Garten und Zaun !

Hallo,

wenn jemand ein Grundstück/Haus/Garten sein eigen nennt, darauf Hunde frei herumlaufen, ganz normale Haushunde, keine Wachhunde, wie hoch oder undurchdringbar müsste dann ein Zaun sein, der das Grundstück umgibt um Unbefugte fern zuhalten und müssten an diesem Zaun Warnschilder angebracht sein bzw. wo genau ist dieses nachzulesen ??

Gruß
BelRia

wenn jemand ein Grundstück/Haus/Garten sein eigen nennt,

Alle Gemeindeordnungen die ich kenne, schreiben vor, dass ein Grundstück „umfriedet“ sein muß. Wie diese Umfriedung auszusehen hat, steht nicht drin, es ist eher beschrieben, wie sie nicht aussehen darf.

Wachhunde, wie hoch oder undurchdringbar müsste dann ein Zaun
sein, der das Grundstück umgibt um Unbefugte fern zuhalten und

Wer unbedingt auf ein Grundstück will, kommt auch darauf. Deswegen reicht es, eine optisch erkennbare Begrenzung zu schaffen. Viel schwieriger wird es sein, den Hunden klarzumachen, dass sie das Grundstück nicht verlassen sollen.

müssten an diesem Zaun Warnschilder angebracht sein bzw. wo
genau ist dieses nachzulesen ??

Am Gartentor reicht ein gut sichtbares Warnschild.

Hallo Nordlicht,

Alle Gemeindeordnungen die ich kenne, schreiben vor, dass…

ich kenne zwar sehr wenige Gemeindeordnungen und alle bei mir um die Ecke, aber im Nordwesten des platten Landes gibt es zuhauf unbefriedigte Grundstücke, ganze Straßenzüge ohne einen einzigen Zaun, so daß ich das als generelle Aussage anzweifeln möchte.
Man sollte einen Blick in die jeweilige Gemeindeordnung tun, um zu wissen was für genau das Grundstück zutrifft.

Wachhunde, wie hoch oder undurchdringbar müsste dann ein Zaun
sein, der das Grundstück umgibt um Unbefugte fern zuhalten und

Wer unbedingt auf ein Grundstück will, kommt auch darauf.
Deswegen reicht es, eine optisch erkennbare Begrenzung zu
schaffen. Viel schwieriger wird es sein, den Hunden
klarzumachen, dass sie das Grundstück nicht verlassen sollen.

Und genau deshalb muß ein Zaun so beschaffen sein, daß von dem Hund keine Gefahr ausgeht. So weit ich weiß, gibt es keine genaue Meterzahl, sondern nur den Sicherheitsaspekt. Wenn der Schäferhund über 2m Zaun rauskommt, war der Zaun eben nicht hoch genug. Buddelt er sich durch, war er nicht tief genug.

Am Gartentor reicht ein gut sichtbares Warnschild.

Muß es überhaupt ein Schild geben? Die wenigsten Hundegrundstücke haben eines. Ich vermute, daß es eher eine Versicherungsfrage, denn ein Gesetz ist. Es würde mich auch interessieren, wo darüber etwas steht.

Gruß Steffi

Hallo Steffi,

ich kenne zwar sehr wenige Gemeindeordnungen und alle bei mir

Ich kenne genau drei Stück und jedesmal war die Einfriedung vorgeschrieben.

einzigen Zaun, so daß ich das als generelle Aussage anzweifeln
möchte.

Ich habe keine generelle Aussage getroffen, sondern meine persönlichen Erfahrungen geschildert.

Man sollte einen Blick in die jeweilige Gemeindeordnung tun,
um zu wissen was für genau das Grundstück zutrifft.

Einverstanden.

Und genau deshalb muß ein Zaun so beschaffen sein, daß von dem
Hund keine Gefahr ausgeht. So weit ich weiß, gibt es keine

Sorry, das stimmt nicht. Vom Hund darf keine Gefahr ausgehen, soweit einverstanden, aber das ist nicht die Aufgabe des Zaunes. Meine Nachbarn haben zwei Hunde der 30 kg Klasse. Ihnen wurde untersagt den Zaun höher als einen Meter zu bauen.

Schäferhund über 2m Zaun rauskommt, war der Zaun eben nicht
hoch genug. Buddelt er sich durch, war er nicht tief genug.

Der zaun soll nicht den Hund abhalöten, sondern dokumentieren wo das Privatgrundstück anfängt. Der Hund muß mit anderen Mitteln gebändigt werden.

Muß es überhaupt ein Schild geben? Die

Inzwischen ja, jeder der das Grundstück betritt, muß erfahren, dass dort ein Hund „lauern“ könnte, um ggf. von dem Vorhaben abzusehen.

wenigsten Hundegrundstücke haben eines. Ich vermute, daß es
eher eine Versicherungsfrage, denn ein Gesetz ist.

Richtig, es geht um die Haftung, falls der Hund sich daneben benimmt.

wenn jemand ein Grundstück/Haus/Garten sein eigen nennt,

Alle Gemeindeordnungen die ich kenne, schreiben vor, dass ein
Grundstück „umfriedet“ sein muß.

Das halte ich für ausgeschlossen. Gemeindeordnungen sind eine Art Verfassungen eines Bundeslandes für seine Gemeinden. Da steht ganz sicher nichts über Einfriedungspflichten von Grundstücken drin.

Du meinst wahrscheinlich das gemeindespezifische Ordnungsrecht, in dem solche Dinge durchaus geregelt sein können. Daß in einer Stadtordnung aber steht, daß alle Grundstücke eingefriedet sein müssen, halte ich für ausgeschlossen. Dort könnte es ja noch nicht einmal Grünanlagen oder auf Privatgrund gelegene Hauseingänge oder Tor geben. Das widerspricht auch dem Grundgedanken des Baurechts, das grundsätzlich in Bauwerken (und Zäune gehören dazu) etwas nicht wünschenswertes sieht. Eher ist also zu erwarten, daß eine Gemeinde Einfriedungen generell verbietet als sie vorschreibt.

Gruß
Christian

Hallo,

ich habe zwei Hunde und wegen den beiden Reisswölfen das komplette Grundstück eingezäunt. Es gab keinerlei Auflagen bezüglich Höhe.
Allerdings sollte auch bedacht werden, dass, wenn der Hund eine Gefahr darstellt, auch niemand von außen hineingreifen bzw. sich hinüberlehnen kann (alles ohne Beschädigung des Zaunes). Mir ist ein Fall bekannt, dass sich jemand von außen über den Zaun beugte und der Schäferhund ihn ins Gesicht biss (ca. 30.000 € Arztkosten, zahlte die gottseidank vorhandene Hundehaftpflicht). Ähnlich dürfte es sein, wenn Kinder durch den Zaun greifen um den Hund streicheln zu wollen und er beisst dann zu.

Gruss

Iru