Hallo Experten
Verkauf eines Gebrauchsgegenstandes (gebraucht) zwischen Privatleuten.
Der Käufer hat die Ware vor dem Kauf nicht gesehen, wusste aber, dass sie mehrere Jahre alt ist.
Die Ware kommt (per Paket-Post) optisch / äusserlich unversehrt beim Käufer an, funktioniert aber nicht, womit eine Preisminderung unsinnig wäre.
Zu was ist der Verkäufer verpflichtet ?
Ist er überhaupt zu etwas verpflichtet ?
Danke allen, die einen wertvollen Beitrag leisten.
AB