Hallo.
Danke für die Info. Es handelt sich dann wohl eher doch um die Sachmangelhaftung, da es um einen „technischen Defekt“ bzw. Mangel geht. Im zu benennenden Fall hat der Käufer ein Elektronikartikel gekauft, dieser weist jedoch bereits seit Anfang der Benutzung technische Mängel auf (keine optischen, sondern real technische Mängel). Der Käufer wird jedoch vom Händler und auch vom Vertragsservicecenter (zwei verschiedene Möglichkeiten) zur Übernahme der Portokosten „gezwungen“. Daher die Frage, ob es da gesetzliche Vorschirften gibt, damit de Käufer nicht immer alle Kosten übernehmen muss - zumal die Garantiezeit auf 2 Jahre läuft.
Danke!!!
Gruß
Florian
kommt drauf an, was in der Garantieerklärung steht. Oder gehts
in Wirklichkeit um einen Anspruch aus der Sachmangelhaftung?
FAQ:1152
Gruß
Christian