz handeln aus der Welt. Obwohl das diese Angelegenheit nicht weniger seltsam erscheinen lässt.

Liebe Grüße
Sue

Danke an alle
Hallo nochmal,

für mich war es sehr interessant eure Antworten zu lesen, da ich bisher ja nicht ein mal eine Ahnung hatte wie viele Schreiben so einem Führerscheinentzug vorausgehen.

Geklärt ist die Sache zwar noch immer nicht, seltsam ist sie auch nach wie vor aber ich habe den Ratschlag einen Antwalt aufzusuchen mal weitergegeben, was der betreffende Herr X nun daraus macht kann ich natürlich nicht sagen.

Ich danke aber auf jeden Fall für eure Antworten.

Liebe Grüße
Sue

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