Hallo Steffi,
ich kenne zwar sehr wenige Gemeindeordnungen und alle bei mir
Ich kenne genau drei Stück und jedesmal war die Einfriedung vorgeschrieben.
einzigen Zaun, so daß ich das als generelle Aussage anzweifeln
möchte.
Ich habe keine generelle Aussage getroffen, sondern meine persönlichen Erfahrungen geschildert.
Man sollte einen Blick in die jeweilige Gemeindeordnung tun,
um zu wissen was für genau das Grundstück zutrifft.
Einverstanden.
Und genau deshalb muß ein Zaun so beschaffen sein, daß von dem
Hund keine Gefahr ausgeht. So weit ich weiß, gibt es keine
Sorry, das stimmt nicht. Vom Hund darf keine Gefahr ausgehen, soweit einverstanden, aber das ist nicht die Aufgabe des Zaunes. Meine Nachbarn haben zwei Hunde der 30 kg Klasse. Ihnen wurde untersagt den Zaun höher als einen Meter zu bauen.
Schäferhund über 2m Zaun rauskommt, war der Zaun eben nicht
hoch genug. Buddelt er sich durch, war er nicht tief genug.
Der zaun soll nicht den Hund abhalöten, sondern dokumentieren wo das Privatgrundstück anfängt. Der Hund muß mit anderen Mitteln gebändigt werden.
Muß es überhaupt ein Schild geben? Die
Inzwischen ja, jeder der das Grundstück betritt, muß erfahren, dass dort ein Hund „lauern“ könnte, um ggf. von dem Vorhaben abzusehen.
wenigsten Hundegrundstücke haben eines. Ich vermute, daß es
eher eine Versicherungsfrage, denn ein Gesetz ist.
Richtig, es geht um die Haftung, falls der Hund sich daneben benimmt.