Sehr geehrte Damen und Herren,
ähnliche Fragen sind mir bei der Suche (via google und in diesem Forum) bereits über den Weg gelaufen, dennoch konnten die Antworten nicht alle meine Fragen beantworten. Daher werde ich Ihnen nun ein Beispiel schildern und auf meine Wissenslücken hinweisen:
Angenommen A und B führen zusammen eine GbR, diese wurde ursprünglich von den Personen A und C gegründet. B kauft sich nun also zum 01.01.2015 in die GbR ein. Die Anteile sind 50:50 (01.01.2015), es gilt aktuelles Recht.
Nun arbeiten A und B zusammen (Handwerk) und haben sich nicht auf eine abweichende Gewinnverteilung geeinigt, also wird der Gewinn pro Kopf verteilt. Dennoch entnimmt sich A im Monat € 2000,- aus dem Unternehmen und B € 1500,-. Demnach würde A im Jahr 2015 24.000,- und B 18.000,- entnehmen.
Frage 1: Wie sind die Entnahmen grundsätzlich anzusehen? Es wird keine Geschäftsführergehalt bezahlt. Welche Möglichkeiten gibt es die Entnahmen zu betrachten? Ich habe den Begriff vorzeitige Gewinnausschüttungen gehört… Ist dies der Regelfall?
Frage 2: Was passiert mit den Anteilen der Gesellschafter? A müsste doch am Ende des Jahres weniger Eigenkapital haben als B oder irre ich mich da? -> Welche Folgen hat das für die Gesellschafter?
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Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antworten!
Mit freundlichem Gruß
Tom S.
PS: Über Angaben zu den passenden Gesetzesstellen würde ich mich sehr freuen.