Gebraucht verkauft

Hallo Experten

Verkauf eines Gebrauchsgegenstandes (gebraucht) zwischen Privatleuten.
Der Käufer hat die Ware vor dem Kauf nicht gesehen, wusste aber, dass sie mehrere Jahre alt ist.
Die Ware kommt (per Paket-Post) optisch / äusserlich unversehrt beim Käufer an, funktioniert aber nicht, womit eine Preisminderung unsinnig wäre.

Zu was ist der Verkäufer verpflichtet ?
Ist er überhaupt zu etwas verpflichtet ?

Danke allen, die einen wertvollen Beitrag leisten.

AB

Hallo,

auch unter Privatpersonen gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten. Sie kann jedoch individuell eingeschränkt und ausgeschlossen werden. Ist die Ware mangelhaft, entspricht also nicht den Angaben oder Funktionen wie abgesprochen, ist der Verkäufer zur Nachbesserung und ggf. sogar zum Schadenersatz verpflichtet. Ist die Nachbesserung unverhältnismäßig wird eine Wandlung des Kaufvertrags die einzige Möglichkeit sein.

Bedenke aber: Ausschlaggebend ist, dass die Ware bei Übergabe nicht in Ordnung war. Ist sie später kaputt gegangen, muss der Käufer idR. nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Das ist besonders bei gebrauchten Sachen u.U. schwierig.

Gruß

Matthias

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