GbR

Hallo,

die Haftung in einer GbR ist sehr streng (alle für alle) und dafür sollen alle Gesellschafter die Geschäfte zusammen führen, mindestens eine Zusage von anderen Gesellschafter einzuholen.

Die frage ist - wenn 2 von 3 Gesellschafter einen Vertrag unterschreieben, ohne das der 3 davon Kenntnis erlangt, wird der Vertrag überhaupt gültig? Oder wird es anfechtbar? oder schwebend?

Ich bedanke mich im Voraus!

die Haftung in einer GbR ist sehr streng (alle für alle)

… und Einer für Alle.

Und das nicht nur in der Haftung, sondern auch in der Geschäftsfähigkeit. Gibt es keinen Gesellschaftervertrag, der das Innenverhältnis und die Entscheidungsbefugnisse regelt, kann Jeder alleine für Alle entscheiden.

Gruß

Stefan

Der Dritte, der den Vertrag nicht mit abgeschlossen hat, ist (selbstverständlich) auch nicht Gesellschafter. Ob die anderen beiden Gesellschafter werden, wird von der Auslegung des Vertrages abhängen. Frage: Wollten die Gesellschafter ggf. auch zu zweit eine Gesellschaft gründen? Wenn ja: GbR, wenn nein: keine GbR.

Levay

Verständnisfrage:
Ging es da nicht um irgendeinen Vertrag? Das was du meinst gilt doch nur für den Gesellschaftervertrag, oder?

vnA

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Und ich hatte mich schon gewundert, dass jemand eine Frage stellt, von der man annehmen sollte, dass sie nur in einem Lehrbuch behandelt wird. Da habe ich wohl was anderes gelesen, als gefragt wurde.

Ich nehme alles zurück!

Levay

Gibt es keinen Gesellschaftervertrag, der

das Innenverhältnis und die Entscheidungsbefugnisse regelt,
kann Jeder alleine für Alle entscheiden.

3 Personen haben eine GbR gegründet und im Gesellschaftsvertrag geregelt, dass sie alle Geschäfte zusammen führen, nur die Gewinnverteilung erfolgt Leistungsgemäß, aber Führung „zusammen“ - heißt das, dass wenn 2 einen Vertrag (irgendeinen, nicht den Gesellschaftsvertrag) unterschreiben ist der eine, der davon nicht gewußt hat(und nicht den Vertrag unterschrieben hat) ß geschützt?

Wohl nicht

Leistungsgemäß, aber Führung „zusammen“

Das sehe ich als zu wischi-waschi. Bedeutet doch nur, dass es „einvernehmlich“ geschehen soll. Wenn es um den Abschluss von Rechtsgeschäften mit Dritten geht und eine Regelungsbedarf bestünde sollte man es auch so konkret festlegen (Unterschriftenregelung) und nicht auf die Bedeutungsbandbreite von Worten hoffen.

Gruß

Stefan

Hallo,

Die frage ist - wenn 2 von 3 Gesellschafter einen Vertrag
unterschreieben, ohne das der 3 davon Kenntnis erlangt, wird
der Vertrag überhaupt gültig? Oder wird es anfechtbar? oder
schwebend?

Nur mal ein Gedanke, vielleicht denkt ihn jemand anders weiter:
Haben die 2 dann nicht eine neue 2er-BGB-Gesellschaft?

Ich bedanke mich im Voraus!

Peter