Geblitzt/Anhörungsbogen ohne Foto

Hi!

Wenn man geblitzt wird und es kommt der Anhörungsbogen ohne Beweisfoto, ist es dann schon ein Widerspruch, wenn man das Foto anfordert bzw. verlängern sich durch diese Anforderung die Fristen?

Gruß

Marcus

Hallo!

Es gibt streng genommen gar keine Fristen, weil sich das Verfahren ja noch im Bereich der anhörung befindet, aufgrund welcher entschieden wird, ob ein Bußgeldbescheid zu erlassen ist oder nicht.

Hallo Marcus,

die Anforderung des Beweisfotos kann kostenpflichtig sein.

Meine Freundin zahlte mal 45 € für die Einsichtnahme in das Foto. Sie wurde geblitzt, konnte sich an die Fahrt jedoch nicht mehr erinnern, als der Bußgeldbescheid kam. Das Foto wurde für sie auf Wunsch als Beweismittel angefordert (die Geschwindigkeitsübertretung fand in einer anderen Stadt statt). Sie durfte sich zum Preis von 45 € bei ihrem örtlichen Polizeirevier davon überzeugen, dass sie tatsächlich am Steuer saß, das Foto selbst durfte sie nicht behalten.

Müsste aber im Anhörungsbogen stehen, wenn eine Gebühr fällig wird.

Grüße
Mara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Maralena,

die Anforderung des Beweisfotos kann kostenpflichtig sein.

Meine Freundin zahlte mal 45 € für die Einsichtnahme in das
Foto. Sie wurde geblitzt, konnte sich an die Fahrt jedoch
nicht mehr erinnern, als der Bußgeldbescheid kam. Das Foto
wurde für sie auf Wunsch als Beweismittel angefordert (die
Geschwindigkeitsübertretung fand in einer anderen Stadt
statt). Sie durfte sich zum Preis von 45 € bei ihrem örtlichen
Polizeirevier davon überzeugen, dass sie tatsächlich am Steuer
saß, das Foto selbst durfte sie nicht behalten.

*räusper*
Das hätte ich gerne noch einmal von einem Juristen bestätigt. Da man ja in Deutschland unschuldig ist, so lange wie die Schuld bewiesen ist, kann doch das Foto nicht noch kostenpflichtig sein. Und ohne Foto kein Beweis, dass dein Fahrzeug überhaupt an dieser Stelle gefahren ist.

Kann jemand Licht ins Dunkel bringen?

Gruß

Marcus

Nein
Hi,
niemand hat Anrecht darauf, das Foto zugesandt zu bekommen (außer einem Anwalt) man kann es sich aber bei der Dienststelle anschauen.
Dennoch verschicken fast alle Behörden das Foto direkt bzw. auf Anforderung. Kosten dürfen nicht erhoben werden, da die Kosten eines Bußgeldverfahrens abschließend im OWiG geregelt sind.
Was jedoch passieren kann: Wer eine Verwarnung erhält wird es evtl. nicht schaffen, diese rechtzeitig zu bezahlen, so dass aus der Verwarnung ein Bußgelbescheid mit Gebühren und Auslagen (etwa EUR 25,60) wird.

Gruß
HaWeThie

1 Like

Hi,

Es gibt streng genommen gar keine Fristen, weil sich das
Verfahren ja noch im Bereich der anhörung befindet,

Es gibt Verjährungsfristen, die beachtet werden müssen
Gruß
HaWeThie