Garantietausch - Portokosten

Hallo.

Wenn ein Artikel über das Internet von einem gewerblichen Händler erworben wird, wer übernimmt dann die Portokosten der Rücksendung bei z.B. einem Garantietausch (da das Gerät z.B. fehlerhaft oder defekt ist)? Zahlt dies der Käufer oder ist der Händler gesetzlich verpflichtet?

Danke!!!
Liebe Grüße
Florian

Hallo,

Wenn ein Artikel über das Internet von einem gewerblichen
Händler erworben wird, wer übernimmt dann die Portokosten der
Rücksendung bei z.B. einem Garantietausch (da das Gerät z.B.
fehlerhaft oder defekt ist)? Zahlt dies der Käufer oder ist
der Händler gesetzlich verpflichtet?

kommt drauf an, was in der Garantieerklärung steht. Oder gehts in Wirklichkeit um einen Anspruch aus der Sachmangelhaftung? FAQ:1152

Gruß
Christian

Hallo.
Danke für die Info. Es handelt sich dann wohl eher doch um die Sachmangelhaftung, da es um einen „technischen Defekt“ bzw. Mangel geht. Im zu benennenden Fall hat der Käufer ein Elektronikartikel gekauft, dieser weist jedoch bereits seit Anfang der Benutzung technische Mängel auf (keine optischen, sondern real technische Mängel). Der Käufer wird jedoch vom Händler und auch vom Vertragsservicecenter (zwei verschiedene Möglichkeiten) zur Übernahme der Portokosten „gezwungen“. Daher die Frage, ob es da gesetzliche Vorschirften gibt, damit de Käufer nicht immer alle Kosten übernehmen muss - zumal die Garantiezeit auf 2 Jahre läuft.
Danke!!!
Gruß
Florian

kommt drauf an, was in der Garantieerklärung steht. Oder gehts
in Wirklichkeit um einen Anspruch aus der Sachmangelhaftung?
FAQ:1152

Gruß
Christian